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Beschaffung einer Standard IT-Lösung mit den Services Fraud Detection, Sanction screening und Know your Customer inkl. Application Management Service (AMS) und System Integration Service (SIS)

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 24-2000032798veröffentlicht 25.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 734 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 21 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
36 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Leistung60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung einer Standard IT-Lösung mit den Services Fraud Detection, Sanction screening und Know your Customer inkl. Application Management Service (AMS) und System Integra-tion Service (SIS)

Beschreibung des Loses

Die derzeit bestehenden Systeme (FiKon-Verbund) decken aktuell die Teilbereiche der Prüfungen auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsmaßnahmen des Bedrohungs- und Risikopotentials ab. Die eingesetzte Software ist nicht um die geforderten Prüfungen der Fraud Prevention erweiterbar. Daher beabsichtigt der Zentralbereich Z die Beschaffung und Implementierung einer am Markt etablierten Surveillance Softwarelösung"1, welche in einem ersten Schritt wirksame Schutz- und Kontrollmechanismen gegen die "sonstigen strafbaren Handlungen" im Portfolio der vorhandenen Surveillance-Anwendungen ergänzt. Diese Anwendung soll jedoch in naher Zukunft um die Teilbereiche der Prüfung auf Terroris-musfinanzierung und Sanktionsmaßnahmen erweitert werden und dabei auch Kunden im On-boarding-Prozess und darüber hinaus die Prüfung gegen Sanktionslisten einschließen. Somit sollte die Softwarelösung modular zu Ziel des gegenständlichen Projektes ist die Beschaffung und stufenweisen Implementierung einer effektiven, modular aufgebauten Software zur Erkennung und Prävention sonstiger strafbarer Handlungen im Bereich des unbaren Zahlungs-verkehrs, Sanktionsverstößen und Terrorismusfinanzierung. Mit Hilfe dieser Leistungsbeschreibung soll nun die Grundlagen zur Beschaffung einer entsprechenden state-of-the-art IT-Lösung abgebildet werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Bei der Bewertung des Angebotsvergleichspreises erhält das günstigste Angebot die maximal zu vergebenden Punkte (100). Die anderen Bieter erhalten entsprechend weniger Punkte auf Basis des umgekehrten Dreisatz. Preispunkte des zu beurteilenden Angebots (0 - 40 Punkte); unter Berücksichtigung der Gewichtung von 40% Preis sind maximal 40 Punkte erreichbar.
Qualität
LeistungGewichtung (Punkte, genau) 60Für die Qualitätsbeurteilung der angebotenen Leistung sind insgesamt 100 Wertungspunkte (entspricht 100% Erfüllungsgrad des Zuschlagskriteriums Leistung) erreichbar. Unter Berücksichtigung des Gewichtungsfaktors für die Leistung von 60% ergeben sich somit maximal 60 Punkte, die in die wirtschaftliche Beurteilung des Gesamtergebnisses einfließen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Für die Realisierungsstufe 1 (ab Go-Live der Fraud-Applikation - Teilabnahme) bis Go-Live der Surveillance-Applikation für die Dauer von maximal 36 Monate. Für die Realisierungsstufe 2 (ab Go-Live der vollständigen Surveillance-Applikation - Abnahme) für die Dauer von mindestens 36 Mon … ganz lesenbis zu 2-mal: Für die Realisierungsstufe 1 (ab Go-Live der Fraud-Applikation - Teilabnahme) bis Go-Live der Surveillance-Applikation für die Dauer von maximal 36 Monate. Für die Realisierungsstufe 2 (ab Go-Live der vollständigen Surveillance-Applikation - Abnahme) für die Dauer von mindestens 36 Monaten (Mindestvertragsdauer), Automatische Verlängerung 2x je ein Jahr Abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist 12 Monat(e) zum Ablauf eines Kalenderjahres (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr), je-doch frühestens nach 2 Jahren nach Abnahme des Gesamtsystems.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1.) Die Deutsche Bundesbank behält sich gemäß § 17 Absatz 11 VgV vor, im Rahmen der Angebotsphase bereits auf Basis der Erstangebote einen Zuschlag zu erteilen. 2.) Sollten bei den Bietern bereits einschlägige vertragliche Verbindungen zur Deutschen Bundesbank bestehen, muss im Rahmen dieser Aussc … ganz lesen1.) Die Deutsche Bundesbank behält sich gemäß § 17 Absatz 11 VgV vor, im Rahmen der Angebotsphase bereits auf Basis der Erstangebote einen Zuschlag zu erteilen. 2.) Sollten bei den Bietern bereits einschlägige vertragliche Verbindungen zur Deutschen Bundesbank bestehen, muss im Rahmen dieser Ausschreibung ungeachtet dessen ein vollständiges System angeboten und bepreist werden ohne Verrechnung eventuell bereits vorhandener Komponenten. Geschieht es nicht, kann der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 3.) Die notwendigen acht (8) Zugänge zum Testsystem für die vorgesehene Teststellung sollen bereits mit der Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden. Die Testphase würde sich für drei Wochen (21 Tage) direkt an die Angebotsabgabe (Beginn voraussichtlich Anfang der 5. KW 2025) anschließen. Bei Nichtvorliegen der Zugänge zum Testsystem kann der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635QY5 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y635QY5 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 09.01.2025, 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe seines Angebotes vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Hawk AI GmbH, München4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b18061b9-0921-422e-b571-731a4405972e.