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IT-Service für Workload-Automation

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BW 02/24veröffentlicht 20.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 649 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50829, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 21 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:15 Uhr
    vor 21 Monaten
  5. Bindefrist endet
    32 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung und Implementierung einer Softwarelösung zur Workload-Automation inkl. Migration sowie damit einhergehenden Dienstleistungen (Unterstützungsdienstleistungen, Support und Schulungen). Der Beitragsservice setzt den IBM Workload Scheduler (IWS) V9R5M0 zur Automation seiner Geschäftsprozesse auf mehreren Instanzen ein. Diese Software muss durch eine Workload-Automation Softwarelösung (WLA-Softwarelösung) als "zentraler Scheduler" (on-premise) auf allen Systemumgebungen ergänzt werden (Vertragslaufzeit: 4 Jahre). Leistungsteil A - Bereitstellung und Implementierung einer WLA-Softwarelösung an allen Standorten Der Auftragnehmer (nachfolgend "AN") hat eine plattformunabhängige WLA-Softwarelösung zur zentralen Ablaufsteuerung, Durchführung und technischen Überwachung aller Verfahrensketten sowie zur Automatisierung von Arbeitsabläufen an den Standorten des Beitragsservice bereitzustellen. Die WLA-Softwarelösung muss an den Standorten komplett und lauffähig implementiert werden. Die Implementierung der WLA-Softwarelösung in den Systemumgebungen des Failsafe-RZ kann voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2025 bzw. 1. Halbjahr 2026 erfolgen (Termin wird einvernehmlich abgestimmt). Leistungsteil B - Lizenzierung einer WLA-Softwarelösung für alle Standorte Der AN muss für die Vertragslaufzeit eine uneingeschränkte und komplette Nutzung der WLA-Softwarelösung auf den Systemumgebungen (Instanzen am Standort des Beitragsservice) erlauben: - Produktionssystem - Entwicklung-, Abnahme- und Testumgebungen - Backup RZ Die Lizenznutzung muss je nach Benutzertyp und Lizenzmodell vom Beitragsservice eigenständig vergeben und verwaltet werden. Die Lizenzierung muss auch die Systemumgebung inkl. Test- und Abnahmeumgebung des zukünftig an einem weiteren Standort betriebenen Failsafe RZ (im Aufbau) umfassen. Das Failsafe-RZ soll im Cold-Standby betrieben und ausschließlich im Desaster-Fall zum Einsatz kommen. Ein Parallelbetrieb des Produktivsystems und des Failsafe-RZ und damit eine gleichzeitige Nutzung der Lizenz an beiden Standorten ist nicht vorgesehen. Die Lizenznutzung erfolgt im Failsafe-RZ ausschließlich on-demand und zeitlich begrenzt. Es werden - wie beim Produktionssystem - maximal 110.000 Jobs pro Monat verarbeitet. Im Desaster-Fall ist beabsichtigt, eine Sicherungskopie des Produktionssystems im Failsafe RZ einzuspielen. Ein Parallelbetrieb für Tests und Abnahmen muss aber an beiden Standorten von der Lizenznutzung umfasst sein. Vor Inbetriebnahme des Failsafe RZ sowie für den Betrieb und bei Anpassungen müssen Tests durchgeführt werden. Auch hierfür werden Lizenzen benötigt. Im Desasterfall wird die Lizenz des Produktionssystems nicht genutzt. Der AN stellt dem Beitragsservice die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen und notwendigen Software-Updates/-Versionen inkl. Dokumentation unaufgefordert zur Verfügung, damit der Beitragsservice die WLA-Softwarelösung technisch auf den neuesten Stand halten kann. Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und WLA-Softwarelösung Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des Beitragsservice nicht zu gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich. Das IWS und die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam betrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander interagieren und Daten in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das "führende System" (Meta-Instanz). Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung Alle geforderten Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) müssen von der neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs werden monatlich im Mittel ca. 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die WLA-Softwarelösung wird vom AN in Paketen umgesetzt. Der AN erbringt alle hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-Lösung und sorgt für die komplette Umsetzung. - Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung betrieben werden. - Job-Netze, die weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS betrieben werden. - Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Abschaltung aller IWS-Jobs über eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird nach Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind. Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt jeweils nach Abnahme der einzelnen Migrationspakete. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden. Die Migration aller IWS-Jobs ist innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen. Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung beim Beitragsservice durch. Es werden maximal fünf Mitarbeitende des Beitragsservice auf die neue WLA-Softwarelösung geschult. Die Schulung erfolgt nach Terminabsprache. Mitarbeitende des Beitragsservice werden den AN als Teil der praktischen Schulung bei der Umsetzung der Migrationspakete begleiten. Hierdurch soll der Wissenstransfer praxisnah erfolgen. Der AN liefert im Rahmen der Lizenzierung Installations-, Administrations- sowie Benutzerhandbücher in deutscher Sprache zur WLA-Softwarelösung. Dokumente in elektronischer Form (bspw. PDF-Dokumente) werden bevorzugt.