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IT-Service für Workload-Automation

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BW 02/24veröffentlicht 15.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 649 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 29 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50829, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Qualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung und Implementierung einer Softwarelösung zur Workload-Automation inkl. Migration sowie damit einhergehenden Dienstleistungen (Unterstützungsdienstleistungen, Support und Schulungen). Der Beitragsservice setzt den IBM Workload Scheduler (IWS) V9R5M0 zur Automation seiner Geschäftsprozesse auf mehreren Instanzen ein. Diese Software muss durch eine Workload-Automation Softwarelösung (WLA-Softwarelösung) als "zentraler Scheduler" (on-premise) auf allen Systemumgebungen ergänzt werden (Vertragslaufzeit: 4 Jahre). Leistungsteil A - Bereitstellung und Implementierung einer WLA-Softwarelösung an allen Standorten Der Auftragnehmer (nachfolgend "AN") hat eine plattformunabhängige WLA-Softwarelösung zur zentralen Ablaufsteuerung, Durchführung und technischen Überwachung aller Verfahrensketten sowie zur Automatisierung von Arbeitsabläufen an den Standorten des Beitragsservice bereitzustellen. Die WLA-Softwarelösung muss an den Standorten komplett und lauffähig implementiert werden. Die Implementierung der WLA-Softwarelösung in den Systemumgebungen des Failsafe-RZ kann voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2025 bzw. 1. Halbjahr 2026 erfolgen (Termin wird einvernehmlich abgestimmt). Leistungsteil B - Lizenzierung einer WLA-Softwarelösung für alle Standorte Der AN muss für die Vertragslaufzeit eine uneingeschränkte und komplette Nutzung der WLA-Softwarelösung auf den Systemumgebungen (Instanzen am Standort des Beitragsservice) erlauben: - Produktionssystem - Entwicklung-, Abnahme- und Testumgebungen - Backup RZ Die Lizenznutzung muss je nach Benutzertyp und Lizenzmodell vom Beitragsservice eigenständig vergeben und verwaltet werden. Die Lizenzierung muss auch die Systemumgebung inkl. Test- und Abnahmeumgebung des zukünftig an einem weiteren Standort betriebenen Failsafe RZ (im Aufbau) umfassen. Das Failsafe-RZ soll im Cold-Standby betrieben und ausschließlich im Desaster-Fall zum Einsatz kommen. Ein Parallelbetrieb des Produktivsystems und des Failsafe-RZ und damit eine gleichzeitige Nutzung der Lizenz an beiden Standorten ist nicht vorgesehen. Die Lizenznutzung erfolgt im Failsafe-RZ ausschließlich on-demand und zeitlich begrenzt. Es werden - wie beim Produktionssystem - maximal 110.000 Jobs pro Monat verarbeitet. Im Desaster-Fall ist beabsichtigt, eine Sicherungskopie des Produktionssystems im Failsafe RZ einzuspielen. Ein Parallelbetrieb für Tests und Abnahmen muss aber an beiden Standorten von der Lizenznutzung umfasst sein. Vor Inbetriebnahme des Failsafe RZ sowie für den Betrieb und bei Anpassungen müssen Tests durchgeführt werden. Auch hierfür werden Lizenzen benötigt. Im Desasterfall wird die Lizenz des Produktionssystems nicht genutzt. Der AN stellt dem Beitragsservice die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen und notwendigen Software-Updates/-Versionen inkl. Dokumentation unaufgefordert zur Verfügung, damit der Beitragsservice die WLA-Softwarelösung technisch auf den neuesten Stand halten kann. Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und WLA-Softwarelösung Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des Beitragsservice nicht zu gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich. Das IWS und die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam betrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander interagieren und Daten in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das "führende System" (Meta-Instanz). Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung Alle geforderten Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) müssen von der neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs werden monatlich im Mittel ca. 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die WLA-Softwarelösung wird vom AN in Paketen umgesetzt. Der AN erbringt alle hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-Lösung und sorgt für die komplette Umsetzung. - Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung betrieben werden. - Job-Netze, die weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS betrieben werden. - Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Abschaltung aller IWS-Jobs über eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird nach Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind. Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt jeweils nach Abnahme der einzelnen Migrationspakete. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden. Die Migration aller IWS-Jobs ist innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen. Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung beim Beitragsservice durch. Es werden maximal fünf Mitarbeitende des Beitragsservice auf die neue WLA-Softwarelösung geschult. Die Schulung erfolgt nach Terminabsprache. Mitarbeitende des Beitragsservice werden den AN als Teil der praktischen Schulung bei der Umsetzung der Migrationspakete begleiten. Hierdurch soll der Wissenstransfer praxisnah erfolgen. Der AN liefert im Rahmen der Lizenzierung Installations-, Administrations- sowie Benutzerhandbücher in deutscher Sprache zur WLA-Softwarelösung. Dokumente in elektronischer Form (bspw. PDF-Dokumente) werden bevorzugt.