Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Dauerschuldverhältnis in 3 Losen
Schulbau Hamburg & Gebäudemanagement Hamburg GmbH · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen SBH VgV OV 001-26 IEveröffentlicht 30.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 461 Tsd. €
- Laufzeit
- 10 Monate
- Lose
- 3
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 461 Tsd. €
- Laufzeit
- 10 Monate
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Qualitätskriterium30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 8 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 16 Tagenan SBH | Schulbau Hamburg
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 23 Tagennur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrin 23 TagenAn der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
- Bindefrist endetin 3 Monaten57 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 73 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 430 bei SBH und ca. 73 bei GMH) in Hamburg.
SBH und GMH sind zertifiziert nach ISO 50001 und streben eine kontinuierliche Einsparung von Endenergie an.
Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme erfolgt auf Grundlage der DIN EN 62305-3:2011-10. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 31.10.2027 zulässig und gilt für die Vertragslaufzeit des ausgeschriebenen Vertrages.
Gegenstand nach CPV
- 71630000Technische Kontrolle und TestsHauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Prüfung der Blitzschutzsysteme - Regionen Mitte, Altona, Eimsbüttel und Bergedorf Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme erfolgt auf Grundlage der DIN EN 62305-3:2011-10. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 31.10.2027 zulässig und gilt für die Vertragslaufzeit des ausgeschriebenen Vertrages. Los 1 Setzt sich aus den Regionen Mitte, Altona, Eimsbüttel und Bergedorf zusammen. Insgesamt sind in der Region ca. 175 (Schul-)Standorte zu prüfen. 2026 ca. 72 Standorte 2027 ca. 103 Standorte Mindestanforderungen a) Mindestanforderung für die Beauftragung: Je Los ist eine qualifizierte und sachkundige Blitzschutz-Fachkraft (nach DIN EN 62305-3) nachzuweisen. b) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Je Los ist ein zugelassenes, kalibriertes bzw. zertifiziertes Messgerät, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht, nachzuweisen. c) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. | 10 Monate | 176.000 € |
| 2 | Los 2 - Prüfung der Blitzschutzsysteme - Regionen Wandsbek, Nord und HIBB Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme erfolgt auf Grundlage der DIN EN 62305-3:2011-10. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 31.10.2027 zulässig und gilt für die Vertragslaufzeit des ausgeschriebenen Vertrages. Los 2 Setzt sich aus den Regionen Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd, Nord und HIBB zusammen. Insgesamt sind in der Region ca. 195 (Schul-)Standorte zu prüfen. 2026 ca. 121 Standorte 2027 ca. 74 Standorte Mindestanforderungen a) Mindestanforderung für die Beauftragung: Je Los ist eine qualifizierte und sachkundige Blitzschutz-Fachkraft (nach DIN EN 62305-3) nachzuweisen. b) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Je Los ist ein zugelassenes, kalibriertes bzw. zertifiziertes Messgerät, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht, nachzuweisen. c) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. | 10 Monate | 187.000 € |
| 3 | Los 3 - Prüfung der Blitzschutzsysteme - Regionen Süd und der Sport- & Sonderimmobilien Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme erfolgt auf Grundlage der DIN EN 62305-3:2011-10. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 31.10.2027 zulässig und gilt für die Vertragslaufzeit des ausgeschriebenen Vertrages. Los 3 Setzt sich aus den Regionen Süd und Sport- & Sonderimmobilien zusammen. Insgesamt sind in der Region ca. 84 (Schul-)Standorte zu prüfen. 2026 ca. 45 Standorte 2027 ca. 39 Standorte Mindestanforderungen a) Mindestanforderung für die Beauftragung: Je Los ist eine qualifizierte und sachkundige Blitzschutz-Fachkraft (nach DIN EN 62305-3) nachzuweisen. b) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Je Los ist ein zugelassenes, kalibriertes bzw. zertifiziertes Messgerät, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht, nachzuweisen. c) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. | 10 Monate | 98.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Qualitätskriteriumgem. Wertungsmatrix
