Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen MLR-446-2025/10/29-62veröffentlicht 04.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 304 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Monate28.01.2026 – 30.06.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70182, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 10 Monaten
  4. Bindefrist endet
    20 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Bruterfolg der Kormorane am Bodensee soll mittels Drohneneinsatz reduziert werden. Dabei sollen mit einer modifizierten Drohne die Eier in den Nestern einer baden-württembergischen Kolonie (voraussichtlich Mettnau) baumbrütender Kormorane während der Brutsaison 2026 eingeölt werden. Am Ufer des Bodensees brüten die Kormorane in unterschiedlich großen Kolonien bezogen auf die Anzahl der Brutpaare (BP), welche der Anzahl belegter Nester entspricht. Im Jahr 2024 waren insgesamt neun Kolonien mit 1.448 BP belegt (Landesweite Brutbestandserfassung 2024, Bericht der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg). Sieben der Kolonien befanden sich in Baden-Württemberg, eine in Vorarlberg und eine in der Schweiz. Üblicherweise werden die gleichen Kolonien jedes Jahr wieder zum Brüten genutzt, wobei die Anzahl der BP variieren kann. Die Kolonien befinden sich alle innerhalb von Schutzgebieten.

Beschreibung des Loses

Die vom Auftragnehmer einzusetzende Drohne muss folgende Voraussetzungen und Eigenschaften erfüllen: - Mit der Drohne müssen Eier von Kormoranen zielgenau in Baumnestern (in 5 - 10 m Höhe) eingeölt werden können. Zum Einölen muss ein Speiseöl (z.B. Rapsöl oder Sonnenblumenöl) verwendet werden, welches mit einer Speisefarbe eingefärbt wird (Farbton egal). - Die Drohne muss so konstruiert sein, dass sie auch von einem im Bodensee verankerten Schiff oder einer Plattform in die Kolonie geflogen werden kann (Flugdistanz je nach Wasserstand 200 - 400 m einfache Strecke). Ein Schiff oder eine verankerte Plattform für Start und Landung der Drohne und zum Austausch und Laden der Akkus sowie ggf. zur Aufstellung von Ladetechnik wird bei Notwendigkeit durch den Auftraggeber bereitgestellt. Zusätzlich wird, wenn notwendig, ein Boot zum Transport der Drohne und des vom Auftragnehmer bereitgestellten Personals zum Betrieb der Drohne vor Ort am Bodensee von der Projektleitung organisiert. Die Entscheidung hierüber wird erst nach Vertragsschluss im Rahmen gemeinsamer Gespräche zwischen Auftragnehmer, Projektleitung und der begleitenden Expertengruppe getroffen. - Die Drohne soll mindestens 10 Minuten Flugzeit pro Akku-Ladung erbringen. Sie soll einen Ölvorrat von mindestens 3 Liter transportieren können, pro Ei werden ca. 30 ml Öl gebraucht. - Beim Einsatz der Drohne sind Turbulenzen und Astbewegungen zu vermeiden. Die Drohne kann beispielweise beim Einölvorgang neben dem Baum platziert werden, um das Öl über einen steuerbaren Auslegearm (4 - 6 m Länge) direkt über das jeweilige Nest im Bereich der Baumkrone zu bringen. - Alle Eier eines Geleges müssen so mit Öl benetzt werden, dass jedes Ei vollständig mit Öl benetzt ist. I.d.R. befinden sich 2 - 5 Eier in einem Nest. Das Einölen kann beispielsweise von direkt oberhalb (10 - 30 cm) mittels einer Spraydüse erfolgen. Die zielgenaue Behandlung der Eier muss vom Drohnenoperator live verfolgt werden können (z.B. durch eine Kamera am Ende des Auslegearms). - Die Technik zum Laden der Akkus (z.B. Generator) ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ladetechnik bei Bedarf auf einem Schiff oder einer verankerten Plattform betrieben werden kann. - Alternativ können ausreichend Akkus bereitgestellt werden, um einen Tageseinsatz der Drohne durchführen zu können. Die Drohne muss mit wechselnden Akkus eine tägliche Flugzeit von 5 Stunden erreichen. - Die Drohne mit Akkus und Ladetechnik (wenn notwendig) muss vor Ort am Bodensee spätestens ab 16. März 2026 einsatzbereit sein.

Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
Qualität
Erläuterung zur DrohnentechnologieGewichtung (Punkte, genau) 50Zielerfüllungsgrad 10 Sehr gut - Die Erläuterung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Die Erläuterung ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Die Erläuterung entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Die Erläuterung lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 -2 Mangelhaft - Die Erläuterung ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Die Erläuterung ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die vom Bieter vorzulegende Erläuterung zur Drohnentechnologie muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen muss die Erläuterung mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Es ist schriftlich darzustellen, wie - unter Beachtung der Voraussetzungen und Eigenschaften nach Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung - die zur Leistungserbringung vorgesehene Drohne mit Modifikation und Zubehör (inklusive Ladetechnik) konstruiert ist oder wird (mit Beschreibung und Konstruktionszeichnung der Drohne) und bis zu den genannten Fristen zum Einölen von Kormoraneiern vor Ort am Bodensee bereitgestellt werden kann.
Qualität
Erläuterung zur DrohnentechnologieZielerfüllungsgrad 10 Sehr gut - Die Erläuterung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Die Erläuterung ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Die Erläuterung entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Die Erläuterung lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 -2 Mangelhaft - Die Erläuterung ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Die Erläuterung ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die vom Bieter vorzulegende Erläuterung zur Drohnentechnologie muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen muss die Erläuterung mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Es ist schriftlich darzustellen, wie - unter Beachtung der Voraussetzungen und Eigenschaften nach Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung - die zur Leistungserbringung vorgesehene Drohne mit Modifikation und Zubehör (inklusive Ladetechnik) konstruiert ist oder wird (mit Beschreibung und Konstruktionszeichnung der Drohne) und bis zu den genannten Fristen zum Einölen von Kormoraneiern vor Ort am Bodensee bereitgestellt werden kann.
Kosten
PreisobergrenzeGewichtung (Punkte, genau) 0Preisobergrenze: 105.000 Euro/netto Angebotspreise, die die genannte Preisobergrenze von 105.000 Euro/netto übersteigen, werden für die Wertung nicht berücksichtigt und automatisch ausgeschlossen.

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder Drohnenkonstruktion und der Anwendung von Drohnentechnik in den Bereichen Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzens … ganz lesenReferenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder Drohnenkonstruktion und der Anwendung von Drohnentechnik in den Bereichen Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz oder vergleichbarer Bereiche nachweisen. Sollten die Referenzen oder eine der Referenzen nicht aus dem Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz stammen, aber Ihrer Ansicht nach vergleichbar sein, bitten wir Sie, die Vergleichbarkeit zu erläutern. Es wird auf das Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen - Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder Drohnenkonstruktion und der Anwendung von Drohnentechnik in den Bereichen Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz oder vergleichbarer Bereiche nach … ganz lesenReferenzen - Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder Drohnenkonstruktion und der Anwendung von Drohnentechnik in den Bereichen Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz oder vergleichbarer Bereiche nachweisen. Sollten die Referenzen oder eine der Referenzen nicht aus dem Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz stammen, aber Ihrer Ansicht nach vergleichbar sein, bitten wir Sie, die Vergleichbarkeit zu erläutern. Es wird auf das Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.01.2026
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Kommen die Beteiligten am Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu dem Ergebnis, dass die Drohnentechnologie erfolgreich zum Einölen von Kormoraneiern in Baumnestern eingesetzt werden kann, finden optional Drohneneinsätze … ganz lesenbis zu 3-mal: Kommen die Beteiligten am Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu dem Ergebnis, dass die Drohnentechnologie erfolgreich zum Einölen von Kormoraneiern in Baumnestern eingesetzt werden kann, finden optional Drohneneinsätze in größeren baden-württembergischen Kormoranbrutkolonien (Voraussichtlich Lipbachmündung und Seefelder Aach) in der jeweiligen Brutsaison der Jahre 2027, 2028 und 2029 statt. Die Entscheidung, ob in den Jahren 2027, 2028 und 2029 die Drohnentechnologie eingesetzt werden soll, basiert auf den aus vorangegangenen Drohneneinsätzen gewonnenen Erkenntnissen und wird jährlich neu getroffen. Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Optionen
Option 1: 2027 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 2: 2027: - Weitere Drohneneinsatztage Option 3: 2028 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Droh … ganz lesenOption 1: 2027 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 2: 2027: - Weitere Drohneneinsatztage Option 3: 2028 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 4: 2028 - Weitere Drohneneinsatztage Option 5: 2029 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 6: 2029: - Weitere Drohneneinsatztage Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
20 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: s. Dokument 1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTSFMD1NL# Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 925 (Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aeba1699-e5eb-4eae-9671-aebcae75bafc.