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vergebenEU-weitDienstleistungen

Identifizierung von Eingriffsorten und -zeiten mit erhöhter Kormoranprädation im Bodenseeraum für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen MLR-446-2026/01/22-64veröffentlicht 18.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 228 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
31 Monate21.04.2026 – 30.11.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70182, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    28 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2028
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Auftragnehmer identifiziert Orte und Zeiten erhöhter Kormoranprädation in Gewässerabschnitten von besonderer Bedeutung für die Fokus-Fischarten des Projekts in der Bodenseeregion. Er entwickelt Vorschläge, wie regionale Akteure eine schnelle Weitergabe der Informationen über aktuelle Gefährdungssituationen gewährleisten können. Dazu moderiert der Auftragnehmer einen länderübergreifenden Workshop und führt eine begleitende Literaturrecherche durch. Auf diesem Wissen sollen schnell umsetzbare, langfristige oder zeitlich begrenzte Schutzmaßnahmen besser geplant und umgesetzt werden können. Zusätzlich erarbeitet der Auftragnehmer ein Konzept für ein Meldesysteme, welches ein schnelles gezieltes Eingreifen zum Schutz vor Kormoranprädation in Gefährdungssituationen ermöglicht.

Kurzzusammenfassung des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee": Durch internationale, mit allen Bodensee-Anrainern abgestimmte, Maßnahmen soll der Schutz gefährdeter Fischarten in der Bodenseeregion verstärkt vorangetrieben werden. Das Wissen über gefährdete Fischarten in der Region wird im Rahmen des Projekts zusammengetragen und darauf aufbauend Maßnahmen zur Verbesserung ihres Schutzes erarbeitet. Die Maßnahmen beinhalten neben ökologischen Aufwertungen der Fischhabitate auch technische Schutzmaßnahmen gegen Kormoranfraß. Daten werden in einer Datenbank erfasst und wasserbautechnische "Musterlösungen" erarbeitet. Zur Reduktion des Fraßdrucks durch Kormorane auf gefährdete Fischarten werden Grundlagen erarbeitet, welche auf eine internationale Strategie zum Kormoranmanagement abzielen. Diese beinhalten auch den Einsatz modernster Drohnentechnologie zum Brutmanagement der Kormorane. Dabei soll die Eignung und Bewilligungsfähigkeit von regionalen Maßnahmen zum Kormoranmanagement und ihrer grenzüberschreitenden Wirkung geklärt werden.

Beschreibung des Loses

Für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" im Rahmen des Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (Beschreibung der Arbeitspakete AP siehe Anlage Leistungsbeschreibung) wird ein Auftragnehmer für die Identifikation und Zusammenstellung von Zeiten und Bereichen erhöhter Kormoranprädation im Bodenseeraum unter besonderer Berücksichtigung der Fokus-Fischarten Äsche, Nase, Strömer, Bitterling, Groppe und Bachneunauge gesucht (AP 3a in Anlage LB). Die Ergebnisse werden durch den Auftragnehmer in Kommunikation mit den Auftragnehmern für das Arbeitspaket 1a und 2a (Anlage LB), und den Projektpartnern (2.1) durchgeführt. Der Auftraggeber gibt die entsprechenden Kontakte weiter. Abfragen durch den Auftragnehmer erfolgen im Rahmen von Telefoninterviews / Online-Meetings, Literaturrecherchen und im Rahmen eines Workshops, welcher vom Auftragnehmer organisiert, durchgeführt und moderiert wird.

Ziel ist die Identifikation und Zusammenstellung von Orten und Zeiten mit erhöhter Kormoranprädation in lokalen Gewässerabschnitten von besonderer Bedeutung für die Fokus-Fischarten im Projekt durch den Auftragnehmer. Auf diesem Wissen sollen durch den Auftraggeber und die Projektpartner des Interreg-Projekts schnell umsetzbare, langfristige oder zeitlich begrenzte Schutzmaßnahmen besser geplant und umgesetzt werden können. Zusätzlich erarbeitet der Auftragnehmer ein Konzept für ein Meldesystem, durch welches zuständige Personen in der Bodenseeregion ein schnelles gezieltes Eingreifen zum Schutz vor Kormoranprädation in Gefährdungssituationen einleiten können. Hierzu greift der Auftragnehmer auf Literatur und auf die Ergebnisse der Interviews sowie des Workshops zurück.

Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Qualität
Konzept zur Durchführung eines WorkshopsGewichtung (Punkte, genau) 60Das Konzept zur Durchführung eines Workshops muss mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Bitte beschreiben Sie kurz, wie Sie die Zusammenarbeit mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutz- und Fischereibehörden, Vereins- und Verbandsvertretern und NGOs und mit Experten aus den Bereichen Vogelkunde und Fischartenschutz gestalten, um die entsprechenden Ziele im Rahmen des Workshops (siehe Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung) zu erreichen. - Wenn bereits Erfahrungen mit der Durchführung von Workshops oder ähnlichen Formaten wie interdisziplinären Tagungen oder Projektarbeiten insbesondere auch mit dem oben genannten Personenkreis vorliegen, können diese hier beispielhaft, mit Erwähnung des Formats kurz angeführt werden, sie werden aber zur Wertung nicht herangezogen. Das vom Bieter vorzulegende Konzept zur Durchführung eines Workshops muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Konzepten und Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Zielerfüllungsgrad 10 Sehr gut - Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Das Konzept zur Durchführung eines Workshops entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Das Konzept zur Durchführung eines Workshops lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 - 2 Mangelhaft - Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann.
Qualität
Konzept zur Durchführung eines WorkshopsDas Konzept zur Durchführung eines Workshops muss mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Bitte beschreiben Sie kurz, wie Sie die Zusammenarbeit mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutz- und Fischereibehörden, Vereins- und Verbandsvertretern und NGOs und mit Experten aus den Bereichen Vogelkunde und Fischartenschutz gestalten, um die entsprechenden Ziele im Rahmen des Workshops (siehe Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung) zu erreichen. - Wenn bereits Erfahrungen mit der Durchführung von Workshops oder ähnlichen Formaten wie interdisziplinären Tagungen oder Projektarbeiten insbesondere auch mit dem oben genannten Personenkreis vorliegen, können diese hier beispielhaft, mit Erwähnung des Formats kurz angeführt werden, sie werden aber zur Wertung nicht herangezogen. Das vom Bieter vorzulegende Konzept zur Durchführung eines Workshops muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Konzepten und Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Zielerfüllungsgrad 10 Sehr gut - Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Das Konzept zur Durchführung eines Workshops entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Das Konzept zur Durchführung eines Workshops lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 - 2 Mangelhaft - Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann.
Kosten
PreisobergrenzeGewichtung (Punkte, genau) 0Angebotspreise, die die Preisobergrenze von 25.920 Euro/netto übersteigen, werden für die Wertung nicht berücksichtigt und automatisch ausgeschlossen.

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von zwei Referenzen über Erfahrung mit interdisziplinärer Projektarbeit (wenn vorhanden länderübergreifend) in der Bodenseeregion mit Schwerpunkt auf Fischartenschutz- und/oder Naturschutz- und/oder Umweltschutz-Thematiken oder in einem vergleichbaren Bereich nachweisen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen - Ich/Wir können die nachstehenden zwei Referenzen über Erfahrung mit interdisziplinärer Projektarbeit (wenn vorhanden länderübergreifend) in der Bodenseeregion mit Schwerpunkt auf Fischartenschutz- und/oder Naturschutz- und/oder Umweltschutz-Thematiken oder in einem vergleichbaren Bereich nachweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.04.2026
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
28 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTUM00BXT# Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
773.340 €Zuschlagswert im Median
236.854 € – 1,43 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 14694284-aee5-4381-9a75-a5bf647137c4.