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Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gesunde Gespräche

AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse · Eisenberg, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen AOK032814-383veröffentlicht 10.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 389 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
487 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Preis25 %
  • Qualität75 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 13 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    72 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Aufgrund der zentralen gesundheitsfördernden Rolle von Führungskräften, bietet die AOK unter dem Begriff "Gesunde Gespräche" Maßnahmen/Seminare zur Förderung einer gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung an. Die Seminare werden als Dienstleistung im Auftrag und Namen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Auftraggeberin) erbracht.

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Mitarbeiter gesund führen*

Die Leistung wird in 6 Themenlosen ausgeschrieben. - Start der Angebotsserie ist der 01.01.2026. - Das Ende der Angebotsserie ist der 31.12.2029 - Die Seminare werden als Dienstleistung im Auftrag und Namen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Auftraggeberin) erbracht. - Eine Umsetzung der Seminare erfolgt flexibel in Rheinland-Pfalz und im Saar-land. Je nach Bedarf der Firmenkunden (AOK-Partnerunternehmen) und der Auftraggeberin. - Die Angebote werden zeitlich und örtlich flexibel - je nach Bedarf der Auftraggeberin und des Firmenkunden - umgesetzt. - Die Umsetzung erfolgt nach Wunsch der Auftraggeberin und des Firmenkunden, in einem Zeitraum von spätestens 6 bis 8 Wochen nach Terminanfrage. - Der Bieter verpflichtet sich (auch über die Vertragslaufzeit hinaus) über den Rahmen der Seminare der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hinaus gehende Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements an Firmenkunden nur in Abstimmung mit der Auftraggeberin durchzuführen. Dies gilt auch über den Rahmen der Vereinbarung hinaus. - Der Kontakt zu Firmenkunden und die Abstimmung zwischen Trainer und Firmenkunde erfolgt durch die Gesundheitsmanager der Auftraggeberin vor Ort. - Flexible Anpassungen (z. B. Konkretisierung auf ein Teilmodul des Loses) innerhalb der Angebotsbausteine an individuelle Wünsche von Firmenkunden sind nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Gesundheitsmanagerin / dem zuständigen Gesundheitsmanager der Auftraggeberin ohne gesonderte Vergütung möglich. - Bei Bedarf erstellt der Bieter innerhalb von 4 Monaten ein noch "Offenes Produkt" (Seminar) und setzt dieses im Vertragszeitraum um. Die Inhalte entsprechen dem Themenfeld des jeweiligen Loses und werden von der Auftraggeberin vorgegeben ggf. noch beschrieben. - Jedes Los 1 bis 6 beinhaltet die mögliche Erstellung eines "Offenen Produktes" - Der Bieter muss sicherstellen und nachweisen, dass der/die Trainer den Standards der Anbieterqualifikation nach den Kriterien des Präventionsprinzips "Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung" (s. Leitfaden Prävention, GKV-Spitzenverband, in der jeweils aktuell gültigen Fassung, derzeit die Fassung vom 19. Dezember 2024, Seite 106) entsprechen. Dies gilt für alle Lose 1 bis 6. Die aktuell gültige Fassung des Leitfadens Prävention ist als Anlage 6 beige-fügt. - Trainer, die in den jeweiligen Angebotsbausteinen zum Einsatz kommen, müssen die Grund- und Zusatzqualifikation (s. Leitfaden Anlage 6) erfüllen. - Einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung entsprechender Seminare müssen nachgewiesen werden. - Die Seminare werden vom Grundsatz als Tagesseminare mit ca. 10 bis 15 Teilnehmenden umgesetzt. Nach Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Firmenkunden können die Inhalte auch in zwei Halbtagesseminare geteilt werden. - Folgende Methoden kommen in den Seminaren zum Einsatz: Moderation, Rollenspiele, Diskussionen, Kleingruppenarbeit, Lehrdialog, Folienpräsentationen. Der Praxisanteil (Training/Übungen/Gruppenarbeiten/Diskussionen) soll nicht unter 50 % der Seminarzeit liegen. - Der Bieter stellt eine Folienpräsentation zur Verfügung, die durch die Auftraggeberin in das CD der AOK überarbeitet wird. - Der Veranstaltungsort sowie die Bereitstellung der erforderlichen Tagungstechnik werden zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Auftraggeberin, Bieter und Firmenkunde abgestimmt. - Eine alternative Umsetzung der Seminare in digitaler oder hybrider Form muss ohne gesonderte Vergütung möglich sein. Der Dienstleister muss dem AOK-Partnerunternehmen die technischen Rahmenbedingungen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, oder nutzt die vom Kunden avisierte Technik. - Nach Bedarf der Auftraggeberin und Bieter erfolgt ein Entwicklungsgespräch und / oder Reflektionsworkshop mit dem Fachbereich der AOK-Präventionsstrategie. Beide werden nicht gesondert vergütet. - Für jedes Los ist auf dem jeweiligen Preisblatt in der Anlage 4a-f ein gesondertes Angebot abzugeben. - Es kann auf ein Los, auf mehrere Lose, oder auf alle Lose geboten werden.

