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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0078veröffentlicht 19.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 306 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 19.11.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
84,8 Mio. €
Laufzeit
6 Jahre01.04.2026 – 31.03.2032
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 10 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2032
    vor 7 Monaten
  5. Bindefrist endet
    5 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen in drei Losen

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Hessenweite Standortverbindungen

Ziel dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Vertragslaufzeit soll sechs Jahre betragen. Es ist geplant, die Migration innerhalb von 12 Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt. Im Umfeld der Versorgung mit WAN-Infrastruktur und Dienstleistungen sucht die HZD einen Dienstleister zur Beschaffung der Vorleistung von Standortverbindungen. Gegenstand dieses Loses ist somit die Beschaffung von Standortverbindungen zwischen den Lokationen des Landes Hessen und Anbindungen an die Knotenstandorte des HessenNetzes als Ethernet-Verbindungen sowie Optical-Transfer-Network-Verbindungen (OTN). Zusätzlich zum Migrations-Anfangsbestand sind diese Leistungen auch für neue Standorte erforderlich. Zu den Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers (AN) gehören die Bereitstellung von Netzwerkverbindungen, die Wartung und der Betrieb der Netzwerkinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzwerksicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Bestand ist, bedingt durch den Bedarf der Dienststellen, Behörden und Einrichtungen des Landes Hessen, ständigen Veränderungen unterworfen. Der AN muss in der Lage sein, im Rahmen der beschriebenen Randbedingungen den Veränderungsbedarf fristgerecht und zu den angebotenen Bedingungen zu bedienen. Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit. Die HZD betreibt im Auftrag und für das Land Hessen das flächendeckende landesweite HessenNetz auf der Basis von gemieteten Verbindungen verschiedener Ausprägung und mit landeseigenen Knoteneinrichtungen. Die Leistungen der gemieteten Festverbindungen werden derzeit von der Deutschen Telekom Business Services GmbH (DTBS) erbracht. HessenNetz-Verbindungen Das HessenNetz besteht aus einem vermaschten Backbone auf Basis optischer Übertragungswege mit aktuell 5 Knotenstandorten in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Hünfeld und Kassel. Dieser Backbone ist Gegenstand des Loses 2 dieser Ausschreibung. An den Knoten sind sternförmig Ethernet-Verbindungen und einige OTN-Verbindungen zu den vom AG betriebenen Anschlüssen in den Landeslokationen geschaltet. Die Auswahl des Knotenstandorts für die jeweilige Verbindung wird grundsätzlich vom AG vorgegeben. Der zentrale Abschlusspunkt einer Verbindung am Knotenstandort wird als A-Ende bezeichnet, der dezentrale Abschlusspunkt als B-Ende. Punkt-zu-Punkt-Verbindungen (P2P) Zusätzlich zu den HessenNetz-Verbindungen gibt es Ethernet-Verbindungen und auch OTN-Verbindungen zwischen beliebigen Standorten in Hessen, welche als Punkt-zu-Punkt-Verbindungen realisiert