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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

IT-Dienstleistungen Scrum Master

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BW 07/25veröffentlicht 10.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 391 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 10.09.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50829, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 13 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:10 Uhr
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vom Beitragsservice ausgeschriebenen Dienstleistungen ist die Vergabe einer Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung in Form von Dienstleistungsverträgen für den Einsatz agiler Coaches in der Rolle eines Scrum Masters zur Unterstützung der Umsetzung agiler Arbeitsweisen in der IT-Systementwicklung. Die Rahmenvereinbarung soll mit maximal 5 Rahmenvereinbarungspartnern abgeschlossen werden. Der Abschluss der Rahmenvereinbarungen erfolgt jeweils durch Zuschlagserteilung auf die fünf wirtschaftlichsten Angebote. Die Rahmenvereinbarungen werden mit einer Festlaufzeit von drei Jahren. Frühester Leistungsbeginn ist der 01.01.2026, der jedoch zwingend die Durchführung eines Einzelwettbewerbs und die Vergabe eines Einzelauftrages auf Grundlage der Rahmenvereinbarung voraussetzt. Der Auftraggeber garantiert für die dreijährige Vertragslaufzeit eine Mindestabnahmemenge von insgesamt 1.500 Stunden. Darüberhinausgehend besteht keine Abnahmeverpflichtung. Insgesamt ist der Auftraggeber berechtigt, als Höchstmenge max. 6000 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit abzurufen. Der Auftraggeber führt aktuell in der IT-Abteilung "Projekte und Systementwicklung" (ITPSE) Projekte im Bereich agiler Softwareentwicklung/agiles Arbeiten durch und etablierte Anfang 2019 sukzessive die agile Softwareentwicklung nach der Scrum-Methode. Die IT-Abteilung "Projekte und Systementwicklung" besteht aktuell aus vier organisatorischen Teams, die jeweils nach Professionen ausgerichtet sind und jeweils bis zu 20 Teammitglieder umfassen. Derzeit gibt es neben den disziplinarischen Teams auch sieben agile Fachteams.

Unter einem agilen Fachteam gruppiert sich das Umsetzungsteam, bestehend aus Systemtester, Softwareentwickler und Systemanalytiker, ein Product Owner und ein Scrum Master. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Leistungserbringung einen qualifizierten Experten in der Funktion als "Scrum Master" einzusetzen.

Der Auftragnehmer bzw. die von ihm eingesetzten Personen (eigene Mitarbeiter/externe Berater/Freelancer) unterstützen jeweils bis zu zwei agile Fachteams des Auftraggebers in der Einhaltung einer agilen Methode (vorzugsweise Scrum) und sorgen so für einen reibungslosen Ablauf der Softwareentwicklung und über-nehmen eine zentrale fachliche Steuerungsaufgabe. Sie kommunizieren intensiv mit dem Umsetzungsteam, dem Product Owner und den Stakeholdern. Der "Scrum Master" hat insbesondere nachfolgende Leistungen zu erbringen: - Methodische Unterstützung des Umsetzungsteams und des Product Owners (Coachen des Fachteams in Bezug auf Selbstmanagement, Cross-Funktionalität und agilen Werten) - Aufnehmen und Weiterverfolgung bzw. Beseitigung von Hindernissen (z.B.: zwischenmenschliche Konflikte, technische Impacts, etc.) - Moderation (z.B.: des Scrum-Events Retrospektive, Optimierung der Qualität und Effizienz in Meetings, Arbeitstreffen) - Aufnehmen und Weiterverfolgen von Maßnahmen aus der Retrospektive - Förderung des Teambuilding-Prozesses - Durchsetzung bzw. Vertiefung der agilen Softwareentwicklungsmethodik im Team und auch teamübergreifend im Umfeld des jeweiligen agilen Fachteams Zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen hat der zum Einsatz kommende Scrum Master mindestens über folgende Qualifikation und Fähigkeiten zu verfügen: - Ausbildung in der agilen Methode Scrum; - Zertifizierung als Scrum Master (bspw. bei scrum.org (z.B. PSMI, PSMII) oder vergleichbare Zertifizierung); - beherrscht die deutsche Sprache mündlich und schriftlich verhandlungssicher. Der Auftragnehmer ist sowohl in der Organisation der Leistungserbringung als auch in der Einteilung seiner Leistungszeit sowie der Wahl des Leistungsortes grundsätzlich frei, es sei denn, der konkrete Bedarf erfordert zwingend eine Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers. In diesen Fällen erklärt sich der Auftragnehmer ausdrücklich bereit, sich zwecks Einhaltung von vereinbarten Terminen mit dem Auftraggeber abzustimmen und bei Bedarf die Leistungen in den betreffenden Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen. Dies gilt insbesondere für die Leistungserbringung im Rahmen der Einzelwettbewerbe. ? Soweit eine Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen aufgrund des konkreten Bedarfs am Sitz des Auftraggebers (Köln) erforderlich sein sollte, ist für die Leistungserbringung in Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Ansprechpartner des Beitragsservice grundsätzlich ein Zeitrahmen von montags bis freitags von 06:00 bis 19:00 Uhr zu beachten. Es ist davon auszugehen, dass ein Einsatz am Sitz des Auftraggebers (Einsatz vor Ort) in einem Umfang von ca. 20 % erforderlich ist, die Regelleistung (ca. 80 %) erfolgt am Sitz des Auftragnehmers oder im Homeoffice. Die Leistungserbringung im Homeoffice durch die vom Auftragnehmer eingesetzten Fachkräfte wird unter Einhaltung der vertraglichen Vorgaben ausdrücklich gestattet. Der Beitragsservice verwendet ein IT-System auf Basis von Java und DB2, das alle notwendigen fachlichen Funktionen zur Verfügung stellt. Die Client-seitigen Anwendungen zur Sachbearbeitung, Entwicklung und Dokumentation laufen auf Microsoft-Windows-basierter Systemplattform. Kommunikation und Dokumentation erfolgen über Microsoft 365 (Teams, Outlook). Für das Change Management wird das Atlassian-Tool Jira eingesetzt. Als Collaboration Tool wird Confluence von Atlassian verwendet.

Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Dienstleistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.)) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung13 von 13 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
Anlage A4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eignungsleihe
Anteil der Unterauftragsvergabe
Anlage A5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung Drittunternehmen
Eintragung in das Handelsregister
Anlage A6 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Anlage A7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung
Eintragung in das Handelsregister
Anlage A6 - Anhang (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anlage A8 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anlage A9 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste
Eintragung in das Handelsregister
Anlage A6 - Eigenerklärungen §§ 123,124,125 GWB Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erkläre ich/wir als Bieter bzw. Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer/ Eignungsverleiher: a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unt … ganz lesenAnlage A6 - Eigenerklärungen §§ 123,124,125 GWB Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erkläre ich/wir als Bieter bzw. Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer/ Eignungsverleiher: a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen; c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben; d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.) e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag; h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist; i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben; j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln; k) dass ich/wir als Unternehmen - nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n), - nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich …
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Anlage A7 - Eigenerklärung Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher: Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung … ganz lesenAnlage A7 - Eigenerklärung Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher: Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen: - von EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, - von EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden. Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anlage A8 - Eigenerklärung: Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8 der Vergabeunterlagen): a) dass ich/wir im Jahr 2024 IT-Entwicklungsleistungen und Beratungslei … ganz lesenAnlage A8 - Eigenerklärung: Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8 der Vergabeunterlagen): a) dass ich/wir im Jahr 2024 IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Umsetzung agiler Arbeitsweisen in der IT-Systementwicklung in einem Umfang von mindestens 1.000 Stunden erbracht habe(n) (mit eigenen oder freien Mitarbeitern); b) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n);
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anlage A9 - Referenzen: Darüber hinaus hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste mit seinem/ihrem Angebot vorzulegen: Die Referenzliste ist unter Verwendung der Anlage A9 "Re … ganz lesenAnlage A9 - Referenzen: Darüber hinaus hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste mit seinem/ihrem Angebot vorzulegen: Die Referenzliste ist unter Verwendung der Anlage A9 "Referenzliste" einzureichen, der auch die inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen zu entnehmen sind. Die Referenzliste muss mindestens zwei Referenzaufträge beinhalten, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten drei Jahre beendet wurden), deren Leistungsgegenstand insbesondere die Vermittlung, Umsetzung und Einhaltung der agilen Softwareentwicklung zum Inhalt hatte, und die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: - jeder Referenzauftrag umfasst/umfasste ein jährliches Stundenvolumen von mindestens 500 Stunden - mindestens ein Referenzauftrag hat die agile Transition innerhalb der Organisation zum Gegenstand Die Referenzliste muss zum jeweiligen Referenzauftrag nachfolgende Mindestangaben enthalten: " Referenzbezeichnung (Name und Sitz des Referenzunternehmens), " Tätigkeitsfeld des Referenzunternehmens, " Ansprechpartner beim Referenzunternehmen " Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Referenzunternehmen (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer), " Angabe, wer die Referenz einbringt: "Bieter", "Bietergemeinschaft", "Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer)", " Angabe, ob der Referenznehmer direkter Vertragspartner des Referenzunternehmens ist oder als Unterauftragnehmer eingesetzt wird/wurde, " Detaillierte Beschreibung der beim Referenzgeber erbrachten bzw. zu erbringenden Dienstleistungen, " Angabe des insgesamt vereinbarten/erbrachten Stundenvolumens sowie Angabe des jährlichen Stundenvolumens, " Laufzeit des Referenzauftrages (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ). Hinweis: - Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen. - Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebots. - Angebote mit einer unvollständigen Anlage "Referenzliste" (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angaben zum Vertragsgegenstand, zur Auftragsdauer und/oder fehlende Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird. Der Ausschluss des Angebots ist zwingend, soweit der Bieter unvollständige Referenzangaben (insbesondere auch die Kontaktdaten des Ansprechpartners des Referenzkunden) auch nach zulässiger Nachforderung nicht vervollständigt bzw. nicht vervollständigen kann. - Die Datenschutzgrundverordnung und die Datenschutzgesetze untersagen die Nennung eines Referenzkunden nicht, sofern und soweit dieser mit der Referenzangabe einverstanden ist (Einwilligung in die Datenweitergabe).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
46 Tage
Angebotsöffnung
13.10.2025, 12:10 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabes … ganz lesenDie Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachte … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYTA0TD6HM Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erkläre ich/wir als Bieter bzw. Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer/ Eignungsverleiher: a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YMWYTA0TD6HM Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erkläre ich/wir als Bieter bzw. Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer/ Eignungsverleiher: a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen; c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben; d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.) e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag; h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist; i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben; j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln; k) dass ich/wir als Unternehmen - nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n), - nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflus …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
Kontakt
vergabe@beitragsservice.de

Bei uns erfasst

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 13.10.2025
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.10.2025
  4. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 13.10.2025 auf 15.10.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7678ed25-3a0f-472e-859a-0de74df889f9.