Videoüberwachung
München Klinik gGmbH · München, Bayern
Aktenzeichen KH.ENB1.5000.005veröffentlicht 21.10.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
- Ort der Leistung
- München80337, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 115 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 13 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 6 Tagenan München Klinik gGmbH
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 17 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrin 17 TagenMünchen Klinik Bau Projektgesellschaft mbH Vergabe- und Claimmanagement Kölner Platz 1 80804 München
- Bindefrist endetin 3 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Die Leistung umfasst als Rahmenvertrag die Lieferung und Montage von Videokameras zur Videoüberwachung für vier Klinikstandorte der München Klinik gGmbH.
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | München Klinik Harlaching Ersatzneubau Der Rahmenvertrag der München Klinik gGmbH (MüK) umfasst die Lieferung und Montage von Videokameras für die Standorte Bogenhausen BA2 Erweiterungsbau Ost, Harlaching Ersatzneubau, Neuperlach und Schwabing BA1 Haus B inkl. Akademie. Mit über 3.300 Betten gehört die MüK zur kritischen Infrastruktur (KRITIS). Die Videoüberwachung ist ein Baustein zur Absicherung der kritischer Infrastrukturen (KRITIS), um Anlagen vor Sabotage, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu schützen. Die anzubietenden Fabrikate (Hersteller) der Außen- und Innenkameras müssen deshalb zwingend nach den IT-Sicherheitskriterien des "Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft sein. | 24 Monate | – |
| 2 | München Klinik Bogenhausen BA2 Erweiterungsbau Ost Der Rahmenvertrag der München Klinik gGmbH (MüK) umfasst die Lieferung und Montage von Videokameras für die Standorte Bogenhausen BA2 Erweiterungsbau Ost, Harlaching Ersatzneubau, Neuperlach und Schwabing BA1 Haus B inkl. Akademie. Mit über 3.300 Betten gehört die MüK zur kritischen Infrastruktur (KRITIS). Die Videoüberwachung ist ein Baustein zur Absicherung der kritischer Infrastrukturen (KRITIS), um Anlagen vor Sabotage, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu schützen. Die anzubietenden Fabrikate (Hersteller) der Außen- und Innenkameras müssen deshalb zwingend nach den IT-Sicherheitskriterien des "Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft sein. | 24 Monate | – |
| 3 | München Klinik Schwabing BA1 Haus B plus Akademie Der Rahmenvertrag der München Klinik gGmbH (MüK) umfasst die Lieferung und Montage von Videokameras für die Standorte Bogenhausen BA2 Erweiterungsbau Ost, Harlaching Ersatzneubau, Neuperlach und Schwabing BA1 Haus B inkl. Akademie. Mit über 3.300 Betten gehört die MüK zur kritischen Infrastruktur (KRITIS). Die Videoüberwachung ist ein Baustein zur Absicherung der kritischer Infrastrukturen (KRITIS), um Anlagen vor Sabotage, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu schützen. Die anzubietenden Fabrikate (Hersteller) der Außen- und Innenkameras müssen deshalb zwingend nach den IT-Sicherheitskriterien des "Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft sein. | 24 Monate | – |
| 4 | München Klinik Neuperlach Der Rahmenvertrag der München Klinik gGmbH (MüK) umfasst die Lieferung und Montage von Videokameras für die Standorte Bogenhausen BA2 Erweiterungsbau Ost, Harlaching Ersatzneubau, Neuperlach und Schwabing BA1 Haus B inkl. Akademie. Mit über 3.300 Betten gehört die MüK zur kritischen Infrastruktur (KRITIS). Die Videoüberwachung ist ein Baustein zur Absicherung der kritischer Infrastrukturen (KRITIS), um Anlagen vor Sabotage, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu schützen. Die anzubietenden Fabrikate (Hersteller) der Außen- und Innenkameras müssen deshalb zwingend nach den IT-Sicherheitskriterien des "Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft sein. | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1siehe Vergabeunterlagen
- Beschreibung
- Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag.