sind. Hierbei wird eine Seite als A-Ende und die andere Seite als B-Ende bezeichnet. Redundante Verbindungen Die Netzstruktur sieht auch redundant ausgeprägte Verbindungsvarianten vor. Im Migrationsbestand handelt es sich zum überwiegenden Teil um HessenNetz-Verbindungen mit entsprechend höheren Verfügbarkeitsanforderungen. In einigen wenigen Fällen sind auch Punkt-zu-Punkt-Verbindungen redundant ausgeprägt. Es wird zwischen singulären, basis-redundanten (knotendisjunkten) und voll-redundanten (knoten- und kantendisjunkten) Verbindungen unterschieden. Erwartete Ausbauänderung Der Ausbaustand des Datennetzes unterliegt fortlaufenden Änderungen. Das Gesamtdatenaufkommen wird sich aller Voraussicht nach in den Folgejahren vergrößern, dadurch wird eine Anpassung sowohl der Leitungskapazitäten, als auch weitere Ausprägung von Redundanzen stattfinden. Durch äußere, nicht zuverlässig bestimmbare Umstände können sich zudem auch Mengenänderungen (Umzug, Wegfall und Neuanschaltungen) ergeben. Diesen Eckwerten wird in der Ermittlung des Gesamtpreises durch ein sogenanntes prognostiziertes Mengengerüst Rechnung getragen. Das prognostizierte Mengengerüst (Start+3 Menge) sowie die in Kapitel 7.2.1 beschriebenen Änderungskategorien sind im Preisblatt ersichtlich. Durch die o.g. Erhöhung der Leitungskapazitäten werden weitere Umstellungen von noch vorhandenen kupferbasierten Leitungen auf Glasfaser nötig werden. Der Warenkorb ist wie folgt gegliedert: •Ethernet-Verbindungen •OTN-Verbindungen •Verbindungen außerhalb Hessens •sonstige Dienstleistungen Innerhalb der jeweiligen Warenkorbhauptgruppe erfolgt eine weitere Untergliederung nach unterschiedlichen Bandbreiten und Redundanzarten. Für OTN-Verbindungen sind zudem Tarifzonenvarianten ausgeprägt. Wie in Kapitel 2.2.1 der LB Los 1 beschrieben, sind vier der fünf Knotenstandorte im HessenNetz Ausgangsbasis für die Anbindung von Landeslokationen. Die Anbindung der Landeslokationen soll gemäß der Vorgabe des AG an einen der HessenNetz-Knotenstandorte erfolgen. Prinzipiell unterscheiden sich die Punkt-zu-Punkt-Verbindungen von den HessenNetz-Verbindungen nur dadurch, dass keine Verbindung an das HessenNetz und damit an die Knotenstandorte erfolgt. Es handelt sich um direkte Verbindungen zwischen dezentralen Standorten. Das Preisblatt sieht für Ethernet-Verbindungen eine separate preisliche Betrachtung dieser zwei Varianten vor, für OTN-Verbindungen jedoch nicht. Einige wenige Dienststellen, Behörden und Einrichtungen des Landes liegen nicht im Gebiet des Landes Hessen (z.B. Landesvertretungen in Berlin, Brüssel). Auch für diese Standorte gelten die Konditionen des abzuschließenden Vertrages. Da es sich jedoch um Standorte handelt, die teilweise im Ausland liegen und somit in das standardisierte Preismodell nicht integrierbar sind, wird hierfür eine eigene Warenkorbgruppe ausgeprägt. Die dort aufgeführten Verbindungen sind einzeln zu bepreisen. Kommt während der Vertragslaufzeit ein weiterer in diese Gruppe fallender Standort hinzu, so wird für diesen Standort ein preisliches Einzelangebot zu Konditionen des Rahmenvertrages abgefragt. Die Preisgestalltung orientiert sich dabei an den Einzelpreisen des Preisblattes, Aufschläge sind nachvollziehbar auszuweisen.

