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Frist abgelaufennationalBeratung

Evaluation der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ in den Jahren 2023 bis 2025

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Bonn

Aktenzeichen Z I 3-VSt. 1935/2025veröffentlicht 02.10.2025Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 362 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 12 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Evaluation der Förderrichtlinie (FRL) „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) in den Jahren 2023 bis 2025. Die Ergebnisse der Evaluation sollen dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) als Auftraggeberin (AG'in) eine umfassende Einschätzung des bisherigen Programmerfolgs und weiterer Handlungsbedarfe zur inhaltlichen und administrativen Weiterentwicklung ermöglichen. Die Evaluation soll damit zur zielgerichteten Weiterentwicklung und Stärkung der Wirkungsorientierung der Förderrichtlinie sowie zur Rechenschaftslegung gegenüber dem Bundestag und dem Bundesrechnungshof (BRH) beitragen. Die übergeordneten Ziele der Evaluation sind: 1. Überprüfung der Ziel- und Wirkungsorientierung der FRL 2. Erfolgskontrolle (Zielerreichung und Wirkungen) der FRL und der geförderten Projekte 3. Weiterentwicklung des Monitoring-Systems 4. Erarbeitung von Empfehlungen zur Optimierung der Wirkungsorientierung und zur inhaltlichen Weiterentwicklung der FRL 5. Bewertung der administrativen Umsetzung (Vollzugswirtschaftlichkeit) sowie Identifizierung von Optimierungsmöglichkeiten 6. Entwicklung und Erprobung von Ansätzen zur Bewertung der Maßnahmenwirtschaftlichkeit Evaluationsfragen Entsprechend der oben skizzierten Zielstellungen ergeben sich folgende Fragestellungen für die Evaluation, die im Rahmen der Auftaktphase noch in Absprache mit der AG'in durch den/die Auftragnehmer*in (AN) angepasst oder geschärft werden sollen: 1. Überprüfung der Ziel- und Wirkungsorientierung der Förderrichtlinie a) Verortung im Förderumfeld: Wie ist die Maßnahme im Kontext anderer Förderprogramme (Bund, Länder) positioniert? b) Ist das wettbewerbliche Auswahlverfahren auf Grundlage der in Nr. 7.3 der FRL festgelegten Projektauswahlkriterien geeignet für eine Auswahl modellhafter Vorhaben im Sinne der FRL? Welchen Anpassungsbedarf gibt es? c) Überprüfung des Wirkmodells: Ist das Wirkmodell geeignet, um die Ziele und Wirkungen der FRL und der geförderten Maßnahmen abzubilden? Welchen Anpassungsbedarf gibt es? 2. Erfolgskontrolle (Zielerreichung und Wirkungen) der FRL und der geförderten Projekte d) Inwiefern werden mit den geförderten Maßnahmen die Projektziele und die übergeordneten Ziele der FRL erreicht? Welche Maßnahmen sind als besonders effektiv einzuordnen? Was sind Erfolgsfaktoren und -hemmnisse? e) Welche intendierten und nicht-intendierten Wirkungen (positiv oder negativ) für die Klimaanpassung wurden durch die geförderten Vorhaben bisher erzielt (kurzfristige Wirkungen) bzw. sind absehbar (langfristige Wirkungen)? Sind die Ergebnisse der geförderten Vorhaben als modellhaft im Sinne der FRL zu bewerten (systematische Ermittlung der Vulnerabilitäten und prioritären Handlungserfordernisse, Synergie und Nebeneffekte zu den DNS-Zielen, Öffentlichkeitswirksamkeit und Anreizeffekt/überregionale Wirkung)? f) Welche positiven oder negativen Nebeneffekte wurden bzw. werden durch die Maßnahmen über den Bereich Klimaanpassung hinaus erreicht und wie sind diese zu bewerten (z. B. im Bereich Klimaschutz, Wasserverfügbarkeit, Artenvielfalt, Lebensqualität vulnerabler Personen)? 3. Weiterentwicklung des Monitoring-Systems g) Ist das Monitoring-System (inkl. Indikatoren) geeignet, um die Zielerreichung und Wirkungen der FRL und der geförderten Maßnahmen nachzuvollziehen? Wie kann es zielgerichtet weiterentwickelt werden? 