4 Jahre–
2
Emotionale Gesundheit*

Die Leistung wird in 6 Themenlosen ausgeschrieben. - Start der Angebotsserie ist der 01.01.2026. - Das Ende der Angebotsserie ist der 31.12.2029 - Die Seminare werden als Dienstleistung im Auftrag und Namen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Auftraggeberin) erbracht. - Eine Umsetzung der Seminare erfolgt flexibel in Rheinland-Pfalz und im Saar-land. Je nach Bedarf der Firmenkunden (AOK-Partnerunternehmen) und der Auftraggeberin. - Die Angebote werden zeitlich und örtlich flexibel - je nach Bedarf der Auftraggeberin und des Firmenkunden - umgesetzt. - Die Umsetzung erfolgt nach Wunsch der Auftraggeberin und des Firmenkunden, in einem Zeitraum von spätestens 6 bis 8 Wochen nach Terminanfrage. - Der Bieter verpflichtet sich (auch über die Vertragslaufzeit hinaus) über den Rahmen der Seminare der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hinaus gehende Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements an Firmenkunden nur in Abstimmung mit der Auftraggeberin durchzuführen. Dies gilt auch über den Rahmen der Vereinbarung hinaus. - Der Kontakt zu Firmenkunden und die Abstimmung zwischen Trainer und Firmenkunde erfolgt durch die Gesundheitsmanager der Auftraggeberin vor Ort. - Flexible Anpassungen (z. B. Konkretisierung auf ein Teilmodul des Loses) innerhalb der Angebotsbausteine an individuelle Wünsche von Firmenkunden sind nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Gesundheitsmanagerin / dem zuständigen Gesundheitsmanager der Auftraggeberin ohne gesonderte Vergütung möglich. - Bei Bedarf erstellt der Bieter innerhalb von 4 Monaten ein noch "Offenes Produkt" (Seminar) und setzt dieses im Vertragszeitraum um. Die Inhalte entsprechen dem Themenfeld des jeweiligen Loses und werden von der Auftraggeberin vorgegeben ggf. noch beschrieben. - Jedes Los 1 bis 6 beinhaltet die mögliche Erstellung eines "Offenen Produktes" - Der Bieter muss sicherstellen und nachweisen, dass der/die Trainer den Standards der Anbieterqualifikation nach den Kriterien des Präventionsprinzips "Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung" (s. Leitfaden Prävention, GKV-Spitzenverband, in der jeweils aktuell gültigen Fassung, derzeit die Fassung vom 19. Dezember 2024, Seite 106) entsprechen. Dies gilt für alle Lose 1 bis 6. Die aktuell gültige Fassung des Leitfadens Prävention ist als Anlage 6 beige-fügt. - Trainer, die in den jeweiligen Angebotsbausteinen zum Einsatz kommen, müssen die Grund- und Zusatzqualifikation (s. Leitfaden Anlage 6) erfüllen. - Einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung entsprechender Seminare müssen nachgewiesen werden. - Die Seminare werden vom Grundsatz als Tagesseminare mit ca. 10 bis 15 Teilnehmenden umgesetzt. Nach Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Firmenkunden können die Inhalte auch in zwei Halbtagesseminare geteilt werden. - Folgende Methoden kommen in den Seminaren zum Einsatz: Moderation, Rollenspiele, Diskussionen, Kleingruppenarbeit, Lehrdialog, Folienpräsentationen. Der Praxisanteil (Training/Übungen/Gruppenarbeiten/Diskussionen) soll nicht unter 50 % der Seminarzeit liegen. - Der Bieter stellt eine Folienpräsentation zur Verfügung, die durch die Auftraggeberin in das CD der AOK überarbeitet wird. - Der Veranstaltungsort sowie die Bereitstellung der erforderlichen Tagungstechnik werden zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Auftraggeberin, Bieter und Firmenkunde abgestimmt. - Eine alternative Umsetzung der Seminare in digitaler oder hybrider Form muss ohne gesonderte Vergütung möglich sein. Der Dienstleister muss dem AOK-Partnerunternehmen die technischen Rahmenbedingungen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, oder nutzt die vom Kunden avisierte Technik. - Nach Bedarf der Auftraggeberin und Bieter erfolgt ein Entwicklungsgespräch und / oder Reflektionsworkshop mit dem Fachbereich der AOK-Präventionsstrategie. Beide werden nicht gesondert vergütet. - Für jedes Los ist auf dem jeweiligen Preisblatt in der Anlage 4a-f ein gesondertes Angebot abzugeben. - Es kann auf ein Los, auf mehrere Lose, oder auf alle Lose geboten werden.

