Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen
Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2024-0117veröffentlicht 04.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 127,78 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 24.10.2025 – 23.10.2026
- Hauptleistung
- Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
- CPV 30100000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (108 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 127,78 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 153,34 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr24.10.2025 – 23.10.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 15 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 23.10.2026
- Bindefrist endetvor 12 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages - mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer dreimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, d.h. maximal vier Jahre - über 1. das Leasing (im Rahmen von Leasing-Projekten) von HessenPC-Hardware (PC, Notebooks, Tablets, Monitore, Zubehör) inklusive der Transportdienstleistung zur Abholung der Leasingobjekte 2. die Abholung von HessenPC-Hardware im Eigentum des Landes Hessen inklusive der zertifizierten Datenlöschung der Clients durch einen entsprechend zertifizierten Prozess. Die zu leasende IT-Hardware (Hessen PC-Hardware) wurde bzw. wird über andere Beschaffungsvorhaben abgedeckt. Die entsprechend beschaffte IT-Hardware (Hessen PC-Hardware) soll von dem Auftragnehmer abgenommen und an die HZD verleast werden. Für das Jahr 2026 ist es geplant, die überwiegende Anzahl der in diesem Jahr benötigten HessenPC-Systeme zu leasen. Für die Jahre 2027, 2028 und 2029 steht die Entscheidung diesbezüglich noch aus. In der Vergangenheit wurden die folgenden Geräte über einen Rahmenvertrag geleast: Aktuell ist das Land Hessen mit 86.986 Clients ausgestattet, welche rollierend alle fünf Jahre ausgetauscht werden. Bezüglich der Verteilung der Hardwaretypen kann von folgenden Anteilen ausgegangen werden: - Desktops ca. 15% - Notebooks 75% - Tablets ca. 10% Die Geräte-Typen und die geschätzten Mengen können nicht zugesagt werden. Eine Abnahmeverpflichtung besteht weder für die Geräte noch für die jeweiligen Mengen. Nach aktuellem Stand wird die Hardware des HessenPC (Desktop, Notebook, Tablet, Monitore sowie Zubehör) überwiegend geleast. Bei den Leasinggeräten beträgt der Leasing-Zeitraum aktuell fünf Jahre. Der Umfang / das Volumen für die Leasingverlängerung der Geräte nach der Leasingdauer von 5 Jahren wird auf 12% des voraussichtlichen Investitionsvolumens geschätzt, das Volumen für einen evtl. Rauskauf von Geräten (Desktop, Notebook, Tablet) nach der Leasingdauer auf ca. 10% und von Monitoren auf 30 %. Außerdem sind im Volumen der Ausschreibung Dienstleistungen für den Transport und die sichere Datenlöschung von Kaufgeräten, ausgebauten Festplatten und die Abholung der Systeme am Arbeitsplatz statt von einem Sammelraum enthalten. Bezüglich der erwarteten Mengen der abzuholenden Kaufgeräte ist zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden: 1. Abholung von Kaufgeräten im Rahmen der Abholung von Leasinggeräten 2. Ausschließliche Abholung von Kaufgeräten
Leistungsumfang der Leasingraten In den Finanzierungskosten des Leasings (angegeben als Leasingfaktor bezogen auf das Investitionsvolumen) sind enthalten: - Kosten des Leasinggebers für mit den Geräten verleaste OEM-Betriebssystem-Software (in der Regel "Microsoft Windows")
Dienstleistungen 1. Ausbringung der neuen Leasing-Hardware (HessenPC-Rollout) 2. Abholung der alten Leasing- und Kauf-Hardware (Roll-Back) 3. Prozess der zertifizierten Datenlöschung - Nach Rückführung der Geräte zum Leasinggeber müssen alle Daten auf allen Speichermedien (Hard Disk Drive [HDD], Solid State Drive [SSD]) durch den Leasinggeber zertifiziert gelöscht werden. Die Datenlöschung muss den im folgenden beschriebenen Anforderungen entsprechen und von einem unabhängigen Institut (z.B. TÜV gemäß BSI-Grundschutz oder vergleichbar) zertifiziert worden sein. 4. Löschen/Rücksetzen von BIOS Passwörtern
Zusätzliche Dienstleistungen für Geräte im Eigentum des Landes Hessen 1. Abholung von Kauf-Hardware 2. Zertifizierte Datenlöschung bei Nicht-Leasinggeräten 3. Abholung der Hardware vom Arbeitsplatz anstatt von einem Sammelraum 4. Abholung und zertifizierte Datenlöschung von ausgebauten Festplatten
Rahmenbedingungen zur Leasingverlängerung und zum Kauf der Hardware Die HessenPC-Hardware muss nach dem Ende der Nutzungsdauer an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Eine Verlängerung des Leasings bzw. ein Rauskauf der Hardware ist nicht vorgesehen, allerdings können diese Maßnahmen aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen auf Anforderungen des Leasingnehmers erforderlich werden.
Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung für die Abholung der HessenPC-Hardware (geleaste Geräte nach dem Ende der Leasinglaufzeit und Altgeräte im Eigentum des Landes Hessen) sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld, die Standorte aller Dienststellen des Landes Hessen, die Standorte der Hessischen Landesvertretungen in Berlin und Brüssel und der Standort der Föderalen IT-Kooperation (FITKO).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- LeistungKriterienkatalog
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mindestanforderungen: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen (jeweils eine pro Forderung) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Die beiden Forderungen dürfen nicht durch die gl … ganz lesenkürzer
Mindestanforderungen: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen (jeweils eine pro Forderung) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Die beiden Forderungen dürfen nicht durch die gleiche Referenz nachgewiesen werden: Forderung 1: Je Referenz müssen alle aufgeführten Anforderungen erfüllt werden. a) Rollout von mindestens 500 geleasten PC, Notebooks oder Servern. Die technische Durchführung des Rollouts kann durch den Kunden bzw. durch den Lieferanten der Hardware durchgeführt worden sein, durch den Leasinggeber muss allerdings der störungsfreie Ablauf, insbesondere hinsichtlich der Rechnungsstellung des Lieferanten, sichergestellt sein. b) Rollback von mindestens 500 geleasten PC, Notebooks oder Servern, inklusive Datenlöschung der zurückgenommenen Geräte im Rahmen eines zertifizierten Prozesses (z.B. durch TÜV). Die Organisation des Rollbacks erfolgt vollständig durch den Leasinggeber in Abstimmung mit dem für die Leasingclients verantwortlichen Ansprechpartner beim Kunden. Forderung 2: Je Referenz müssen alle aufgeführten Anforderungen erfüllt werden. a) Rollout von mindestens 2.000 geleasten PC, Notebooks oder Servern. Die technische Durchführung des Rollouts kann durch den Kunden bzw. durch den Lieferanten der Hardware durchgeführt worden sein, durch den Leasinggeber muss allerdings der störungsfreie Ablauf, insbesondere hinsichtlich der Rechnungsstellung des Lieferanten, sichergestellt sein. b) Rollback von mindestens 2.000 geleasten PC, Notebooks oder Servern, inklusive Datenlöschung der zurückgenommenen Geräte im Rahmen eines zertifizierten Prozesses (z.B. durch TÜV). Die Organisation des Rollbacks erfolgt vollständig durch den Leasinggeber in Abstimmung mit dem für die Leasingclients verantwortlichen Ansprechpartner beim Kunden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 24.10.2025
- Vertragsende
- 23.10.2026
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag dreimalig automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 153.341.583 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 05.08.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_off_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem Hessis … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_off_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBI. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland beziehen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesenkürzer
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 153.341.582,78 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreue-gesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis und die Leistung als Zuschlagskriterium. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der "Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB 2018.04, April 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (http://www.cio.bund.de) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P. Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 5 % (fünf Prozent) in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet die Summe der gewichteten Leistungspunkte in dem Kriterienkatalog. Sollte auch die Leistungspunktzahl zweier Angebote identisch sein, entscheidet der Preis. Ist auch dieser identisch, entscheidet das Los. Details zur konkreten Bewertung ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (108 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ricoh Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Wolfgang Walter GmbH2 Zuschläge
- carl berberich gmbh2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f2ceb02-157d-44e2-91f1-f05863ef7be1.