4. Empfehlungen zur Optimierung der Wirkungsorientierung und zur inhaltlichen Weiterentwicklung der FRL (Fortschreibungsoptionen) h) Sollten einzelne Förderschwerpunkte zur Optimierung der Förderwirkungen angepasst bzw. neue Förderschwerpunkte etabliert werden? i) Welche relevanten Zielgruppen wurden bisher nicht bzw. nicht ausreichend erreicht? Wie können weitere Zielgruppen erschlossen bzw. bisherige besser angesprochen werden? j) Welche Regionen/Bundesländer wurden bisher nicht bzw. nicht ausreichend erreicht? Wie können diese besser angesprochen werden? k) Welche offenen Handlungsbedarfe bestehen in der Anpassung sozialer Einrichtungen an die Folgen der Klimaerhitzung? Welche Weiterentwicklungsoptionen ergeben sich daraus für die FRL? 5. Bewertung der administrativen Umsetzung der FRL (Vollzugswirtschaftlichkeit) l) Wie effizient ist das Antrags- und Bearbeitungsverfahren (quantitative Erfassung der zeitlichen Effizienz, qualitative Bewertung der Prozesse)? m) Welche Herausforderungen bestehen aus Sicht der Antragsstellenden und Zuwendungsempfangenden? Welche Herausforderungen bestehen aus Sicht der Projektträgerin? n) Welche weiteren Optionen zur Optimierung der Antrags- und Bearbeitungsprozesse gibt es? 6. Entwicklung und Erprobung von Ansätzen zur Bewertung der Maßnahmenwirtschaftlichkeit (Maßnahmenwirtschaftlichkeit) o) Wie kann die Fördereffizienz der FRL erfasst werden (Indikatorenentwicklung)? p) In welchem Verhältnis stehen die eingesetzten Mittel zu den erreichten und absehbaren Ergebnissen und Wirkungen im Hinblick auf die Fördereffizienz? Inwiefern gibt es Mitnahmeeffekte? Sollten aus Sicht der/des AN weitere Fragen zur Bewertung des Programmerfolgs und seiner Fortführung sinnvoll sein, sollten diese nach Abstimmung mit der AG‘in in die Analyse einbezogen werden. Evaluationsdesign und methodisches Vorgehen Von der/dem AN soll ein geeignetes Evaluationsdesign entwickelt werden, das ermöglicht, die oben genannten Ziele der Evaluation zu erreichen und die Evaluationsfragen systematisch zu untersuchen und zu beantworten. Das Evaluationsdesign soll es ermöglichen, die Förderrichtlinie insgesamt, ihre übergeordnete Zielsetzung und Zielerreichung sowie ihre einzelnen Schwerpunkte zu bewerten. Dabei sollen u.a. die Vielfalt an unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven der verschiedenen Einrichtungsarten und der vulnerablen Zielgruppen sowie ggf. regionale Unterschiede erfasst werden. Bei geeigneten Fragestellungen sollen nicht geförderte Einrichtungen, abgelehnte Antragstellende sowie weitere Stakeholder (Vertreter*innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Fachverbände Bau und Bauplanung) einbezogen werden. Die Evaluation soll einen geeigneten Mix aus quantitativen und qualitativen Methoden umfassen sowie eine der jeweiligen Methode und dem Untersuchungsdesign angemessene Anzahl an Zuwendungsempfangenden und weiteren Stakeholdern bzw. Akteuren einbeziehen. Es ist darauf zu achten, dass für die Förderrichtlinie repräsentative Ergebnisse generiert werden. Bei der Projektträgerin ZUG gGmbH vorliegende Daten und Dokumente aus den Projektunterlagen, dem Projektförder-Informationssystem profi sowie aus den Monitoringberichten der Projektträgerin sind bei der Evaluation zu berücksichtigen und werden von der AG‘in zur Verfügung gestellt. Der methodische Ansatz soll im Angebot angemessen beschrieben und begründet werden. Die Ausarbeitung eines detaillierten methodischen Feinkonzeptes zur Durchführung der Evaluation ist im Rahmen des Auftrags den Erhebungen und Analysen voranzustellen (vgl. Nr. 3, Leistungsumfang in der Leistungsbeschreibung, Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen). Leistungsumfang Die Evaluation gliedert sich in drei Arbeitspakete (AP), die im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen) beschrieben sind, mit einem geschätzten Gesamtaufwand von 123 Personentagen (PT): 1) Feinkonzeption (19,50 PT), 2) Erhebungen und Analysen (76,75 PT) sowie 3) Evaluationsbericht (26,75 PT). Die Arbeits- und Berichtssprache ist Deutsch. Die/der AN ist in allen Arbeitspaketen für Organisation und Umsetzung der Evaluation, einschließlich der Qualitätssicherung und der Berichterstattung, verantwortlich.

Gegenstand nach CPV

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2de8a1d1-4801-4b38-9434-98a90b632f71.