Erneuerung der Hörfunksysteme SWR3 am Standort Baden-Baden
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen EU-I/T 5/2024veröffentlicht 05.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 630 Tsd. €
- Laufzeit
- 23 Monate
- 04.02.2025 – 21.12.2026
- Hauptleistung
- Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
- CPV 32000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 630 Tsd. €
- Laufzeit
- 23 Monate04.02.2025 – 21.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über it-vergabe.eu
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 21.12.2026
- Bindefrist endetvor 19 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt - drei Funkhäuser, - zehn Studios, - zwanzig Regionalbüros, - elf Korrespondentenbüros, die über das gesamte Sendegebiet verteilt sind.
Im Hörfunk verantwortet der SWR jeweils zwei landesbezogene Informations- und Regionalprogramme (SWR1 und SWR4), ein länderübergreifendes Kulturprogramm (SWR2), die Popwelle SWR3, das junge Programm DASDING sowie das Radioprogramm von SWR Aktuell. Dabei erreichen die Hörfunkprogramme des SWR täglich ca. sieben Millionen Hörerinnen und Hörer.
Im Funkhaus am Standort Baden-Baden wird der Gemeinschaftsanteil des SWR Fernsehens (70%) verantwortet. Für die ARD erstellt die Programmdirektion Information ein Sechstel aller Sendungen des Ersten. Baden-Baden ist auch der Sitz der Programmdirektion Kultur sowie der Direktion für Technik und Produktion. Die landesübergreifenden Hörfunk-Wellen SWR Kultur und SWR3, das junge Programm DASDING und das Radioprogramm des medienübergreifenden Nachrichtenangebots SWR Aktuell kommen aus Baden-Baden. Im Innovationslabor SWR X Lab entstehen innovative Ideen, die in Prototypen und Produkte übersetzt werden, darüber hinaus werden neue, digitale Produkte und Services entwickelt. Auch das innovative ARD Audio Lab ist am Standort Baden-Baden.
Im SWR stehen Erneuerungsmaßnahmen im Bereich Hörfunk an. Die technologische- und strategische Zielsetzung dabei ist die wellenübergreifende Standardisierung und Harmonisierung der Technologie, sowie eine Vereinheitlichung der Workflows über alle SWR-Standorte hinweg. Mit dem Projekt „EHFS – Erneuerung der Hörfunksysteme im SWR“ wurden hierzu mehrere standortbezogene technische Erneuerungsprojekte gebündelt. Die grundlegenden technologischen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Erneuerungsprojekte werden dort übergeordnet betrachtet und zu einem ganzheitlichen SWR-Konzept zusammengefasst. Die aus diesem Gesamtprojekt resultierenden Ergebnisse werden sukzessive in den jeweiligen Erneuerungsprojekten umgesetzt.
Eine ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sowie der zu beschaffenden Gegenstände ist in den Leistungsbeschreibungs-Dokumenten „LB Allgemeiner Teil“, „LB Technische Infrastruktur“, sowie der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ enthalten. Der Erneuerung der Systeme muss in Teilen ein Rückbau von bestehender technischer Ausstattung und Möbeln vorausgehen. Diese Arbeiten werden ebenso wie die Anlieferung der neuen Komponenten und deren Aufbau und Installation in Baden Baden während des 24-stündig durchgängig laufenden Sendebetriebs stattfinden. Alle Arbeiten müssen daher mit besonderer Rücksichtnahme auf die parallele Nutzung der Räumlichkeiten erfolgen. Störungen sind zu vermeiden.
Die wesentlichen von einem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden in der Folge kurz zusammengefasst.:
- Teilnahme am gemeinsamen Kick-off-Termin gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner,
- Bautechnische Begehung aller Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner,
- Abstimmung einer Detailplanung zur Systemintegration mit Festlegung von Bauabschnitten, die einer Teilabnahme unterliegen sollen,
- Beschaffung der erforderlichen technischen Funktionskomponenten,
- Lieferung und Aufbau der Möblierung als Sonderanfertigung gem. Leistungsbeschreibung,
- Integration von Funktionskomponenten und Beistellungen inkl. aller Leistungen, wie z. B. Aufbau, Montage, Verkabelung,
- Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, sicherheitstechnische Betriebsprüfung in mehreren Teil-/Bauabschnitten,
- Erbringung allgemeiner Dienstleistungen wie Projektplanung und Projektmanagement, Detailplanung und Dokumentation etc.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Systemintegration und technischen Erneuerung der Hörfunkstudios in den Räumlichkeiten des SWR am Standort Baden-Baden. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer mit den Leistungen zur Integration zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Funktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen.
Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 04.02.2025. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Gesamtabnahme des beauftragten Integrationsumfangs, analog zur im Dokument „LB Allgemeiner Teil“ beschriebenen Zeitplanung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises erteilt, sofern alle Leistungskriterien vom Bieter erfüllt werden. Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, behält sich der Auftraggeber eine Aufklärung vor. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden (gemäß §60 VgV). Der für den Zuschlag relevante Angebotspreis muss in der „Anlage 01 – Angebotsschreiben“ eingetragen sein und mit der Angabe des Bieters „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ übereinstimmen. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Angebotspreis aufweist, erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote den identischen Angebotspreis ausweisen, entscheidet das Los.
Eignung10 von 10 angegeben
- Kriterium
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft … ganz lesenkürzer
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.- Kriterium
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung) ausgefüllt dem Angebot beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04a … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung) ausgefüllt dem Angebot beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04a (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.- Kriterium
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 61 Eignungspunkte erreicht. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignung … ganz lesenkürzer
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 61 Eignungspunkte erreicht. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.- Kriterium
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Mindes … ganz lesenkürzer
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr). In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.- Kriterium
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: • Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung • Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000 … ganz lesenkürzer
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: • Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung • Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung. oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahr. A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.- Kriterium
B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung. 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%; 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgra … ganz lesenkürzer
B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung. 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%; 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%; 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%; 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%; B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel). 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität; 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität; 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität; 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität; In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.- Kriterium
A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegen … ganz lesenkürzer
A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Verwenden Sie bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen vier Jahren durchgeführtes, Referenzprojekt 2 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist auch hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Verwenden Sie bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate“. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. A4.3 – Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.- Kriterium
B4.1 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 1. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Be … ganz lesenkürzer
B4.1 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 1. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. - 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt fünf der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. - 10 Punkte – geringer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sechs der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. - 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sieben der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. - 30 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt zehn vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. B4.2 – Bewertung des zweiten nachgewiesenen Referenzprojekts 2. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. - 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt fünf der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. - 10 Punkte – geringer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sechs der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. - 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sieben der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. - 30 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt zehn vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. B4.3 – Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird. 1 Punkt – Geringer Zielerfüllungsgrad – QM befriedigend umgesetzt. 4 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad – QM gut ein- und umgesetzt. 7 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt. 10 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat) In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.02.2025
- Vertragsende