6 Jahre66.063.757 €
2
Verbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN)

Ziel dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Vertragslaufzeit soll sechs Jahre betragen. Es ist geplant, die Migration innerhalb von 6 Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt. Im Umfeld der Versorgung der Knotenstandorte des HessenNetzes mit WAN-Infrastruktur und Dienstleistungen sucht die HZD einen Dienstleister zur Beschaffung von Verbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN) zur Vernetzung der Knotenstandorte des HessenNetzes (Backbone). Die Übergabe der Verbindungen an den Knotenstandorten erfolgt mit Ethernet-Schnittstellen (ETH). Zu den Verantwortlichkeiten des Dienstleisters gehören die Bereitstellung von Netzverbindungen, die Wartung und der Betrieb der Netzinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzsicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich. Zusätzlich zum Migrations-Anfangsbestand sind diese Leistungen auch für weitere Rechenzentrums-Standorte erforderlich. Die Übergabe dieser Verbindungen soll je nach Bedarf mit Ethernet-Schnittstellen (ETH) oder Fibre Channel (FCP) erfolgen. Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit. Die HZD betreibt im Auftrag und für das Land Hessen das flächendeckende landesweite HessenNetz auf der Basis von gemieteten Verbindungen verschiedener Ausprägung und mit landeseigenen Knoteneinrichtungen. Die Leistungen der gemieteten Verbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN), im Folgenden optische Übertragungswege (WDM/OTN) genannt, zur Verbindung der Knotenstandorte des HessenNetzes (Backbone) werden derzeit von der Deutschen Telekom Business Services GmbH (DTBS) erbracht. HessenNetz-Verbindungen in verschiedenen Ausprägungen sind nicht Gegenstand dieses Loses. HessenNetz-Backbone Der Backbone des HessenNetzes besteht aktuell aus 5 Knotenstandorten in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Hünfeld und Kassel, die auf Basis optischer Übertragungswege (WDM/OTN) miteinander vermascht sind, wobei die Knotenstandorte Wiesbaden und Hünfeld über zwei zusätzliche optische Übertragungswege (WDM/OTN) direkt gekoppelt sind. Es bestehen weitere Verbindungen zwischen Knotenstandorten, die nicht Bestandteil dieses Loses sind. Die optischen Übertragungswege (WDM/OTN) zur Anbindung der Knotenstandorte des HessenNetzes haben jeweils eine Übertragungsrate von 10 Gbit/s (ETH). Die zur direkten Kopplung der Knotenstandorte Wiesbaden und Hünfeld haben ebenfalls jeweils eine Übertragungsrate von 10 Gbit/s (ETH). Bei den optischen Übertragungswegen (WDM/OTN) handelt es sich um glasfaserbasierte dedizierte Punkt-zu-Punkt-Verbindungen mit separaten Übergabeports zur Anbindung eines HessenNetz-Knotens bzw. eines Rechenzentrum-Standortes. Erwartete Ausbauänderungen Der Ausbaustand des HessenNetzes unterliegt fortlaufenden Änderungen. Mit der voraussichtlichen Erhöhung des Gesamtdatenaufkommens der Gesamtheit aller HessenNetz-Verbindungen sowie allgemein wachsender Sicherheitsanforderungen, erhöhen sich auch die Anforderungen an den HessenNetz-Backbone. Perspektivisch ist während der Vertragslaufzeit eine Anhebung der Bandbreiten im HessenNetz-Backbone sowie eine Erhöhung der Sicherheit der Verbindungen durch eine zusätzliche BSI-konforme Verschlüsselung geplant. Mit fortschreitender Digitalisierung werden zusätzliche Anbindungen von Rechenzentrumsstandorten während der Vertragslaufzeit wahrscheinlich. Neben reinen Datenverbindungen unter Verwendung von Ethernet (ETH) soll auch die Möglichkeit bestehen, RZ-Verbindungen mit Fibre Channel unter Verwendung des Fibre Channel Protocols (FCP) zur Einbindung von Storage Area Networks (SAN) nutzen zu können. Den beschriebenen Eckwerten wird in der Ermittlung des Gesamtpreises durch ein sogenanntes prognostiziertes Mengengerüst Rechnung getragen. Das prognostizierte Mengengerüst (Start+3 Menge) ist im Preisblatt (siehe Anlage Preisblatt Los 2) ersichtlich. Eine Kapazitätserhöhung kann für alle Strecken gleichzeitig oder als Einzelleistung je Strecke notwendig werden und schließt eine Ablösung der bis zum Zeitpunkt der Erhöhung bestehenden Übertragungsrate ein. Da die genaue Anzahl und die Strecken noch nicht bekannt sind, zeigt der AN seine grundsätzliche Bereitschaft an, dem AG im Bedarfsfall ein entsprechendes Angebot auf Basis und zu den Konditionen des abzuschließenden Rahmenvertrages zu unterbreiten und die notwendigen Maßnahmen bei Beauftragung durch den AG durchzuführen. Die Preisgestalltung orientiert sich dabei an den Einzelpreisen des Preisblattes, Aufschläge sind nachvollziehbar auszuweisen. Warenkorb . Der Warenkorb ist wie folgt gegliedert: • HessenNetz-Backboneverbindungen (WDM/OTN) • zusätzliche RZ-Anbindungen (WDM/OTN) • Sonstige Dienstleistungen Innerhalb der jeweiligen Warenkorbhauptgruppe erfolgt eine weitere Untergliederung nach unterschiedlichen Bandbreiten, Redundanzarten und Verschlüsselungsoptionen. Zudem sind für Produkte ohne direkten Standortbezug Tarifzonenvarianten ausgeprägt. Eine genaue Spezifizierung der technischen Anforderungen an die einzelnen Produkte erfolgt in Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung.

