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Beschaffung von Intrexx-Lizenzen (Low-Code-Plattform) und Weiterentwicklungsleistungen für die Hessische Staatskanzlei

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2026-0009veröffentlicht 16.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 239 Tagen abgelaufen

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in 41 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
500 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 500 Tsd. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Lizenzen und Dienstleistungen zur strategischen Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling-Tools "einerfürallehessen" (efah) der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der Low-Code-Plattform "Intrexx"

Beschreibung des Loses

Die Hessische Staatskanzlei beabsichtigt die strategische Weiterentwicklung des bereits eingesetzten Planungs- und Controlling-Tools "einerfürallehessen" (efah). Dieses Tool basiert vollständig auf der Low-Code-Plattform Intrexx. Zur strategischen Weiterentwicklung benötigt die Hessische Staatskanzlei Intrexx-Lizenzen sowie Weiterentwicklungsleistungen. Ausschrreibungsgegenständlich sind somit: Die Beschaffung von "Intrexx-Lizenzen": Es sollen Lizenzen für die Nutzung der Low-Code-Plattform "Intrexx" orientiert am Bedarf der obersten Landesbehörden Hessens beschafft werden. Die Kommunikation zur Beschaffung von "Intrexx-Lizenzen" erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Dienstleistungen zur Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling- Tools der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der Low-Code-Plattform "Intrexx" (efah): Die Leistung betrifft Entwicklungsdienstleistungen zur Weiterentwicklung einer bereits existierenden, für die Hessische Staatskanzlei individuell entwickelten Software- Applikation zur Digitalisierung der politischen Planung und Steuerung auf Basis der Low-Code-Plattform "Intrexx". Es können Entwicklungsdienstleistungen zur Weiterentwicklung der Software-Applikation in Betracht kommen, wie z. B. weitere Anpassungen an die Anforderungen der Barrierefreiheit. Dabei stehen die Wirtschaftlichkeit der angedachten Softwarelösung, die damit verbundene Expertise und Arbeitseffizienz sowie der Datenschutz und die Informationssicherheit im besonderen Fokus. Die Nutzungsrechte an der weiterentwickelten Softwarelösung obliegen der Hessischen Staatskanzlei und den Ressorts. Der Release der Entwicklungsdienstleistungen erfolgt mit der Migration der weiterentwickelten Softwarelösung auf dem Server der Hessischen Staatskanzlei (gemietet bei der Hessichen Zentale für Datenverarbeitung). Die Kommunikation zur Erbringung der Dienstleistungen zur Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling-Tools der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der Low-Code- Plattform "Intrexx" (efah) erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Bezugs- und abrufberechtigt sind alle obersten Landesbehörden des Landes Hessen. Einzelaufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Einwilligung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Hessischen Staatskanzlei.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Einziges Zuschlagskriterium ist der "Preis" (Gewichtung 100%). Die Bieter haben ihre Angaben im Preisblatt (Datei "A 03 Preisblatt") ausschließlich in den blau hinterlegten Feldern einzutragen. Änderungen oder Ergänzungen an dem Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des betreffenden Angebots aus dem Vergabeverfahren.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
500.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
moysies & partners GmbH, Hamburg2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9d0117d8-726a-4676-8ef8-faa0a0e04c42.