DGUV Prüfung in den Pflegestützpunkten
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse · Eisenberg, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 2024-04-05-RPS-PS-ARNveröffentlicht 05.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Eisenberg67304, Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 30 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse (nachfolgend Auftraggeberin genannt) schreibt die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach der DGUV V3 incl. Dokumentation aus. Die Prüfungen sind innerhalb der von der Auftraggeberin betriebenen Pflegestützpunkten durchzuführen. Alle Prüflinge sind neu zu inventarisieren und die Ergebnisse der Prüfungen zu dokumentieren.
Gegenstand nach CPV
- 71631000Technische KontrolleHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Ahrweiler, Altenkirchen, Neuwied Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Verordnung 3 und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften incl. Dokumentation für die von der Auftraggeberin unterhaltenen Pflegestützpunkte. Die Dokumentation der Prüfergebnisse und die neue Inventarisierung sind für alle elektrischen Betriebsmittel vorgesehen. Die ausgeschriebene Leistung sieht in 2026 eine Wiederholungsprüfung vor. Grundsätzlich vorgesehener Prüfablauf: Prüfung in 2024: alle Pflegestützpunkte Prüfung in 2026: alle Pflegestützpunkte Für die Ausführung der Prüfung gelten die für diese Betriebsmittel zutreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 3, "Unfallverhütungsvorschrift, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in der gültigen Fassung. Ferner sind die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen bei den Überprüfungen anzuwenden: - die gültigen VDE-Vorschriften DIN VDE 0701/ 0702 - die gültigen Unfallverhütungsvorschriften - die gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft. | – | – |
| 3 | Rhein-Lahn-Kreis, Mayen-Koblenz, Koblenz Stadt, Westerwaldkreis Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Verordnung 3 und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften incl. Dokumentation für die von der Auftraggeberin unterhaltenen Pflegestützpunkte. Die Dokumentation der Prüfergebnisse und die neue Inventarisierung sind für alle elektrischen Betriebsmittel vorgesehen. Die ausgeschriebene Leistung sieht in 2026 eine Wiederholungsprüfung vor. Grundsätzlich vorgesehener Prüfablauf: Prüfung in 2024: alle Pflegestützpunkte Prüfung in 2026: alle Pflegestützpunkte Für die Ausführung der Prüfung gelten die für diese Betriebsmittel zutreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 3, "Unfallverhütungsvorschrift, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in der gültigen Fassung. Ferner sind die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen bei den Überprüfungen anzuwenden: - die gültigen VDE-Vorschriften DIN VDE 0701/ 0702 - die gültigen Unfallverhütungsvorschriften - die gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft. | – | – |
| 4 | Landkreis Bernkastel-Wittlich, Landkreis Cochem-Zell, Landkreis Trier-Saarburg, Stadt Trier, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rhein-Hunsrück-Kreis Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Verordnung 3 und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften incl. Dokumentation für die von der Auftraggeberin unterhaltenen Pflegestützpunkte. Die Dokumentation der Prüfergebnisse und die neue Inventarisierung sind für alle elektrischen Betriebsmittel vorgesehen. Die ausgeschriebene Leistung sieht in 2026 eine Wiederholungsprüfung vor. Grundsätzlich vorgesehener Prüfablauf: Prüfung in 2024: alle Pflegestützpunkte Prüfung in 2026: alle Pflegestützpunkte Für die Ausführung der Prüfung gelten die für diese Betriebsmittel zutreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 3, "Unfallverhütungsvorschrift, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in der gültigen Fassung. Ferner sind die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen bei den Überprüfungen anzuwenden: - die gültigen VDE-Vorschriften DIN VDE 0701/ 0702 - die gültigen Unfallverhütungsvorschriften - die gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft. | – | – |
| 5 | Germersheim, Landkreis Bad Dürkheim, Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Verordnung 3 und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften incl. Dokumentation für die von der Auftraggeberin unterhaltenen Pflegestützpunkte. Die Dokumentation der Prüfergebnisse und die neue Inventarisierung sind für alle elektrischen Betriebsmittel vorgesehen. Die ausgeschriebene Leistung sieht in 2026 eine Wiederholungsprüfung vor. Grundsätzlich vorgesehener Prüfablauf: Prüfung in 2024: alle Pflegestützpunkte Prüfung in 2026: alle Pflegestützpunkte Für die Ausführung der Prüfung gelten die für diese Betriebsmittel zutreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 3, "Unfallverhütungsvorschrift, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in der gültigen Fassung. Ferner sind die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen bei den Überprüfungen anzuwenden: - die gültigen VDE-Vorschriften DIN VDE 0701/ 0702 - die gültigen Unfallverhütungsvorschriften - die gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerh … ganz lesenkürzer
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.- Kriterium
Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätz … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).- Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittel … ganz lesenkürzer
Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.- Kriterium
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsrau … ganz lesenkürzer
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.- Kriterium
Der Bieter erklärt, dass zur Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen nach der DGUV V3 das im Rahmen dieses Auftrags eingesetzte Personal über die Befähigungen gemäß TRBS 1203 verfügt. (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft kann der zuvor genannte Eignungsnachweise gemeinsam erb … ganz lesenkürzer
Der Bieter erklärt, dass zur Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen nach der DGUV V3 das im Rahmen dieses Auftrags eingesetzte Personal über die Befähigungen gemäß TRBS 1203 verfügt. (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft kann der zuvor genannte Eignungsnachweise gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannten Erklärung und Unterlage für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.- Kriterium
Angabe mindestens einer Referenz, welche innerhalb der letzten drei Jahre (April 2021- März 2024) mit einem Leistungszeitraum von maximal 12 Monaten erbracht wurde und die Nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3) verg … ganz lesenkürzer
Angabe mindestens einer Referenz, welche innerhalb der letzten drei Jahre (April 2021- März 2024) mit einem Leistungszeitraum von maximal 12 Monaten erbracht wurde und die Nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3) vergleichbar ist. Es ist anzugeben, wann diese erbracht wurde; zwingend sind die Angaben zur Organisationseinheit (inkl. Telefonnummer). Die Leistungen müssen bis zum Ende der Angebotsfrist erbracht worden sein. Eine Vergleichbarkeit hinsichtlich des Umfangs ist gegeben, wenn die eingereichte Referenz mindestens 50 % des Umfangs in Bezug auf die Betriebsmittel der auszuschreibenden Leistungen für jedes bebotene Los innerhalb eines Leistungszeitraums von maximal 12 Monaten aufweist. (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 08.05.2024, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter … ganz lesenkürzer
Leistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die geschätzte Stückzahl für das Los 1 beträgt 254 zu prüfende Betriebsmittel. Die Höchstmenge beträgt für das Los 1 276 zu prüfende Betriebsmittel.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHLFU Die Höchstmenge beträgt 1.102 zu prüfende elektronische Betriebsmittel, die während der gesamten Vertragslaufzeit für alle vier Lose insgesamt zu prüfen sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg
- Kontakt
- vergabestelle@
bv.aok.de - Auskünfte
- AOK-Bundesverband GbRvergabestelle@
bv.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- NORM Prüfservice GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7fb34570-d0d0-4656-a762-0751fad3c2e1.