6 Jahre6.151.676 €
3
Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare)

Ziel dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Vertragslaufzeit soll sechs Jahre betragen. Es ist geplant, die Migration innerhalb von 6 Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt. Im Umfeld der Versorgung mit WAN-Infrastruktur und Dienstleistungen sucht die HZD einen Dienstleister zur Beschaffung von Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) zwischen den Lokationen des Landes Hessen. Das Los beinhaltet sowohl Anbindungen der hessischen Landeslokationen an die Knotenstandorte des City- und HessenNetzes in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Kassel als auch Verbin-dungen zwischen den Landeslokationen und zur Kopplung der Knotenstandorte des CityNetzes. Zusätzlich zum Migrations-Anfangsbestand sind diese Leistungen auch für neue Standorte erforderlich. Zu den Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers (AN) gehören die Bereitstellung, die Wartung und der Betrieb der notwendigen Netzwerkinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzwerksicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Bestand ist, bedingt durch den Bedarf der Dienststellen, Behörden und Einrichtungen des Landes Hessen, ständigen Veränderungen unterworfen. Der AN muss in der Lage sein, im Rahmen der beschriebenen Randbedingungen den Veränderungsbedarf fristgerecht und zu den angebotenen Bedingungen zu bedienen. Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit. Die HZD betreibt im Auftrag und für das Land Hessen innerhalb der Landeshauptstadt Wiesbaden ein Multiservicenetz (CityNetz Wiesbaden) auf Basis von gemieteten Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) sowie mit landeseigenen Knoteneinrichtungen. In Frankfurt und Kassel sind Dark Fiber-Verbindungen mit Anbindung an den jeweiligen HessenNetz-Knoten in Betrieb. Die Leistungen der gemieteten Dark Fiber-Verbindungen werden derzeit von der WiTCOM Wiesbadener Informations- und Telekommunikations GmbH erbracht. Dark Fiber-Verbindungen für das CityNetz Das CityNetz in Wiesbaden besteht im Kern aus einem Backbone auf Basis von Dark Fiber-Verbindungen mit aktuell drei Knotenstandorten. An die Knotenstandorte des CityNetzes sind die Verbindungen in einem Radius bis 15 km Luftlinie zu den vom AG betriebenen Anschlüssen in den hessischen Landeslokationen im Stadtgebiet von Wiesbaden geschaltet. Die Auswahl des Knotenstandorts wird grundsätzlich vom AG vorgegeben. Knotenredundante Anbindungen an zwei unterschiedliche Knotenstandorte in Wiesbaden sind hierbei zu berücksichtigen. Dark Fiber-Verbindungen an HessenNetz-Knoten Das Land Hessen betreibt ausgehend von den drei HessenNetz-Knoten weitere Dark Fiber-Verbindungen für hessische Landeslokationen in einem Radius bis 15 km Luftlinie zum jeweiligen Knotenstandort. Von dort sind die Dark Fiber-Verbindungen sternförmig zu den vom AG betriebenen Anschlüssen in den Landeslokationen geschaltet. Knotenredundante Anbindungen an zwei unterschiedlichen Knotenstandorte sind hierbei nicht realisiert. Der Knoten Mainz nimmt dabei insofern eine Sonderstellung ein, als dass er nicht auf dem Gebiet des Landes Hessen liegt. Als HessenNetz-Knoten sind von dort aufgrund der räumlichen Nähe ebenfalls Standorte im städtischen Ballungsraum Wiesbaden angebunden. Dark Fiber als Punkt-zu-Punkt-Verbindungen Neben den vom City- oder HessenNetz ausgehenden Verbindungen gibt es innerhalb der Stadtgebiete der Ballungszentren Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Kassel weitere Dark Fiber-Verbindungen zwischen beliebigen hessischen Landeslokationen, welche als Punkt-zu-Punkt (P2P) ohne Anbindung an einen Knoten realisiert sind. Dark Fiber als Basis für voll-redundante Lokationsanbindungen Für die hessischen Landeslokationen, die in der Standortliste