Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungen

Beschaffung eines Zutrittskontrollsystems für das HMFG

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0116veröffentlicht 16.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 263 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (108 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
250 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre24.03.2026 – 23.03.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 9 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 23.03.2028
    vor 7 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das HMFG benötigt ein neues Zutrittskontrollsystem.

Hardware: Definierte Zutrittspunkte müssen mit Online-Zutrittskontrolllesern ausgestattet werden, die über eine Updater-Funktion verfügen. Technisch ist sicherzustellen, dass die Leser das "Data on Card"-Verfahren unterstützen und Zutrittsrechte auf den Chip übertragen bzw. aktualisieren können. Zum Einsatz soll das Chipkartensystem Mifare DESFire EV2 oder EV3 mit verschlüsselter Kommunikation kommen. Die Transponderschlüsselanhänger müssen außerdem für das Zeiterfassungssystem mitgenutzt werden, welches ebenfalls den Standard Mifare DESFire unterstützt. Die Türleser sind dabei an Zutrittskontrollzentralen (ZKZ) anzubinden, die in den IT-Unterverteilungen auf den jeweiligen Mietflächen platziert werden. Die Systemarchitektur ist derart zu gestalten, dass sich die Steuerungslogik nicht im Leser selbst befindet. Die ZKZ müssen so ausgelegt sein, dass eine Überwachung der Türzustände (offen, geschlossen) möglich ist. Zudem ist eine Schnittstelle zur Einbruchmeldeanlage (EMA) vorzusehen, um sicherheitsrelevante Zustände zu übermitteln und bei bestimmten Bereichen die EMA scharf/unscharf schalten zu können. Des Weiteren müssen diverse Räume mit Offline-Schließtechnik ausgestattet werden. Dabei sind elektronische Offline-Schließbeschläge vorzusehen, deren Berechtigungen täglich beim Passieren eines Online-Zutrittslesers automatisch auf die Chipkarte übertragen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Batterie der elektronischen Offlineschließbeschläge für mindestens 40.000 Betätigungen ausgelegt ist. Die Kupplung der Schließgeräte ist motorisch oder in gleichwertiger manipulationssicherer Ausführung auszuführen. Der Einsatz von Hubmagneten ist nicht zulässig. Die elektronischen Beschläge müssen in Breitschild-Ausführung zur Ausstattung sowie zur Umrüstung bestehender Rosettenbeschläge bereitgestellt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sich im Zuge der Ausführung herausstellen kann, dass aus objektiven Gründen ein alternativer Beschlag erforderlich ist. In diesem Fall kann der Auftraggeber eine Änderung der Ausführung verlangen, sofern die Änderung im Umfang, in der technischen Vergleichbarkeit und im wirtschaftlichen Wert den hier beschriebenen Leistungen entspricht. Das Aktivieren der Schließgeräte durch zusätzliche Handlungen wie Drücken, Drehen oder Betätigen eines Schalters ist nicht zulässig; das Schließmedium muss von der Leseeinheit automatisch erkannt werden. Alle mit Offline-Technik ausgestatteten Türen (ausgenommen elektronische Doppelknaufzylinder) müssen zusätzlich mit mechanischen Profilzylindern versehen werden, um eine Notöffnungsmöglichkeit sicherzustellen. Der Zylinder dient ausschließlich als Redundanzlösung bei Systemausfall oder Wartung und ist kein Bestandteil der regulären Schließhierarchie. Eine einheitliche Schließung aller Backup-Zylinder muss vorgesehen werden und eine übergeordnete Schließanlage ist nicht erforderlich. In den Zylindern soll ein Bohr- und Ziehschutz integriert sein. Die Lieferung muss mit mindestens 15 Schlüsseln erfolgen. Von einer stockwerksübergreifenden Verkabelung der Leser/Updater und sonstiger Komponenten ist nicht auszugehen. Die erforderliche Verkablung wird bauseits nach Abstimmung bereitgestellt und ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des Bieters. Auf allen Stockwerken befinden sich IT-Unterverteilungen. Hier sind die Zutrittskontrollzentralen zu installieren. Dort besteht dann die Möglichkeit der Einbindung in das lokale Netzwerk. Die Leser/Updater sind als Aufputzvariante bereitzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sich im Zuge der Ausführung herausstellen kann, dass aus objektiven Gründen eine Unterputzvariante erforderlich ist. In diesem Fall kann der Auftraggeber eine Änderung der Ausführung verlangen, sofern die Änderung im Umfang, in der technischen Vergleichbarkeit und im wirtschaftlichen Wert den hier beschriebenen Leistungen entspricht. Sofern im Mengengerüst nicht anders angegeben, ist von Lesern für den Innenbereich auszugehen.

Software: Es werden fünf Softwarearbeitsplätze benötigt. Die Software muss auf aktuellen Microsoft-Betriebssystemen lauffähig sein sowie On-Premises und nicht in einer Cloud betrieben werden. Des Weiteren ist die Bereitstellung offener Prozessschnittstellen (z. B. REST-API, LDAP oder vergleichbar) zur künftigen Integration in Drittsysteme vorzusehen. In das System ist ein digitaler Workflow zur beantragungsbasierten Vergabe und Änderung von Zutrittsrechten zu integrieren; konfigurierbar ohne Herstellerprogrammierung. Weiterhin muss für besonders sicherheitsrelevante Bereiche das Vier-Augen-Prinzip angewendet werden. Alle Aktivitäten und Datenänderungen müssen protokolliert werden. Eine automatische Datensicherung ist zu gewährleisten. Weiterhin muss die Möglichkeit bestehen, konfigurierbare Zeitprofile zu hinterlegen, anhand derer automatisch die Türfreigabe oder Sperrung erfolgen kann. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass eine Überwachung des Türzustands dahingehend erfolgt, ob die Tür innerhalb eines definierten Zeitfensters nach Freigabe wieder ordnungsgemäß schließt. Informationen, wie schwache Batterien bei den elektronischen Offline-Schließmedien, müssen im System angezeigt werden.

Dienstleistungen: Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer sich mit den am Bau beteiligten Gewerken abzustimmen. Ziel ist die Klärung von Schnittstellen, Leitungsführung, Verkabelung, Netzwerkanschlüssen, Türschnittstellen. Obligatorisch sind außerdem folgende Leistungen: • Installation und Inbetriebnahme der Hard- und Software • Inhouse - Schulung der Administratoren - 1 Tag (8 Std.) in der Verwendungsstelle • Übergabe einer vollständigen Anlagendokumentation und eines Benutzerhandbuchs in digitaler Form Diese Dienstleistungen sind vom Auftragnehmer zeitlich und personell im Angebot berücksichtigt und werden nicht gesondert vergütet.

Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. • Art: Planung, Lieferung und Montage von Schließanlagen mit Einsatz von RFID • … ganz lesenMindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. • Art: Planung, Lieferung und Montage von Schließanlagen mit Einsatz von RFID • Umfang: mindestens 30 Zutrittspunkte mit Lesegeräten pro Referenz (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform) In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
24.03.2026
Vertragsende
23.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
17.02.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verga … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die na … ganz lesenEin Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Wirtschaftlichkeitsprüfung Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Alle 5 offenen Ausschreibungen von Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (108 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f8fefefb-7ac0-4422-9ad5-a94ea2aa6ecf.