4 Jahre–
3
Wandel in der Arbeitswelt

Die Leistung wird in 6 Themenlosen ausgeschrieben. - Start der Angebotsserie ist der 01.01.2026. - Das Ende der Angebotsserie ist der 31.12.2029 - Die Seminare werden als Dienstleistung im Auftrag und Namen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Auftraggeberin) erbracht. - Eine Umsetzung der Seminare erfolgt flexibel in Rheinland-Pfalz und im Saar-land. Je nach Bedarf der Firmenkunden (AOK-Partnerunternehmen) und der Auftraggeberin. - Die Angebote werden zeitlich und örtlich flexibel - je nach Bedarf der Auftraggeberin und des Firmenkunden - umgesetzt. - Die Umsetzung erfolgt nach Wunsch der Auftraggeberin und des Firmenkunden, in einem Zeitraum von spätestens 6 bis 8 Wochen nach Terminanfrage. - Der Bieter verpflichtet sich (auch über die Vertragslaufzeit hinaus) über den Rahmen der Seminare der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hinaus gehende Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements an Firmenkunden nur in Abstimmung mit der Auftraggeberin durchzuführen. Dies gilt auch über den Rahmen der Vereinbarung hinaus. - Der Kontakt zu Firmenkunden und die Abstimmung zwischen Trainer und Firmenkunde erfolgt durch die Gesundheitsmanager der Auftraggeberin vor Ort. - Flexible Anpassungen (z. B. Konkretisierung auf ein Teilmodul des Loses) innerhalb der Angebotsbausteine an individuelle Wünsche von Firmenkunden sind nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Gesundheitsmanagerin / dem zuständigen Gesundheitsmanager der Auftraggeberin ohne gesonderte Vergütung möglich. - Bei Bedarf erstellt der Bieter innerhalb von 4 Monaten ein noch "Offenes Produkt" (Seminar) und setzt dieses im Vertragszeitraum um. Die Inhalte entsprechen dem Themenfeld des jeweiligen Loses und werden von der Auftraggeberin vorgegeben ggf. noch beschrieben. - Jedes Los 1 bis 6 beinhaltet die mögliche Erstellung eines "Offenen Produktes" - Der Bieter muss sicherstellen und nachweisen, dass der/die Trainer den Standards der Anbieterqualifikation nach den Kriterien des Präventionsprinzips "Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung" (s. Leitfaden Prävention, GKV-Spitzenverband, in der jeweils aktuell gültigen Fassung, derzeit die Fassung vom 19. Dezember 2024, Seite 106) entsprechen. Dies gilt für alle Lose 1 bis 6. Die aktuell gültige Fassung des Leitfadens Prävention ist als Anlage 6 beige-fügt. - Trainer, die in den jeweiligen Angebotsbausteinen zum Einsatz kommen, müssen die Grund- und Zusatzqualifikation (s. Leitfaden Anlage 6) erfüllen. - Einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung entsprechender Seminare müssen nachgewiesen werden. - Die Seminare werden vom Grundsatz als Tagesseminare mit ca. 10 bis 15 Teilnehmenden umgesetzt. Nach Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Firmenkunden können die Inhalte auch in zwei Halbtagesseminare geteilt werden. - Folgende Methoden kommen in den Seminaren zum Einsatz: Moderation, Rollenspiele, Diskussionen, Kleingruppenarbeit, Lehrdialog, Folienpräsentationen. Der Praxisanteil (Training/Übungen/Gruppenarbeiten/Diskussionen) soll nicht unter 50 % der Seminarzeit liegen. - Der Bieter stellt eine Folienpräsentation zur Verfügung, die durch die Auftraggeberin in das CD der AOK überarbeitet wird. - Der Veranstaltungsort sowie die Bereitstellung der erforderlichen Tagungstechnik werden zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Auftraggeberin, Bieter und Firmenkunde abgestimmt. - Eine alternative Umsetzung der Seminare in digitaler oder hybrider Form muss ohne gesonderte Vergütung möglich sein. Der Dienstleister muss dem AOK-Partnerunternehmen die technischen Rahmenbedingungen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, oder nutzt die vom Kunden avisierte Technik. - Nach Bedarf der Auftraggeberin und Bieter erfolgt ein Entwicklungsgespräch und / oder Reflektionsworkshop mit dem Fachbereich der AOK-Präventionsstrategie. Beide werden nicht gesondert vergütet. - Für jedes Los ist auf dem jeweiligen Preisblatt in der Anlage 4a-f ein gesondertes Angebot abzugeben. - Es kann auf ein Los, auf mehrere Lose, oder auf alle Lose geboten werden.