mit der Redundanzangabe "voll-redundant" aufgeführt sind, ist eine Anbindung über zwei getrennt geführte Glasfaserstrecken und zwei bereits bestehende und voneinander unabhängige Haus-einführungen zu bereitzustellen. Erwartete Ausbauänderungen Der AG geht davon aus, dass sich der Ausbaustand des Datennetzes fortlaufend ändern wird und auch weiterhin einem leichten Aufwachs unterliegt. Durch äußere, nicht zuverlässig bestimmbare Umstände können sich z.B. Mengenänderungen (Umzug, Wegfall und Neuanschaltungen) ergeben. Diesen Eckwerten wird in der Ermittlung des Gesamtpreises durch ein sogenanntes prognostiziertes Mengengerüst Rechnung getragen. Das prognostizierte Mengengerüst als (Start+3) Menge ist im Preisblatt ersichtlich. Warenkorb: • Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) • Sonstige Dienstleistungen Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) Innerhalb der Warenkorbhauptgruppe erfolgt eine weitere Untergliederung nach dem jeweiligen Knotenstandort des City- oder HessenNetzes der Verbindung bzw. für P2P-Verbindungen eine Zuordnung zum jeweiligen Stadtgebiet. Dark Fiber-Verbindungen Wiesbaden in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant, o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah o On-Net oder Off-Net Dark Fiber-Verbindungen Mainz in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant, o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah o On-Net oder Off-Net Dark Fiber-Verbindungen Frankfurt in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant, o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah o On-Net oder Off-Net Dark Fiber-Verbindungen Kassel in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant, o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah o On-Net oder Off-Net Sonstige Dienstleistungen Für besondere, zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil der in dieser LB aufgeführten pauschalierten Leistungen sind in die Arbeiten in drei Qualifikationsstufen anzubieten: Systemspezialist oder Serviceingenieur, Servicetechniker, Handwerker.

6 Jahre12.583.710 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungKriterienkatalog Los 1
Preis
Preisblatt Los 1

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Los 1 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: •Bereitstellung von internetunabhängigen Standortverbindungen (Ethernet, OTN, ähnliche) z … ganz lesenLos 1 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: •Bereitstellung von internetunabhängigen Standortverbindungen (Ethernet, OTN, ähnliche) zur Anbindung von Kundenstandorten. Umfang: • Mindestens 500 Standortverbindungen als Gesamtsumme pro Referenz. Los 2 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: • Bereitstellung von Verbindungen unverschlüsselt oder mit BSI-konformer Verschlüsselung (AES-256) auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN) sowie auf Basis knoten- und kantendisjunkter Strecken. Los 3 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: • Bereitstellung von Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) zur Anbindung von Kundenstandorten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
66.063.757 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
5 Monate
Angebotsöffnung
05.01.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teil … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Ei-generklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklä-rung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 320 (Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 05.01.2026 auf 23.01.2026 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 23.01.2026 auf 26.01.2026 verschoben
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.01.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01eebc36-53c8-4f0e-b73a-30e9a6d4c2aa.