Beratung Digitalisierung - Los 1 - ERP
Studierendenwerk Münster AÖR · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 1/2026veröffentlicht 01.11.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 648 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Münster48041, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Erfahrung des eingesetzten Personals20 %
- Methodische und sonstige Maßnahmen zur Zielerreichung20 %
- Nachvollziehbarkeit der mündlichen Darstellung10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Tagenan Studierendenwerk Münster AÖR
- Veröffentlichungvor 2 Tagen
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrin 28 Tagen
Beschreibung
Die Studierendenwerke betreiben derzeit eine Vielzahl unterschiedlicher, historisch gewachsener ERP-Module mit einem hohen Anteil an Individualsoftware. Dies führt zu kostenintensiven Supportstrukturen, Mehrfachaufwand durch Entwicklungs- und Upgrade-Projekte sowie einem ressourcenintensiven Betrieb. Ihr Ziel ist die Ablösung dieser heterogenen Landschaft durch eine einheitliche, zukunftsfähige ERP-Plattform auf Basis einer einheitlichen Datenstruktur. Gegenstand dieses Auftrags ist die Beratungsleistung zur Marktbewertung und Handlungsempfehlung für die Ablösung der ERP-Systemarchitektur auf Basis einer einheitlichen Datenstruktur der 12 in der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW zusammengeschlossenen Studierendenwerke. Der Auftrag ist Teil einer Beschaffung von Beratungsleistungen zur (weiteren) Digitalisierung der Studierendenwerke NRW. Er beinhaltet das erste Los des Gesamtvorhabens. Die weiteren Lose werden in einem oder mehreren gesonderten Vergabeverfahren vergeben.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (dezimal, genau) 0,5
- Qualität
- Erfahrung des eingesetzten PersonalsGewichtung (dezimal, genau) 0,2Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium sind die Angaben, die der Bieter in der Anlage "Personalprofile" gemacht hat. In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber die Erfahrung des vom Bieter angebotenen Personals im Hinblick auf die hier auszuführenden Tätigkeiten. Je ähnlicher die Beispielsprojekte dem vorliegenden Projekt sind und je intensiver die Tätigkeit hier war, desto höher fällt die Wertung aus. Positiv wirken sich vor allem Erfahrungen in Beratungsaufträgen aus, welche die folgenden Merkmale aufweisen: - Die Beratungsleistung wird für eine Mehrzahl von Studierendenwerken benötigt, die jeweils ein eigenes ERP-System betreiben. - Die in den auftragsgegenständlichen ERP-Systemen abgebildeten Geschäftsprozesse sind für jedes Studierendenwerk heterogen ausgestaltet - über sämtliche Bereiche - Gegenstand ist eine Beratungsleistung zur Marktbewertung und eine Handlungsempfehlung für die Ablösung der ERP-Systemarchitektur auf Basis einer einheitlichen Datenstruktur. Die derzeitige ERP-Systemarchitektur ist eine Multi-Mandanten-Struktur bei 12 eigenständigen Einrichtungen - Gegenstand ist darüber hinaus die Erarbeitung eines Vorschlags für den Betrieb des oder der zukünftigen ERP-System(e) - Es ist ein ROI-/Business-Plan für IT-Investitionen zu erstellen, und dies für Auftraggeber, die dem öffentlichen Sektor angehören - Der Auftrag beinhaltet Beratung zu KPI-Frameworks für Mehrbetriebs-/Mehrstandort-Organisationen - Die Datenmigration ist zu berücksichtigen - Der Auftrag betrifft auch Beratung zu Datendrehscheiben-/Integrationsplattform-Architekturen (z. B. ESB, API-Gateways) Die hier genannten Aspekte sind nicht abschließend. Besonders tiefgreifende Erfahrungen in einem Aspekt können Defizite in einem anderen Aspekt ausgleichen.
- Qualität
- Methodische und sonstige Maßnahmen zur ZielerreichungGewichtung (dezimal, genau) 0,2Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium sind die Angaben, die der Bieter im Bieterkonzept "Durchführung der Beratung" zu den Themen macht, die in der Anlage "Bieterkonzept" gefordert sind. Zur Vermeidung von Zweifeln: Es werden nur die Angaben zu den geforderten Themen bewertet. Falls der Bieter darüber hinaus weitere, nicht geforderte Angaben gemacht hat, werden diese für die Bewertung nicht berücksichtigt. In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, in welchem Umfang und mit welchem Grad an Sicherheit die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bieterkonzept erwarten lässt, dass die vertraglichen Ziele für die Beratungsleistung aus der Anlage "Leistungsbeschreibung" erreicht werden. Dazu gehört neben den inhaltlichen Zielen insbesondere auch die Einhaltung des Fertigstellungszeitpunktes. Der Auftraggeber stellt hierzu eine Prognose an. In die Prognose gehen umfassend die dargestellten Maßnahmen einschließlich möglicher Gegenmaßnahmen bei drohendem Eintritt von Projektrisiken ein.