Eignung9 von 9 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Zum Nachweis der Sachkunde für das einzusetzende Personal ist ein Zertifikat über die erfolgreich abgelegte Prüfung im Sinne der Norm DIN EN 62305-3 in dem Bereich „Prüfung von Blitzschutzsystemen“ und ein Fortbildungsnachweis aus den letzten drei Jahren je einzusetzender Fachkraft zu erbringen. Zus … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Sachkunde für das einzusetzende Personal ist ein Zertifikat über die erfolgreich abgelegte Prüfung im Sinne der Norm DIN EN 62305-3 in dem Bereich „Prüfung von Blitzschutzsystemen“ und ein Fortbildungsnachweis aus den letzten drei Jahren je einzusetzender Fachkraft zu erbringen. Zusätzlich ist eine namentliche Aufstellung der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung je Los: Die Verantwortung und Durchführung für die ordnungsgemäße Prüfung obliegt mindestens einer qualifizierten Blitzschutz-Fachkraft (nach DIN EN 62305-3) pro Los. Für den Erhalt des Zuschlages für mehrere Lose, addiert sich die erforderliche Mindestanzahl der qualifizierten und sachkundigen Blitzschutz-Fachkräfte (nach DIN EN 62305-3) auf.- Eintragung in das Handelsregister
- a) Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder einen Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister / der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Sachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personenschäden und mindestens 2 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeins … ganz lesenkürzer
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personenschäden und mindestens 2 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters, die Betriebshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.)- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- - Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate) - Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. Mindestanforderung je Los: Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los erhöht sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend den angebotenen Losen.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Je Los ist der Nachweis für ein zugelassenes, kalibriertes bzw. zertifiziertes Messgerät, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht, in Form eines gültigen Kalibrierungszertifikates einzureichen. Sollte sich zur Angebotsabgabe kein entsprechendes Messgerät für die ortsfeste elektrische Anlagen … ganz lesenkürzer
Je Los ist der Nachweis für ein zugelassenes, kalibriertes bzw. zertifiziertes Messgerät, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht, in Form eines gültigen Kalibrierungszertifikates einzureichen. Sollte sich zur Angebotsabgabe kein entsprechendes Messgerät für die ortsfeste elektrische Anlagenprüfung im Besitz des Bieters befinden, ist eine schriftliche Absichtserklärung in Form einer Eigenerklärung abzugeben, diese käuflich zu erwerben bzw. für den Zeitraum des Vertrages zu leihen. Eine Bestellbestätigung ist als Nachweis der Verfügbarkeit ist bei mit Angebotsabgabe vorzulegen. Für den Erhalt des Zuschlages für mehrere Lose, addiert sich die erforderliche Mindestanzahl der zugelassenen, kalibrierten bzw. zertifizierten Messgeräte bzw. eine Absichtserklärung über die erforderliche Anzahl je Los auf.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Mindestens drei Referenzen, die nicht älter als drei Jahre (Stichtag 01.01.2023) sind, über vergleichbare Projekte/Leistungen, unter Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 10 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 57 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.11.2026, 12:00 Uhr. An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg. Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zu … ganz lesenkürzer
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen. Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer 5.1.11 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer 5.1.11 erreichbar. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/ Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen. Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Sofern für die Preiskalkulation eine GAEB bereitgestellt wurde, wird auf folgendes hingewiesen: Für Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB 84-Datei hochladen können, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abzugeben. Es gilt das Angebot damit als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt. Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 11.04.2024“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil. Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.- Hinweis
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessio … ganz lesenkürzer
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
- Website
- schulbau.hamburg
- Kontakt
- vergabestellesbh@
sbh.hamburg.de - Auskünfte
- SBH | Schulbau Hamburgvergabestellesbh@
sbh.hamburg.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 972074af-fe0d-4cbe-b79e-8ac4261decb7.