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung und Implementierung einer Softwarelösung zur Workload Automation inkl. Migration sowie damit einhergehenden Dienstleistungen (Unterstützungsdienstleistungen, Support und Schulungen). Der Beitragsservice setzt den IBM Workload Scheduler (IWS) V9R5M0 zur Automation seiner Geschäftsprozesse auf mehreren Instanzen ein. Diese Software muss durch eine Workload-Automation Softwarelösung (WLA-Softwarelösung) als "zentraler Scheduler" (on-premise) auf allen Systemumgebungen ergänzt werden (Vertragslaufzeit: 4 Jahre). Leistungsteil A - Bereitstellung und Implementierung einer WLA-Softwarelösung an allen Standorten Der Auftragnehmer (nachfolgend "AN") hat eine plattformunabhängige WLA-Softwarelösung zur zentralen Ablaufsteuerung, Durchführung und technischen Überwachung aller Verfahrensketten sowie zur Automatisierung von Arbeitsabläufen an den Standorten des Beitragsservice bereitzustellen. Die WLA-Softwarelösung muss an den Standorten komplett und lauffähig implementiert werden. Die Implementierung der WLA-Softwarelösung in den Systemumgebungen des Failsafe-RZ kann voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2025 bzw. 1. Halbjahr 2026 erfolgen (Termin wird einvernehmlich abgestimmt). Leistungsteil B - Lizenzierung einer WLA-Softwarelösung für alle Standorte Der AN muss für die Vertragslaufzeit eine uneingeschränkte und komplette Nutzung der WLA-Softwarelösung auf den Systemumgebungen (Instanzen am Standort des Beitragsservice) erlauben: - Produktionssystem - Entwicklung-, Abnahme- und Testumgebungen - Backup RZ Die Lizenznutzung muss je nach Benutzertyp und Lizenzmodell vom Beitragsservice eigenständig vergeben und verwaltet werden. Die Lizenzierung muss auch die Systemumgebung inkl. Test- und Abnahmeumgebung des zukünftig an einem weiteren Standort betriebenen Failsafe RZ (im Aufbau) umfassen. Das Failsafe-RZ soll im Cold-Standby betrieben und ausschließlich im Desaster-Fall zum Einsatz kommen. Ein Parallelbetrieb des Produktivsystems und des Failsafe-RZ und damit eine gleichzeitige Nutzung der Lizenz an beiden Standorten ist nicht vorgesehen. Die Lizenznutzung erfolgt im Failsafe-RZ ausschließlich on-demand und zeitlich begrenzt. Es werden - wie beim Produktionssystem - maximal 110.000 Jobs pro Monat verarbeitet. Im Desaster-Fall ist beabsichtigt, eine Sicherungskopie des Produktionssystems im Failsafe RZ einzuspielen. Ein Parallelbetrieb für Tests und Abnahmen muss aber an beiden Standorten von der Lizenznutzung umfasst sein. Vor Inbetriebnahme des Failsafe RZ sowie für den Betrieb und bei Anpassungen müssen Tests durchgeführt werden. Auch hierfür werden Lizenzen benötigt. Im Desasterfall wird die Lizenz des Produktionssystems nicht genutzt. Der AN stellt dem Beitragsservice die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen und notwendigen Software-Updates/-Versionen inkl. Dokumentation unaufgefordert zur Verfügung, damit der Beitragsservice die WLA-Softwarelösung technisch auf den neuesten Stand halten kann. Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und WLA-Softwarelösung Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des Beitragsservice nicht zu gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich. Das IWS und die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam betrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander interagieren und Daten in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das "führende System" (Meta-Instanz). Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung Alle geforderten Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) müssen von der neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs werden monatlich im Mittel ca. 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die WLA-Softwarelösung wird vom AN in Paketen umgesetzt. Der AN erbringt alle hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-Lösung und sorgt für die komplette Umsetzung. - Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung betrieben werden. - Job-Netze, die weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS betrieben werden. - Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Abschaltung aller IWS-Jobs über eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird nach Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind. Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt jeweils nach Abnahme der einzelnen Migrationspakete. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden. Die Migration aller IWS-Jobs ist innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen. Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung beim Beitragsservice durch. Es werden maximal fünf Mitarbeitende des Beitragsservice auf die neue WLA-Softwarelösung geschult. Die Schulung erfolgt nach Terminabsprache. Mitarbeitende des Beitragsservice werden den AN als Teil der praktischen Schulung bei der Umsetzung der Migrationspakete begleiten. Hierdurch soll der Wissenstransfer praxisnah erfolgen. Der AN liefert im Rahmen der Lizenzierung Installations-, Administrations- sowie Benutzerhandbücher in deutscher Sprache zur WLA-Softwarelösung. Dokumente in elektronischer Form (bspw. PDF-Dokumente) werden bevorzugt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabest … ganz lesenDie Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkan … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYT4LN1GT7 Keine

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
Kontakt
vergabe@beitragsservice.de

Bei uns erfasst

60Bekanntmachungen
29Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

654vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (438 Lose mit Angabe)
422.737 €Zuschlagswert im Median
261.575 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 91 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3971dcc5-4a34-44c5-8d4e-04cb27afda17.