- 21.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Beschreibung der Optionen: - optionale Lieferung von Ersatzgeräten gemäß Anlage 12 der Vergabeunterlagen: Preisblätter im Excel-Format - optionale Dienstleistungen gemäß Anlage 12 der Vergabeunterlagen: Preisblätter im Excel-Format Im Dokument "LB Allgemeiner Teil"; Kapitel 5 Optionale Dienstle … ganz lesenkürzer
Beschreibung der Optionen: - optionale Lieferung von Ersatzgeräten gemäß Anlage 12 der Vergabeunterlagen: Preisblätter im Excel-Format - optionale Dienstleistungen gemäß Anlage 12 der Vergabeunterlagen: Preisblätter im Excel-Format Im Dokument "LB Allgemeiner Teil"; Kapitel 5 Optionale Dienstleistungen: Für etwaige z.B. aus dem Probebetrieb resultierenden Anforderung zur Änderung von Ausführungsdetails (außerhalb von Mängeln), muss der Auftragnehmer sowohl für Planungs- und Montagedienstleistungen als auch für Funktionsprüfungen und Inbetriebnahmen zur Verfügung stehen. Für die Kalkulation muss von folgenden Rahmenbedingungen ausgegangen werden: - Die Erbringung dieser Leistungen kann ausschließlich durch den AG abgerufen werden und muss durch den AN dokumentiert werden. Auf Basis dieser Dokumentation wird am Ende des Projektes eine Mehrung bzw. Minderung (siehe Kapitel 3.5) vorgenommen. - Diese Dienstleistungen sind optionaler Bestandteil des Angebotes. Der Auftraggeber behält sich vor, die Dienstleistungen vollständig zu mindern. - Der Preis der optionalen Dienstleistungen muss als Personentag (PT) im Angebot ausgewiesen werden. Ein (1) PT vergütet 8 Leistungsstunden, stundenweise erbrachte Leistungen werden mit 1/8 PT vergütet. - Als Kalkulationsbasis wird für alle optionalen Dienstleistungen von 10 Personentagen (PT) ausgegangen. - Die Erbringung der optionalen Dienstleistungen kann je nach Erfordernissen vom Firmensitz des AN oder vor Ort im Funkhaus Baden-Baden erfolgen. Für Arbeiten vor Ort muss der AN eine Reisekostenpauschale je Übernachtung welche Übernachtungs- und Reisenebenkosten inkludiert und eine Fahrtkostenpauschale jeweils differenziert für Montageleistung und Funktionsprüfungen/Inbetriebnahmen welche Fahrtkosten und Fahrtzeit inkludiert anbieten. Der Bieter muss unter „Preisblatt – AT, Position 4.1 bis 4.7, Optionale Dienstleistung“ in der „Anlage 12 - Leistungs- und Preisblätter“ im Excel-Format den Preis für die vom Auftraggeber geplanten optionalen Dienstleistungen angeben. - Projektplanung und Management (Personentag), entsprechend den Anforderungen nach Kapitel 4.5.2 - Erstellung der Dokumentation (Personentag), entsprechend den Anforderungen nach Kapitel 4.5.3 - Funktionsprüfung und Inbetriebnahme (Personentag), entsprechend den Anforderungen nach Kapitel 4.5.4 - Montageleistung (Personentag), entsprechend den Anforderungen nach Kapitel 4.6 - Reisekostenpauschale für "Optionale, Leistungen" je Übernachtung, beinhaltet Übernachtungskosten, und Reisenebenkosten (pauschal in € netto) - Fahrtkostenpauschale für "Optionale, Montageleistungen" für eine An- und Abreise, beinhaltet Fahrzeit und Fahrtkosten je Person (pauschal in € netto) -Fahrtkostenpauschale für "Optionale Funktionsprüfungen und Inbetriebnahmen" für eine An- und Abreise, beinhaltet Fahrzeit und Fahrtkosten Im Dokument "LB Technische Infrastruktur"; Kapitel 6 Optionale Lieferung von Ersatzgeräte: Um Ausfallzeiten von Produktions- und Senderessourcen zu minimieren, benötigt der SWR Ersatzgeräte. In Abwägung dieses Verfügbarkeitsanspruches gegenüber wirtschaftlichen Aspekten wird im Projekt folgende Strategie zur Ersatzteilbevorratung verfolgt: - Es werden keine Ersatzteile für Mechanik-Komponenten vorgehalten, - sende-unkritische Baugruppen werden nicht im Ersatzteilpaket vorgehalten, - im SWR standardisierte COTS-Produkte und Standart-Betriebsmittel einer Rundfunkanstalt (Mikrofone, Kopfhörer, Lautsprecher) werden außerhalb der Ersatzgeräte im gegenständlichen Projekt vorgehalten, Entsprechend dieser Strategie und basierend auf den vorliegenden Planungen sind in der „Anlage 12 - Leistungs- und Preisblätter“ Ersatzgeräte und benötigte Mengen benannt, welche der AN in seinem Angebot als optionale Lieferpositionen kalkulieren muss. Soweit die Option zur Lieferung von Ersatzteilen durch den AG in Anspruch genommen wird, werden die endgültig benötigten Ersatzgeräte gemeinsam zwischen AN und AG im Bauabschnitt 3 abgestimmt und müssen …- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- it-vergabe.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 12.12.2024, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.7 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebe … ganz lesenkürzer
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.7 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. *Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenha … ganz lesenkürzer
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
- Website
- swr.de
- Kontakt
- vergabe-it@
swr.de
Bei uns erfasst
- Bereitstellung und Betrieb eines Zeitwirtschaftssystems in Form eines cloudbasierten Managed Service25.09.2026 · 1 Angebot
- Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service in den Finanzierungsformen Kauf oder Leasing für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte26.01.2026 · 2 Angebote
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- 2026-44-BAU-EU-X Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Reparatur- und Wartungsleistungen für die Haustechnik (Heizung, Sanitär, Lüftung, Kälte) am SWR-Standort MainzSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · StuttgartFrist 08.12.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 320 (Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.12.2024 auf 17.12.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.12.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0b818c84-fe12-451a-bad3-dba82887e281.