4 Jahre–
4
Positive Psychologie

Die Leistung wird in 6 Themenlosen ausgeschrieben. - Start der Angebotsserie ist der 01.01.2026. - Das Ende der Angebotsserie ist der 31.12.2029 - Die Seminare werden als Dienstleistung im Auftrag und Namen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Auftraggeberin) erbracht. - Eine Umsetzung der Seminare erfolgt flexibel in Rheinland-Pfalz und im Saar-land. Je nach Bedarf der Firmenkunden (AOK-Partnerunternehmen) und der Auftraggeberin. - Die Angebote werden zeitlich und örtlich flexibel - je nach Bedarf der Auftraggeberin und des Firmenkunden - umgesetzt. - Die Umsetzung erfolgt nach Wunsch der Auftraggeberin und des Firmenkunden, in einem Zeitraum von spätestens 6 bis 8 Wochen nach Terminanfrage. - Der Bieter verpflichtet sich (auch über die Vertragslaufzeit hinaus) über den Rahmen der Seminare der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hinaus gehende Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements an Firmenkunden nur in Abstimmung mit der Auftraggeberin durchzuführen. Dies gilt auch über den Rahmen der Vereinbarung hinaus. - Der Kontakt zu Firmenkunden und die Abstimmung zwischen Trainer und Firmenkunde erfolgt durch die Gesundheitsmanager der Auftraggeberin vor Ort. - Flexible Anpassungen (z. B. Konkretisierung auf ein Teilmodul des Loses) innerhalb der Angebotsbausteine an individuelle Wünsche von Firmenkunden sind nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Gesundheitsmanagerin / dem zuständigen Gesundheitsmanager der Auftraggeberin ohne gesonderte Vergütung möglich. - Bei Bedarf erstellt der Bieter innerhalb von 4 Monaten ein noch "Offenes Produkt" (Seminar) und setzt dieses im Vertragszeitraum um. Die Inhalte entsprechen dem Themenfeld des jeweiligen Loses und werden von der Auftraggeberin vorgegeben ggf. noch beschrieben. - Jedes Los 1 bis 6 beinhaltet die mögliche Erstellung eines "Offenen Produktes" - Der Bieter muss sicherstellen und nachweisen, dass der/die Trainer den Standards der Anbieterqualifikation nach den Kriterien des Präventionsprinzips "Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung" (s. Leitfaden Prävention, GKV-Spitzenverband, in der jeweils aktuell gültigen Fassung, derzeit die Fassung vom 19. Dezember 2024, Seite 106) entsprechen. Dies gilt für alle Lose 1 bis 6. Die aktuell gültige Fassung des Leitfadens Prävention ist als Anlage 6 beige-fügt. - Trainer, die in den jeweiligen Angebotsbausteinen zum Einsatz kommen, müssen die Grund- und Zusatzqualifikation (s. Leitfaden Anlage 6) erfüllen. - Einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung entsprechender Seminare müssen nachgewiesen werden. - Die Seminare werden vom Grundsatz als Tagesseminare mit ca. 10 bis 15 Teilnehmenden umgesetzt. Nach Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Firmenkunden können die Inhalte auch in zwei Halbtagesseminare geteilt werden. - Folgende Methoden kommen in den Seminaren zum Einsatz: Moderation, Rollenspiele, Diskussionen, Kleingruppenarbeit, Lehrdialog, Folienpräsentationen. Der Praxisanteil (Training/Übungen/Gruppenarbeiten/Diskussionen) soll nicht unter 50 % der Seminarzeit liegen. - Der Bieter stellt eine Folienpräsentation zur Verfügung, die durch die Auftraggeberin in das CD der AOK überarbeitet wird. - Der Veranstaltungsort sowie die Bereitstellung der erforderlichen Tagungstechnik werden zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Auftraggeberin, Bieter und Firmenkunde abgestimmt. - Eine alternative Umsetzung der Seminare in digitaler oder hybrider Form muss ohne gesonderte Vergütung möglich sein. Der Dienstleister muss dem AOK-Partnerunternehmen die technischen Rahmenbedingungen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, oder nutzt die vom Kunden avisierte Technik. - Nach Bedarf der Auftraggeberin und Bieter erfolgt ein Entwicklungsgespräch und / oder Reflektionsworkshop mit dem Fachbereich der AOK-Präventionsstrategie. Beide werden nicht gesondert vergütet. - Für jedes Los ist auf dem jeweiligen Preisblatt in der Anlage 4a-f ein gesondertes Angebot abzugeben. - Es kann auf ein Los, auf mehrere Lose, oder auf alle Lose geboten werden.