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: 1) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer, Gewerbezentralregister oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht; alte … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: 1) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer, Gewerbezentralregister oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht; alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung auf Verlangen vorzulegen: Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder andere entsprechende Nachweise. 2) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. 3) Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VGV bzw. § 31 Abs. 1 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.- Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung ist ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen des Bieters, in jedem der letzte … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung ist ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen des Bieters, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens 1.000.000 EUR netto. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Gesamtumsätze.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters, dass er dem Auftraggeber bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung nachweist, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Der Auftragnehmer wird diesen Ve … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass er dem Auftraggeber bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung nachweist, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
1) Eigenerklärungen über mindestens drei (3) abgeschlossene Referenzen der letzten drei (3) Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang, Inhalt und Auftragswert (netto) im Wesentlichen entsprechen. D … ganz lesenkürzer
1) Eigenerklärungen über mindestens drei (3) abgeschlossene Referenzen der letzten drei (3) Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang, Inhalt und Auftragswert (netto) im Wesentlichen entsprechen. Die Referenzen beinhalten mindestens folgende Angaben: Bezeichnung des Auftragsgebers mit Ansprechpartner (Anschrift, Name, Email, Telefonnummer), Bezeichnung der Leistung, Liefer- und Erbringungszeitraum, Auftragswert netto. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/ Ansprechpartner vor.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Bei einer Bieterg … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Eigenerklärung, ob und welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, Technische Produktdatenblätter
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 20.11.2026, 10:00 Uhr. München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH Vergabe- und Claimmanagement Kölner Platz 1 80804 München. Bei der Öffnung ist keine Teilnahme von Bietern oder eventuellen Bevollmächtigten zugelassen
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerha … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen wer-den. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32M2W1# 1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. 2) Die in Ziffer 2.1.6 benannten Ausschlussgründe sowie die weiteren in Ziffer 5.1.9 benannten Anforderungen an die Eignung inklusive der jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise ergeben s … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32M2W1# 1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. 2) Die in Ziffer 2.1.6 benannten Ausschlussgründe sowie die weiteren in Ziffer 5.1.9 benannten Anforderungen an die Eignung inklusive der jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung", welches mit dem Angebot eingereicht werden soll. Alternativ zulässig ist die Abgabe der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung"(EEE). Präqualifizierte Unternehmen haben die in Ziffer 5.1.9. verlangten Eignungskriterien und -nachweise eigenverantwortlich zu überprüfen und wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen. Die alleinige Angabe der Zertifikatsnummer (z.B. des Amtlichen Verzeichnisses) ist nicht ausreichend. 3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12. genannte Plattform abgewickelt. Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Der Auftraggeber informiert die Wirtschaftsteilnehmer, die sich registriert haben, über die Vergabeplattform über beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie sonstige Mitteilungen. Jeder Wirtschaftsteilnehmer erhält mit der Registrierung Zugriff auf ein in-dividuelles Postfach, das von der Vergabestelle für die Kommunikation verwendet wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die individuellen Postfächer auf der Vergabeplattform für die rechtswirksame Übermittlung verfahrenserheblicher Erklärungen genutzt werden. Der Wirtschaftsteilnehmer bringt durch seine Registrierung zum Ausdruck, Rechtsgeschäfte mittels elektronischer Erklärungen in Form von Nachrichten über die Vergabeplattform abschließen zu wollen. Das individuelle Postfach gehört dementsprechend zum Machtbereich des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers. Für den Zugang verfahrenserheblicher Erklärungen kommt es daher nicht auf den Zugang von etwaigen Notifizierungs-E-Mails über versandte Informationen an, sondern es genügt bereits allein der Eingang der Nachricht im individuellen Postfach des jeweiligen Teilnehmers auf der Vergabeplattform. Die zusätzliche Information über die Einstellung einer neuen Nachricht auf der Vergabeplattform per E-Mail erfolgt also lediglich zu Informationszwecken und ist für den Zugang nicht erforderlich. Solange Wirtschaftsteilnehmer sich nicht auf der Vergabeplattform in dem Projektraum dieses Vergabeverfahrens registrieren, obliegt es ihnen, sich dort laufend selbst über etwaige Änderungen, wie beispielsweise über neue beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu informieren (Holschuld). 5) Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Vergabeplattform zu kontaktieren. web: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Telefon: +49234-298796-11 (Montag-Freitag 7-17 Uhr) E-Mail: support@cosinex.de. Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP. 6) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. 7) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern. Ergeben sich für den Bieter/die Bietergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehle …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- München Klinik gGmbH
- Art
- Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Gesundheit
- Anschrift
- Thalkirchner Straße 48, 80337 München
- Website
- muenchen-klinik.de
- Kontakt
- teambox.vergabe@
muenchen-klinik-bau.de
Bei uns erfasst
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- Lieferung Reinigungschemie für Spülmaschinen und Küchen09.10.2026 · 2 Angebote
- München Klinik Bogenhausen - Brandschutzsanierung, ELT-Planung01.06.2026 · 6 Angebote
- ELT-Außenanlagen01.06.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 819d3d6d-bb93-4027-b45b-e22f4cda66cc.