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DGUV Prüfung in den Pflegestützpunkte BüvA

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse · Eisenberg, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2024-04-05-RPS-PS-ARN-BüvAveröffentlicht 19.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 914 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (223 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse (nachfolgend Auftraggeberin genannt) schreibt die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach der DGUV V3 incl. Dokumentation aus. Die Prüfungen sind innerhalb der von der Auftraggeberin betriebenen Pflegestützpunkten durchzuführen. Alle Prüflinge sind neu zu inventarisieren und die Ergebnisse der Prüfungen zu dokumentieren.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Ahrweiler, Altenkirchen, Neuwied

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Verordnung 3 und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften incl. Dokumentation für die von der Auftraggeberin unterhaltenen Pflegestützpunkte. Die Dokumentation der Prüfergebnisse und die neue Inventarisierung sind für alle elektrischen Betriebsmittel vorgesehen. Die ausgeschriebene Leistung sieht in 2026 eine Wiederholungsprüfung vor. Grundsätzlich vorgesehener Prüfablauf: Prüfung in 2024: alle Pflegestützpunkte Prüfung in 2026: alle Pflegestützpunkte Für die Ausführung der Prüfung gelten die für diese Betriebsmittel zutreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 3, "Unfallverhütungsvorschrift, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in der gültigen Fassung. Ferner sind die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen bei den Überprüfungen anzuwenden: - die gültigen VDE-Vorschriften DIN VDE 0701/ 0702 - die gültigen Unfallverhütungsvorschriften - die gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft.

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3
Rhein-Lahn-Kreis, Mayen-Koblenz, Koblenz Stadt, Westerwaldkreis

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Verordnung 3 und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften incl. Dokumentation für die von der Auftraggeberin unterhaltenen Pflegestützpunkte. Die Dokumentation der Prüfergebnisse und die neue Inventarisierung sind für alle elektrischen Betriebsmittel vorgesehen. Die ausgeschriebene Leistung sieht in 2026 eine Wiederholungsprüfung vor. Grundsätzlich vorgesehener Prüfablauf: Prüfung in 2024: alle Pflegestützpunkte Prüfung in 2026: alle Pflegestützpunkte Für die Ausführung der Prüfung gelten die für diese Betriebsmittel zutreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 3, "Unfallverhütungsvorschrift, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in der gültigen Fassung. Ferner sind die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen bei den Überprüfungen anzuwenden: - die gültigen VDE-Vorschriften DIN VDE 0701/ 0702 - die gültigen Unfallverhütungsvorschriften - die gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft.

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4
Landkreis Bernkastel-Wittlich, Landkreis Cochem-Zell, Landkreis Trier-Saarburg, Stadt Trier, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rhein-Hunsrück-Kreis

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Verordnung 3 und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften incl. Dokumentation für die von der Auftraggeberin unterhaltenen Pflegestützpunkte. Die Dokumentation der Prüfergebnisse und die neue Inventarisierung sind für alle elektrischen Betriebsmittel vorgesehen. Die ausgeschriebene Leistung sieht in 2026 eine Wiederholungsprüfung vor. Grundsätzlich vorgesehener Prüfablauf: Prüfung in 2024: alle Pflegestützpunkte Prüfung in 2026: alle Pflegestützpunkte Für die Ausführung der Prüfung gelten die für diese Betriebsmittel zutreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 3, "Unfallverhütungsvorschrift, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in der gültigen Fassung. Ferner sind die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen bei den Überprüfungen anzuwenden: - die gültigen VDE-Vorschriften DIN VDE 0701/ 0702 - die gültigen Unfallverhütungsvorschriften - die gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft.

––
5
Germersheim, Landkreis Bad Dürkheim, Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Verordnung 3 und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften incl. Dokumentation für die von der Auftraggeberin unterhaltenen Pflegestützpunkte. Die Dokumentation der Prüfergebnisse und die neue Inventarisierung sind für alle elektrischen Betriebsmittel vorgesehen. Die ausgeschriebene Leistung sieht in 2026 eine Wiederholungsprüfung vor. Grundsätzlich vorgesehener Prüfablauf: Prüfung in 2024: alle Pflegestützpunkte Prüfung in 2026: alle Pflegestützpunkte Für die Ausführung der Prüfung gelten die für diese Betriebsmittel zutreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 3, "Unfallverhütungsvorschrift, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in der gültigen Fassung. Ferner sind die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen bei den Überprüfungen anzuwenden: - die gültigen VDE-Vorschriften DIN VDE 0701/ 0702 - die gültigen Unfallverhütungsvorschriften - die gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die geschätzte Stückzahl für das Los 1 beträgt 254 zu prüfende Betriebsmittel. Die Höchstmenge beträgt für das Los 1 276 zu prüfende Betriebsmittel.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHJEM Die Höchstmenge beträgt 1.102 zu prüfende elektronische Betriebsmittel, die während der gesamten Vertragslaufzeit für alle vier Lose insgesamt zu prüfen sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2ETS Arbeitssicherheit GmbH, Halsbach5
3ETS Arbeitssicherheit GmbH, Halsbach5
4ETS Arbeitssicherheit GmbH, Halsbach5
5ETS Arbeitssicherheit GmbH, Halsbach5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg
Kontakt
vergabestelle@bv.aok.de
Auskünfte
AOK-Bundesverband GbRvergabestelle@bv.aok.de

Bei uns erfasst

530Bekanntmachungen
77Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (223 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 65ebd432-73bc-4281-b005-3f38a7232749.