4 Jahre–
5
Werte und Haltung

Die Leistung wird in 6 Themenlosen ausgeschrieben. - Start der Angebotsserie ist der 01.01.2026. - Das Ende der Angebotsserie ist der 31.12.2029 - Die Seminare werden als Dienstleistung im Auftrag und Namen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Auftraggeberin) erbracht. - Eine Umsetzung der Seminare erfolgt flexibel in Rheinland-Pfalz und im Saar-land. Je nach Bedarf der Firmenkunden (AOK-Partnerunternehmen) und der Auftraggeberin. - Die Angebote werden zeitlich und örtlich flexibel - je nach Bedarf der Auftraggeberin und des Firmenkunden - umgesetzt. - Die Umsetzung erfolgt nach Wunsch der Auftraggeberin und des Firmenkunden, in einem Zeitraum von spätestens 6 bis 8 Wochen nach Terminanfrage. - Der Bieter verpflichtet sich (auch über die Vertragslaufzeit hinaus) über den Rahmen der Seminare der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hinaus gehende Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements an Firmenkunden nur in Abstimmung mit der Auftraggeberin durchzuführen. Dies gilt auch über den Rahmen der Vereinbarung hinaus. - Der Kontakt zu Firmenkunden und die Abstimmung zwischen Trainer und Firmenkunde erfolgt durch die Gesundheitsmanager der Auftraggeberin vor Ort. - Flexible Anpassungen (z. B. Konkretisierung auf ein Teilmodul des Loses) innerhalb der Angebotsbausteine an individuelle Wünsche von Firmenkunden sind nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Gesundheitsmanagerin / dem zuständigen Gesundheitsmanager der Auftraggeberin ohne gesonderte Vergütung möglich. - Bei Bedarf erstellt der Bieter innerhalb von 4 Monaten ein noch "Offenes Produkt" (Seminar) und setzt dieses im Vertragszeitraum um. Die Inhalte entsprechen dem Themenfeld des jeweiligen Loses und werden von der Auftraggeberin vorgegeben ggf. noch beschrieben. - Jedes Los 1 bis 6 beinhaltet die mögliche Erstellung eines "Offenen Produktes" - Der Bieter muss sicherstellen und nachweisen, dass der/die Trainer den Standards der Anbieterqualifikation nach den Kriterien des Präventionsprinzips "Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung" (s. Leitfaden Prävention, GKV-Spitzenverband, in der jeweils aktuell gültigen Fassung, derzeit die Fassung vom 19. Dezember 2024, Seite 106) entsprechen. Dies gilt für alle Lose 1 bis 6. Die aktuell gültige Fassung des Leitfadens Prävention ist als Anlage 6 beige-fügt. - Trainer, die in den jeweiligen Angebotsbausteinen zum Einsatz kommen, müssen die Grund- und Zusatzqualifikation (s. Leitfaden Anlage 6) erfüllen. - Einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung entsprechender Seminare müssen nachgewiesen werden. - Die Seminare werden vom Grundsatz als Tagesseminare mit ca. 10 bis 15 Teilnehmenden umgesetzt. Nach Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Firmenkunden können die Inhalte auch in zwei Halbtagesseminare geteilt werden. - Folgende Methoden kommen in den Seminaren zum Einsatz: Moderation, Rollenspiele, Diskussionen, Kleingruppenarbeit, Lehrdialog, Folienpräsentationen. Der Praxisanteil (Training/Übungen/Gruppenarbeiten/Diskussionen) soll nicht unter 50 % der Seminarzeit liegen. - Der Bieter stellt eine Folienpräsentation zur Verfügung, die durch die Auftraggeberin in das CD der AOK überarbeitet wird. - Der Veranstaltungsort sowie die Bereitstellung der erforderlichen Tagungstechnik werden zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Auftraggeberin, Bieter und Firmenkunde abgestimmt. - Eine alternative Umsetzung der Seminare in digitaler oder hybrider Form muss ohne gesonderte Vergütung möglich sein. Der Dienstleister muss dem AOK-Partnerunternehmen die technischen Rahmenbedingungen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, oder nutzt die vom Kunden avisierte Technik. - Nach Bedarf der Auftraggeberin und Bieter erfolgt ein Entwicklungsgespräch und / oder Reflektionsworkshop mit dem Fachbereich der AOK-Präventionsstrategie. Beide werden nicht gesondert vergütet. - Für jedes Los ist auf dem jeweiligen Preisblatt in der Anlage 4a-f ein gesondertes Angebot abzugeben. - Es kann auf ein Los, auf mehrere Lose, oder auf alle Lose geboten werden.