- Qualität
- Nachvollziehbarkeit der mündlichen DarstellungGewichtung (dezimal, genau) 0,1Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium ist die mündliche Bieterpräsentation einschließlich möglicher Rückfragen. In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, ob und inwieweit die mündlich dargestellten Inhalte nachvollziehbar sind. Negativ wirken sich z.B. Ausführungen aus, die nicht aus sich selbst heraus verständlich sind oder die inhaltlich lückenhaft oder so vage sind, dass Fragen offenbleiben. Für die Nachvollziehbarkeit wird die Perspektive einer Person auf Leitungsebene angelegt, die sich mit grundlegenden ERP-Themen auskennt, aber nicht über technische Expertise in diesem Bereich verfügt.
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag zwei Referenzaufträge nachzuweisen. An jeden einzelnen Referenzauftrag bestehen die folgenden Mindestanforderungen: - Der Auftrag muss Leistungen der IT-Unternehmensberatung betreffen; und - Der Auftrag muss die Beratung bei der Anforderungsermittlung und de … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag zwei Referenzaufträge nachzuweisen. An jeden einzelnen Referenzauftrag bestehen die folgenden Mindestanforderungen: - Der Auftrag muss Leistungen der IT-Unternehmensberatung betreffen; und - Der Auftrag muss die Beratung bei der Anforderungsermittlung und der Marktanalyse tauglicher ERP-Systeme beinhalten; und - Die Beratungsleistung muss vollständig erbracht worden sein in dem Sinne, dass das Ergebnis der Beratung dem Auftraggeber mitgeteilt wurde; und - Der Zeitpunkt der Beendigung der Leistungserbringung darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Sollten bis zu vier wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Sollten mehr als vier wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so wählt der Auftraggeber vier Teilnahmeanträge aus. Bewertungsgrundlage für die Auswahlentscheidung sind die Angaben in der Anlage "Referenzen". Aus diesen Referenzen wählt der Auftraggeber den Referenzauftrag aus, der die höchste Auftragsnähe aufweist. Nur dieser Referenzauftrag wird bewertet. Das Bewertungskriterium ist die Auftragsnähe. Die Bewertung der Auftragsnähe erfolgt anhand einer umfassenden Gesamtwürdigung der prägenden Eigenschaften des gemäß der obenstehenden Regelung ausgewählten Referenzauftrags. Diese prägenden Eigenschaften werden mit den prägenden Eigenschaften des vorliegend zu vergebenden Auftrags verglichen. Prägende Eigenschaften des zu vergebenden Auftrags sind insbesondere: - Die Beratungsleistung wird für eine Mehrzahl von Studierendenwerken benötigt, die jeweils ein eigenes ERP-System betreiben. - Die in den auftragsgegenständlichen ERP-Systemen abgebildeten Geschäftsprozesse sind für jedes Studierendenwerk unterschiedlich ("heterogen") ausgestaltet - über sämtliche Bereiche - Gegenstand ist eine Beratungsleistung zur Marktbewertung und eine Handlungsempfehlung für die Ablösung der ERP-Systemarchitektur auf Basis einer einheitlichen Datenstruktur. Die derzeitige ERP-Systemarchitektur ist eine Multi-Mandanten-Struktur bei 12 eigenständigen Einrichtungen. - Gegenstand ist darüber hinaus die Erarbeitung eines Vorschlags für den Betrieb des oder der zukünftigen ERP-System(e) - Es ist ein ROI-/Business-Plan für IT-Investitionen zu erstellen, und dies für Auftraggeber, die dem öffentlichen Sektor angehören - Der Auftrag beinhaltet Beratung zu KPI-Frameworks für Mehrbetriebs-/Mehrstandort-Organisationen - Die Datenmigration ist zu berücksichtigen - Der Auftrag betrifft auch Beratung zu Datendrehscheiben-/Integrationsplattform-Architekturen (z. B. ESB, API-Gateways) Vorsorglich: Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Rahmen der Gesamtwürdigung kann eine besonders hohe Vergleichbarkeit in einem Aspekt eine weniger ausgeprägte Vergleichbarkeit in anderen Aspekten kompensieren. Präzisierung zur obenstehenden Angabe zur Reduktion des Bieterkreises, die durch das Bekanntmachungsmustervorgegeben ist: Es findet lediglich im Teilnahmewettbewerb eine Auswahl der Bewerber statt. In der Angebotsphase wird die Zahl der Bieter NICHT reduziert.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 4 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist na … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die obigen Angaben zur Gewichtung sind nicht mathematisch exakt und dem vorgegebenen Bekanntmachungsformular geschuldet. Der Auftraggeber geht nach der erweiterten Richtwertmethode vor, welche ein grundsätzliches Gleichgewicht zwischen Preis und Qualität vorsieht. Einzelheiten siehe Anlage "Wirtschaftlichkeitswertung".
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YVLM1W4#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Studierendenwerk Münster AÖR
- Art
- Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
- Anschrift
- Postfach 76 29, 48041 Münster
- Website
- stw-muenster.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Neubau einer Studierendenwohnanlage, Dachabdichtungsarbeiten26.03.2026 · 6 Angebote
- Neubau einer Studierendenwohnanlage, Kunststoff- und Verglasungsarbeiten09.02.2026 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dcfe1a28-be76-4b8e-b3ec-c916d6966d59.