Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen MLR-446-2025/10/29-62veröffentlicht 27.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- 28.01.2026 – 30.06.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate28.01.2026 – 30.06.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70182, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 30.06.2026
- Heute
Beschreibung
Der Bruterfolg der Kormorane am Bodensee soll mittels Drohneneinsatz reduziert werden. Dabei sollen mit einer modifizierten Drohne die Eier in den Nestern einer baden-württembergischen Kolonie (voraussichtlich Mettnau) baumbrütender Kormorane während der Brutsaison 2026 eingeölt werden. Am Ufer des Bodensees brüten die Kormorane in unterschiedlich großen Kolonien bezogen auf die Anzahl der Brutpaare (BP), welche der Anzahl belegter Nester entspricht. Im Jahr 2024 waren insgesamt neun Kolonien mit 1.448 BP belegt (Landesweite Brutbestandserfassung 2024, Bericht der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg). Sieben der Kolonien befanden sich in Baden-Württemberg, eine in Vorarlberg und eine in der Schweiz. Üblicherweise werden die gleichen Kolonien jedes Jahr wieder zum Brüten genutzt, wobei die Anzahl der BP variieren kann. Die Kolonien befinden sich alle innerhalb von Schutzgebieten.
Beschreibung des Loses
Die vom Auftragnehmer einzusetzende Drohne muss folgende Voraussetzungen und Eigenschaften erfüllen: - Mit der Drohne müssen Eier von Kormoranen zielgenau in Baumnestern (in 5 - 10 m Höhe) eingeölt werden können. Zum Einölen muss ein Speiseöl (z.B. Rapsöl oder Sonnenblumenöl) verwendet werden, welches mit einer Speisefarbe eingefärbt wird (Farbton egal). - Die Drohne muss so konstruiert sein, dass sie auch von einem im Bodensee verankerten Schiff oder einer Plattform in die Kolonie geflogen werden kann (Flugdistanz je nach Wasserstand 200 - 400 m einfache Strecke). Ein Schiff oder eine verankerte Plattform für Start und Landung der Drohne und zum Austausch und Laden der Akkus sowie ggf. zur Aufstellung von Ladetechnik wird bei Notwendigkeit durch den Auftraggeber bereitgestellt. Zusätzlich wird, wenn notwendig, ein Boot zum Transport der Drohne und des vom Auftragnehmer bereitgestellten Personals zum Betrieb der Drohne vor Ort am Bodensee von der Projektleitung organisiert. Die Entscheidung hierüber wird erst nach Vertragsschluss im Rahmen gemeinsamer Gespräche zwischen Auftragnehmer, Projektleitung und der begleitenden Expertengruppe getroffen. - Die Drohne soll mindestens 10 Minuten Flugzeit pro Akku-Ladung erbringen. Sie soll einen Ölvorrat von mindestens 3 Liter transportieren können, pro Ei werden ca. 30 ml Öl gebraucht. - Beim Einsatz der Drohne sind Turbulenzen und Astbewegungen zu vermeiden. Die Drohne kann beispielweise beim Einölvorgang neben dem Baum platziert werden, um das Öl über einen steuerbaren Auslegearm (4 - 6 m Länge) direkt über das jeweilige Nest im Bereich der Baumkrone zu bringen. - Alle Eier eines Geleges müssen so mit Öl benetzt werden, dass jedes Ei vollständig mit Öl benetzt ist. I.d.R. befinden sich 2 - 5 Eier in einem Nest. Das Einölen kann beispielsweise von direkt oberhalb (10 - 30 cm) mittels einer Spraydüse erfolgen. Die zielgenaue Behandlung der Eier muss vom Drohnenoperator live verfolgt werden können (z.B. durch eine Kamera am Ende des Auslegearms). - Die Technik zum Laden der Akkus (z.B. Generator) ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ladetechnik bei Bedarf auf einem Schiff oder einer verankerten Plattform betrieben werden kann. - Alternativ können ausreichend Akkus bereitgestellt werden, um einen Tageseinsatz der Drohne durchführen zu können. Die Drohne muss mit wechselnden Akkus eine tägliche Flugzeit von 5 Stunden erreichen. - Die Drohne mit Akkus und Ladetechnik (wenn notwendig) muss vor Ort am Bodensee spätestens ab 16. März 2026 einsatzbereit sein.
Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
- Qualität
- Erläuterung zur DrohnentechnologieGewichtung (Punkte, genau) 50Zielerfüllungsgrad 10 Sehr gut - Die Erläuterung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Die Erläuterung ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Die Erläuterung entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Die Erläuterung lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 -2 Mangelhaft - Die Erläuterung ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Die Erläuterung ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die vom Bieter vorzulegende Erläuterung zur Drohnentechnologie muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen muss die Erläuterung mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Es ist schriftlich darzustellen, wie - unter Beachtung der Voraussetzungen und Eigenschaften nach Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung - die zur Leistungserbringung vorgesehene Drohne mit Modifikation und Zubehör (inklusive Ladetechnik) konstruiert ist oder wird (mit Beschreibung und Konstruktionszeichnung der Drohne) und bis zu den genannten Fristen zum Einölen von Kormoraneiern vor Ort am Bodensee bereitgestellt werden kann.
- Qualität
- Erläuterung zur DrohnentechnologieZielerfüllungsgrad 10 Sehr gut - Die Erläuterung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Die Erläuterung ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Die Erläuterung entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Die Erläuterung lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 -2 Mangelhaft - Die Erläuterung ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Die Erläuterung ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die vom Bieter vorzulegende Erläuterung zur Drohnentechnologie muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen muss die Erläuterung mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Es ist schriftlich darzustellen, wie - unter Beachtung der Voraussetzungen und Eigenschaften nach Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung - die zur Leistungserbringung vorgesehene Drohne mit Modifikation und Zubehör (inklusive Ladetechnik) konstruiert ist oder wird (mit Beschreibung und Konstruktionszeichnung der Drohne) und bis zu den genannten Fristen zum Einölen von Kormoraneiern vor Ort am Bodensee bereitgestellt werden kann.
- Kosten
- PreisobergrenzeGewichtung (Punkte, genau) 0Preisobergrenze: 105.000 Euro/netto Angebotspreise, die die genannte Preisobergrenze von 105.000 Euro/netto übersteigen, werden für die Wertung nicht berücksichtigt und automatisch ausgeschlossen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 28.01.2026
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Kommen die Beteiligten am Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu dem Ergebnis, dass die Drohnentechnologie erfolgreich zum Einölen von Kormoraneiern in Baumnestern eingesetzt werden kann, finden optional Drohneneinsätze … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Kommen die Beteiligten am Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu dem Ergebnis, dass die Drohnentechnologie erfolgreich zum Einölen von Kormoraneiern in Baumnestern eingesetzt werden kann, finden optional Drohneneinsätze in größeren baden-württembergischen Kormoranbrutkolonien (Voraussichtlich Lipbachmündung und Seefelder Aach) in der jeweiligen Brutsaison der Jahre 2027, 2028 und 2029 statt. Die Entscheidung, ob in den Jahren 2027, 2028 und 2029 die Drohnentechnologie eingesetzt werden soll, basiert auf den aus vorangegangenen Drohneneinsätzen gewonnenen Erkenntnissen und wird jährlich neu getroffen. Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.- Optionen
Option 1: 2027 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 2: 2027: - Weitere Drohneneinsatztage Option 3: 2028 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Droh … ganz lesenkürzer
Option 1: 2027 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 2: 2027: - Weitere Drohneneinsatztage Option 3: 2028 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 4: 2028 - Weitere Drohneneinsatztage Option 5: 2029 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 6: 2029: - Weitere Drohneneinsatztage Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTUAL86HM# Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Weber Agrar Robotik GmbH, Schwäbisch Hall | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart
- Website
- mlr.baden-wuerttemberg.de
- Kontakt
- vergabe@
mlr.bwl.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.01.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 12e76ab9-b597-40cf-bd6e-517efa49997e.