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Beschaffung von Intrexx-Lizenzen (Low-Code-Plattform) und Weiterentwicklungsleistungen für die Hessische Staatskanzlei

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2026-0009veröffentlicht 10.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 239 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
500 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 500 Tsd. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 8 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Lizenzen und Dienstleistungen zur strategischen Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling-Tools "einerfürallehessen" (efah) der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der Low-Code-Plattform "Intrexx"

Beschreibung des Loses

Die Hessische Staatskanzlei beabsichtigt die strategische Weiterentwicklung des bereits eingesetzten Planungs- und Controlling-Tools "einerfürallehessen" (efah). Dieses Tool basiert vollständig auf der Low-Code-Plattform Intrexx. Zur strategischen Weiterentwicklung benötigt die Hessische Staatskanzlei Intrexx-Lizenzen sowie Weiterentwicklungsleistungen. Ausschrreibungsgegenständlich sind somit: Die Beschaffung von "Intrexx-Lizenzen": Es sollen Lizenzen für die Nutzung der Low-Code-Plattform "Intrexx" orientiert am Bedarf der obersten Landesbehörden Hessens beschafft werden. Die Kommunikation zur Beschaffung von "Intrexx-Lizenzen" erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Dienstleistungen zur Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling- Tools der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der Low-Code-Plattform "Intrexx" (efah): Die Leistung betrifft Entwicklungsdienstleistungen zur Weiterentwicklung einer bereits existierenden, für die Hessische Staatskanzlei individuell entwickelten Software- Applikation zur Digitalisierung der politischen Planung und Steuerung auf Basis der Low-Code-Plattform "Intrexx". Es können Entwicklungsdienstleistungen zur Weiterentwicklung der Software-Applikation in Betracht kommen, wie z. B. weitere Anpassungen an die Anforderungen der Barrierefreiheit. Dabei stehen die Wirtschaftlichkeit der angedachten Softwarelösung, die damit verbundene Expertise und Arbeitseffizienz sowie der Datenschutz und die Informationssicherheit im besonderen Fokus. Die Nutzungsrechte an der weiterentwickelten Softwarelösung obliegen der Hessischen Staatskanzlei und den Ressorts. Der Release der Entwicklungsdienstleistungen erfolgt mit der Migration der weiterentwickelten Softwarelösung auf dem Server der Hessischen Staatskanzlei (gemietet bei der Hessichen Zentale für Datenverarbeitung). Die Kommunikation zur Erbringung der Dienstleistungen zur Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling-Tools der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der Low-Code- Plattform "Intrexx" (efah) erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Bezugs- und abrufberechtigt sind alle obersten Landesbehörden des Landes Hessen. Einzelaufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Einwilligung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Hessischen Staatskanzlei.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Einziges Zuschlagskriterium ist der "Preis" (Gewichtung 100%). Die Bieter haben ihre Angaben im Preisblatt (Datei "A 03 Preisblatt") ausschließlich in den blau hinterlegten Feldern einzutragen. Änderungen oder Ergänzungen an dem Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des betreffenden Angebots aus dem Vergabeverfahren.

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung: Darstellung von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen (Datei "A 08 Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") für die unten beschriebenen Anforderungen B: B: Entwicklung oder Weiterentwicklung einer Software mittels der Standardsoftware "I … ganz lesenMindestanforderung: Darstellung von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen (Datei "A 08 Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") für die unten beschriebenen Anforderungen B: B: Entwicklung oder Weiterentwicklung einer Software mittels der Standardsoftware "Intrexx" (Low-Code-Plattform). Die Entwicklung oder Weiterentwicklung muss einen Umfang von mindestens 20 Personentagen umfassen. Das geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Die Nichterfüllung dieser Anforderung führt zwingend zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mindestanforderung: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A 08 Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") für die unten beschriebene Anforderung A: A: Überlassung von mindestens 100 Lizenzen der Standardsoftware "Intrexx" (Low-Code-Pla … ganz lesenMindestanforderung: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A 08 Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") für die unten beschriebene Anforderung A: A: Überlassung von mindestens 100 Lizenzen der Standardsoftware "Intrexx" (Low-Code-Plattform). Das geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Die Nichterfüllung dieser Anforderung führt zwingend zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Allgemeiner Jahresumsatz
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A 07 Umsatzzahlen").
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
500.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
13.03.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmen und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Tei … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterla-gen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 09 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Ausschreibungsgegenstand ist u.a. die Beschaffung von Lizenzen der Standardsoftware "Intrexx". Der ausschließliche Verweis auf das Softwareprodukt "Intrexx" des gleichnamigen Herstellers Intrexx GmbH ist dann zulässig, wenn dieser Verweis durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist (§ 31 Abs. 6 S. 1 VgV). Das bereits im Einsatz befindliche und nun weiterzuentwicklende Tool "efah" basiert vollständig auf der Low-Code-Plattform Intrexx. Die unterbrechungsfreie Nutzung der Anwendung durch die Ressorts kann deshalb nur mit der Software "Intrexx" sichergestellt werden. Weiterentwicklungsleistungen müssen exakt auf die aktuelle Standardsoftware von Intrexx abgestimmt sein, um Systemstabilität und Funktionssicherheit zu gewährleisten. Kraft des dem Auftraggeber zustehenden Leistungsbestimmungsrechts hat sich dieser für die Ausschreibung von Intrexx-Lizenzen entschieden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d08c4646-56bd-4df8-badb-1f4d215cb3cc.