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung und Implementierung einer Softwarelösung zur Workload Automation inkl. Migration sowie damit einhergehenden Dienstleistungen (Unterstützungsdienstleistungen, Support und Schulungen). Der Beitragsservice setzt den IBM Workload Scheduler (IWS) V9R5M0 zur Automation seiner Geschäftsprozesse auf mehreren Instanzen ein. Diese Software muss durch eine Workload-Automation Softwarelösung (WLA-Softwarelösung) als "zentraler Scheduler" (on-premise) auf allen Systemumgebungen ergänzt werden (Vertragslaufzeit: 4 Jahre). Leistungsteil A - Bereitstellung und Implementierung einer WLA-Softwarelösung an allen Standorten Der Auftragnehmer (nachfolgend "AN") hat eine plattformunabhängige WLA-Softwarelösung zur zentralen Ablaufsteuerung, Durchführung und technischen Überwachung aller Verfahrensketten sowie zur Automatisierung von Arbeitsabläufen an den Standorten des Beitragsservice bereitzustellen. Die WLA-Softwarelösung muss an den Standorten komplett und lauffähig implementiert werden. Die Implementierung der WLA-Softwarelösung in den Systemumgebungen des Failsafe-RZ kann voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2025 bzw. 1. Halbjahr 2026 erfolgen (Termin wird einvernehmlich abgestimmt). Leistungsteil B - Lizenzierung einer WLA-Softwarelösung für alle Standorte Der AN muss für die Vertragslaufzeit eine uneingeschränkte und komplette Nutzung der WLA-Softwarelösung auf den Systemumgebungen (Instanzen am Standort des Beitragsservice) erlauben: - Produktionssystem - Entwicklung-, Abnahme- und Testumgebungen - Backup RZ Die Lizenznutzung muss je nach Benutzertyp und Lizenzmodell vom Beitragsservice eigenständig vergeben und verwaltet werden. Die Lizenzierung muss auch die Systemumgebung inkl. Test- und Abnahmeumgebung des zukünftig an einem weiteren Standort betriebenen Failsafe RZ (im Aufbau) umfassen. Das Failsafe-RZ soll im Cold-Standby betrieben und ausschließlich im Desaster-Fall zum Einsatz kommen. Ein Parallelbetrieb des Produktivsystems und des Failsafe-RZ und damit eine gleichzeitige Nutzung der Lizenz an beiden Standorten ist nicht vorgesehen. Die Lizenznutzung erfolgt im Failsafe-RZ ausschließlich on-demand und zeitlich begrenzt. Es werden - wie beim Produktionssystem - maximal 110.000 Jobs pro Monat verarbeitet. Im Desaster-Fall ist beabsichtigt, eine Sicherungskopie des Produktionssystems im Failsafe RZ einzuspielen. Ein Parallelbetrieb für Tests und Abnahmen muss aber an beiden Standorten von der Lizenznutzung umfasst sein. Vor Inbetriebnahme des Failsafe RZ sowie für den Betrieb und bei Anpassungen müssen Tests durchgeführt werden. Auch hierfür werden Lizenzen benötigt. Im Desasterfall wird die Lizenz des Produktionssystems nicht genutzt. Der AN stellt dem Beitragsservice die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen und notwendigen Software-Updates/-Versionen inkl. Dokumentation unaufgefordert zur Verfügung, damit der Beitragsservice die WLA-Softwarelösung technisch auf den neuesten Stand halten kann. Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und WLA-Softwarelösung Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des Beitragsservice nicht zu gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich. Das IWS und die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam betrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander interagieren und Daten in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das "führende System" (Meta-Instanz). Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung Alle geforderten Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) müssen von der neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs werden monatlich im Mittel ca. 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die WLA-Softwarelösung wird vom AN in Paketen umgesetzt. Der AN erbringt alle hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-Lösung und sorgt für die komplette Umsetzung. - Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung betrieben werden. - Job-Netze, die weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS betrieben werden. - Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Abschaltung aller IWS-Jobs über eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird nach Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind. Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt jeweils nach Abnahme der einzelnen Migrationspakete. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden. Die Migration aller IWS-Jobs ist innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen. Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung beim Beitragsservice durch. Es werden maximal fünf Mitarbeitende des Beitragsservice auf die neue WLA-Softwarelösung geschult. Die Schulung erfolgt nach Terminabsprache. Mitarbeitende des Beitragsservice werden den AN als Teil der praktischen Schulung bei der Umsetzung der Migrationspakete begleiten. Hierdurch soll der Wissenstransfer praxisnah erfolgen. Der AN liefert im Rahmen der Lizenzierung Installations-, Administrations- sowie Benutzerhandbücher in deutscher Sprache zur WLA-Softwarelösung. Dokumente in elektronischer Form (bspw. PDF-Dokumente) werden bevorzugt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Zum Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7, Teil C. der Vergabeunterlagen): Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpfl … ganz lesenZum Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7, Teil C. der Vergabeunterlagen): Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen: - von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, - von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden. Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bieter-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher, a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder ich/wir als Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Abs … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher, a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder ich/wir als Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbeständen rechtskräftig verurteilt wurde(n) oder gegen mich/uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; b) dass ich/wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen bin/sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vor-liegt bzw. meinen/unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen bin/sind, dass ich mich/wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten habe(n) und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werde(n) und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen; c) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe(n); d) dass ich/wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig bin/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.) e) dass ich/wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten mir/dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen habe(n) bzw. hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; f) dass ich/wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe(n), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag; h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist; i) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht habe(n); j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln; k) dass ich/wir als Unternehmen - nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n), - nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung d …
Kriterium
Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8, Teil C. der Vergabeunterlagen): - dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jewe … ganz lesenZum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8, Teil C. der Vergabeunterlagen): - dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n); - dass die ausgeschriebenen Services und Pflegeleistungen ausschließlich von qualifiziertem Personal des Herstellers der Softwarelösung oder eines Partners des Herstellers erbracht werden. - dass ich/wir als Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001f. oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werden). Weitere Eignungsnachweise (vgl. Anlage A9, Teil C. der Vergabeunterlagen): Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher hat eine Referenzliste mit mindestens zwei Referenzaufträgen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben bzw. aktuell bestehen (d.h. laufendes Vertragsverhältnis oder innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossenes Vertragsverhältnis) und in In-halt, Anforderungen und Volumen dem ausgeschriebenen Auftrag möglichst ähnlich sind und die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen. Der erste Referenzauftrag muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Bereitstellung und Implementierung für mindestens 3 Systemumgebungen - Scheduling-Serverkomponenten laufen auf SLES (bspw. Linux SLES 15) - Anzahl der Clientsysteme beträgt mind. 20 (mit unterschiedlichen Betriebssystemen) - Migration von z/OS-Scheduler (IWS) zur angebotenen WLA-Softwarelösung - Umfang der Migration umfasste mindestens 4.000 Jobs - Migration wurde innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen Der zweite Referenzauftrag muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Bereitstellung und Implementierung für mindestens 3 Systemumgebungen - Scheduling-Serverkomponenten laufen auf SLES (bspw. Linux SLES 15) - Anzahl der angebundenen Clientsysteme beträgt mind. 20 (mit unterschiedlichen Betriebssystemen) - Mindestens eines der angebunden Clientsysteme läuft unter z/OS - Anzahl monatlich ausgeführter Prozesse / Task ist größer als 80.000 Darüber hinaus hat die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben zwingend zu enthalten: - Name und Sitz des Referenzkunden; - Ansprechpartner des Referenzkunden (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer); - Angabe, wer die Referenz einbringt: Bewerber/Bewerbergemeinschaft/Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer); - Angabe, ob der Referenznehmer direkter Vertragspartner des Referenzunternehmens ist oder als Unterauftragnehmer eingesetzt wird; - Angabe, ob die Migration durch Unterstützung von weiteren Unterauftragnehmern umgesetzt wurde; - Vertragslaufzeit des Referenzauftrages (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ) - Beschreibung des Vertragsgegenstandes; Hinweise: - Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen. - Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. - Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen. - Werden die Mindestanforderungen nicht erfül …
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
32 Tage
Angebotsöffnung
27.01.2025, 12:15 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabest … ganz lesenDie Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkan … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYTYQT7U1N Keine

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
Website
dtvp.de
Kontakt
vergabe@beitragsservice.de

Bei uns erfasst

60Bekanntmachungen
29Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

654vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (438 Lose mit Angabe)
422.737 €Zuschlagswert im Median
261.575 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 91 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 757e3890-a6da-4c83-a28f-6407e26f9043.