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Beschaffung einer Standard IT-Lösung mit den Services Fraud Detection, Sanction screening und Know your Customer inkl. Application Management Service (AMS) und System Integration Service (SIS)

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 24-2000032798veröffentlicht 02.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 734 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotsvergleichspreis40 %
  • Leistungspunkte gemäß Bewertungsmatrix60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 25 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Beschaffung einer Standard IT-Lösung mit den Services Fraud Detection, Sanction screening und Know your Customer inkl. Application Management Service (AMS) und System Integra-tion Service (SIS)

Beschreibung des Loses

Die derzeit bestehenden Systeme (FiKon-Verbund) decken aktuell die Teilbereiche der Prüfungen auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsmaßnahmen des Bedrohungs- und Risikopotentials ab. Die eingesetzte Software ist nicht um die geforderten Prüfungen der Fraud Prevention erweiterbar. Daher beabsichtigt der Zentralbereich Z die Beschaffung und Implementierung einer am Markt etablierten Surveillance Softwarelösung"1, welche in einem ersten Schritt wirksame Schutz- und Kontrollmechanismen gegen die "sonstigen strafbaren Handlungen" im Portfolio der vorhandenen Surveillance-Anwendungen ergänzt. Diese Anwendung soll jedoch in naher Zukunft um die Teilbereiche der Prüfung auf Terroris-musfinanzierung und Sanktionsmaßnahmen erweitert werden und dabei auch Kunden im On-boarding-Prozess und darüber hinaus die Prüfung gegen Sanktionslisten einschließen. Somit sollte die Softwarelösung modular zu Ziel des gegenständlichen Projektes ist die Beschaffung und stufenweisen Implementierung einer effektiven, modular aufgebauten Software zur Erkennung und Prävention sonstiger strafbarer Handlungen im Bereich des unbaren Zahlungs-verkehrs, Sanktionsverstößen und Terrorismusfinanzierung. Mit Hilfe dieser Leistungsbeschreibung soll nun die Grundlagen zur Beschaffung einer entsprechenden state-of-the-art IT-Lösung abgebildet werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotsvergleichspreis40 %
Leistungspunkte gemäß Bewertungsmatrix60 %
Preis
AngebotsvergleichspreisAngebotsvergleichspreis (Gesamtangebotspreis)
Qualität
Leistungspunkte gemäß BewertungsmatrixDie Bewertung ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gem. Dokument T02_Eignunerklärung Eignung dort Ziffer 1)
Kriterium
Mindestens 3 und maximal Referenzen aus den letzten 5 Jahren (gem. Dokument T02_Eignunerklärung Eignung_24-2000032798 dort Ziffer 2 und T03_Eignungsmatrix_24-2000032798) Vorlage und nähere Beschreibung von mindestens drei und maximal fünf Referenzprojekten, die bezüglich des technischen Umfelds und … ganz lesenMindestens 3 und maximal Referenzen aus den letzten 5 Jahren (gem. Dokument T02_Eignunerklärung Eignung_24-2000032798 dort Ziffer 2 und T03_Eignungsmatrix_24-2000032798) Vorlage und nähere Beschreibung von mindestens drei und maximal fünf Referenzprojekten, die bezüglich des technischen Umfelds und der Aufgabenstellung mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen vergleichbar und die nicht älter als 5 Jahre (gerechnet ab Datum Produktivbetrieb) sind. Der Bewerber hat die Vergleichbarkeit darzustellen. Ferner ist für eine positive Bewertung der Referenz die Abdeckung von mindestens zwei der drei Funktionsmodule - Fraud, Sanktionsscreening, KYC - notwendig. Werden mehr als 5 Referenzprojekte vorgelegt, wird der Anbieter ausgeschlossen.
Kriterium
Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck T02_Eigenerklärung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG
Kriterium
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck T02_Eigenerklärung)
Kriterium
Die Deckungssumme beträgt mindestens für Bearbeitungsschäden 500.000,00 Euro, für Sachschäden 500.000,00 Euro und für Vermögensschäden 500.000,00 Euro Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen. (gem. Ziffer 6, Vordruck T02_Eigenerklärung)
Kriterium
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck T02_Eigenerklärung)
Kriterium
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck T02_Eigenerklärung)
Kriterium
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck T02_Eigenerklärung)
Kriterium
Eigenerklärung gem. Vordruck C9_Verzeichnis_der_Leistungen_anderer_Unternehmen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D1_Verpflichtungserklärung_anderer_Unternehmen zu verpflichten.
Kriterium
Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
Für die Realisierungsstufe 1 (ab Go-Live der Fraud-Applikation - Teilabnahme) bis Go-Live der Surveillance-Applikation für die Dauer von maximal 36 Monate. Für die Realisierungsstufe 2 (ab Go-Live der vollständigen Surveillance-Applikation - Abnahme) für die Dauer von mindestens 36 Monaten (Mindestv … ganz lesenFür die Realisierungsstufe 1 (ab Go-Live der Fraud-Applikation - Teilabnahme) bis Go-Live der Surveillance-Applikation für die Dauer von maximal 36 Monate. Für die Realisierungsstufe 2 (ab Go-Live der vollständigen Surveillance-Applikation - Abnahme) für die Dauer von mindestens 36 Monaten (Mindestvertragsdauer), Automatische Verlängerung 2x je ein Jahr Abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist 12 Monat(e) zum Ablauf eines Kalenderjahres (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr), je-doch frühestens nach 2 Jahren nach Abnahme des Gesamtsystems.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63HWER 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y63HWER 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 21.10.2024, 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Teilnahmeanträge sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Teilnahmeanträge" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4beba7fa-721e-4234-941a-46b66c550875.