4 Jahre–
6
Süchte

Die Leistung wird in 6 Themenlosen ausgeschrieben. - Start der Angebotsserie ist der 01.01.2026. - Das Ende der Angebotsserie ist der 31.12.2029 - Die Seminare werden als Dienstleistung im Auftrag und Namen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Auftraggeberin) erbracht. - Eine Umsetzung der Seminare erfolgt flexibel in Rheinland-Pfalz und im Saar-land. Je nach Bedarf der Firmenkunden (AOK-Partnerunternehmen) und der Auftraggeberin. - Die Angebote werden zeitlich und örtlich flexibel - je nach Bedarf der Auftraggeberin und des Firmenkunden - umgesetzt. - Die Umsetzung erfolgt nach Wunsch der Auftraggeberin und des Firmenkunden, in einem Zeitraum von spätestens 6 bis 8 Wochen nach Terminanfrage. - Der Bieter verpflichtet sich (auch über die Vertragslaufzeit hinaus) über den Rahmen der Seminare der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hinaus gehende Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements an Firmenkunden nur in Abstimmung mit der Auftraggeberin durchzuführen. Dies gilt auch über den Rahmen der Vereinbarung hinaus. - Der Kontakt zu Firmenkunden und die Abstimmung zwischen Trainer und Firmenkunde erfolgt durch die Gesundheitsmanager der Auftraggeberin vor Ort. - Flexible Anpassungen (z. B. Konkretisierung auf ein Teilmodul des Loses) innerhalb der Angebotsbausteine an individuelle Wünsche von Firmenkunden sind nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Gesundheitsmanagerin / dem zuständigen Gesundheitsmanager der Auftraggeberin ohne gesonderte Vergütung möglich. - Bei Bedarf erstellt der Bieter innerhalb von 4 Monaten ein noch "Offenes Produkt" (Seminar) und setzt dieses im Vertragszeitraum um. Die Inhalte entsprechen dem Themenfeld des jeweiligen Loses und werden von der Auftraggeberin vorgegeben ggf. noch beschrieben. - Jedes Los 1 bis 6 beinhaltet die mögliche Erstellung eines "Offenen Produktes" - Der Bieter muss sicherstellen und nachweisen, dass der/die Trainer den Standards der Anbieterqualifikation nach den Kriterien des Präventionsprinzips "Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung" (s. Leitfaden Prävention, GKV-Spitzenverband, in der jeweils aktuell gültigen Fassung, derzeit die Fassung vom 19. Dezember 2024, Seite 106) entsprechen. Dies gilt für alle Lose 1 bis 6. Die aktuell gültige Fassung des Leitfadens Prävention ist als Anlage 6 beige-fügt. - Trainer, die in den jeweiligen Angebotsbausteinen zum Einsatz kommen, müssen die Grund- und Zusatzqualifikation (s. Leitfaden Anlage 6) erfüllen. - Einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung entsprechender Seminare müssen nachgewiesen werden. - Die Seminare werden vom Grundsatz als Tagesseminare mit ca. 10 bis 15 Teilnehmenden umgesetzt. Nach Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Firmenkunden können die Inhalte auch in zwei Halbtagesseminare geteilt werden. - Folgende Methoden kommen in den Seminaren zum Einsatz: Moderation, Rollenspiele, Diskussionen, Kleingruppenarbeit, Lehrdialog, Folienpräsentationen. Der Praxisanteil (Training/Übungen/Gruppenarbeiten/Diskussionen) soll nicht unter 50 % der Seminarzeit liegen. - Der Bieter stellt eine Folienpräsentation zur Verfügung, die durch die Auftraggeberin in das CD der AOK überarbeitet wird. - Der Veranstaltungsort sowie die Bereitstellung der erforderlichen Tagungstechnik werden zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Auftraggeberin, Bieter und Firmenkunde abgestimmt. - Eine alternative Umsetzung der Seminare in digitaler oder hybrider Form muss ohne gesonderte Vergütung möglich sein. Der Dienstleister muss dem AOK-Partnerunternehmen die technischen Rahmenbedingungen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, oder nutzt die vom Kunden avisierte Technik. - Nach Bedarf der Auftraggeberin und Bieter erfolgt ein Entwicklungsgespräch und / oder Reflektionsworkshop mit dem Fachbereich der AOK-Präventionsstrategie. Beide werden nicht gesondert vergütet. - Für jedes Los ist auf dem jeweiligen Preisblatt in der Anlage 4a-f ein gesondertes Angebot abzugeben. - Es kann auf ein Los, auf mehrere Lose, oder auf alle Lose geboten werden.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis25 %
Qualität75 %
Preis
Es ist ein pauschaler Schulungstagessatz und ein pauschaler Schulungshalbtagessatz für die zu erbringende Leistung einschließlich aller Nebenkosten und sonstiger kostenrelevanter Faktoren sowie ggf. anfallender Reisekosten exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzubieten. Die Gewichtung der Preise wird wie folgt vorgenommen: Schulungstagessatz 75 % Schulungshalbtagessatz 25 % Die Preisblätter (Anlage 4a-f) sind zwingend auszufüllen und einzureichen. Die niedrigste Angebotsendsumme brutto erhält dabei die höchste Punktzahl (= 25 Punkte).
Qualität
Bei der Qualität kann der Bieter maximal 75 Punkte erreichen. Diese Bewertung setzt sich wie folgt zusammen: In den Bewertungskriterien (siehe Anlage 3) können maximal 52 Punkte erreicht werden.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (Anlage 8 der Vergabeunterlagen)
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 8 der Vergabeunterlagen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über Leistungen (Referenzen), die in der Zeit von September 2022 bis August 2025 erbracht wurden und die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Es sind je zwei Referenzen wie folgt einzureichen: - Erfahrungsschatz im BGM: mindestens 15 Seminare in den letzten 3 Jahre im B … ganz lesenEigenerklärung über Leistungen (Referenzen), die in der Zeit von September 2022 bis August 2025 erbracht wurden und die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Es sind je zwei Referenzen wie folgt einzureichen: - Erfahrungsschatz im BGM: mindestens 15 Seminare in den letzten 3 Jahre im Bereich des bebotenen Loses für die Zielgruppe Führungskräfte. - Kompetenz in digitaler Wissensvermittlung: 3 digital durchgeführte Produkte (z. B. Schulung, Seminar, usw.) in den letzten 3 Jahren müssen nachgewiesen werden unter Angabe der verwendeten Technik. (siehe Anlage 8 der Vergabeunterlagen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
72 Tage
Angebotsöffnung
14.10.2025, 12:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur a … ganz lesenLeistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 8 der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 55113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5VMH 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über d … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YDX5VMH 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg
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Kontakt
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