Aufbau eines Cloud-Speichers
Kreis Segeberg - Der Landrat · 23795, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen SE30.00.20230031veröffentlicht 26.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Leistungsbeschreibung IBM Subscription & Support und HCL Subscription & SupportInvestitionsbank Schleswig-Holstein · 24143 KielFrist 23.11.2026
- UEM OSS/MPCDataport AöR · AltenholzFrist 17.11.2026
- Supportvertrag für OpenStackDataport AöR · AltenholzFrist 19.11.2026
- Vertriebspartnerschaft KI-ProdukteDataport AöR · AltenholzFrist 08.10.2029
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 16 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- 23795Bad Segeberg, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (56 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsumfang50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines kombinierten Cloud-Dienstes zur Abdeckung/ Bewältigung folgender Aufgabenstellungen: 1. Bereitstellung eines Dienstes für das "mobile Scannen" 2. Schaffung einer Möglichkeit des sicheren und vertrauenswürdigen Datenaustauschs zwischen Mitarbeitern*innen und Bürgern*innen 3. Konsolidierung des Speicherplatzes und Reduzierung des Speicherplatzbedarfs
Beschreibung des Loses
Die strategische Maßnahmenplanung zur Digitalisierung der Verwaltungsarbeit sieht vor, einen Dienst zu schaffen, mit dessen Hilfe Dokumente rechtssicher mittels eines mobilen Endgerätes gescannt werden können. Heute existiert hierfür keine Lösung; Im Sinne medienbruchfreier digitaler Arbeit ist solch ein Dienst zu schaffen. Die heutige IT Infrastruktur des Kreis Segeberg erweist sich vor dem Hintergrund der fortgeführten Digitalisierung der Verwaltungsarbeit als überproportional speicherintensiv. Eine Konsolidierung des Speicherplatzes soll dadurch erreicht werden, dass Daten besser erreichbar gemacht werden und über Geräte- und Anwendungsgrenzen hinweg verfügbar sind. So können doppelte Datenhaltungsstrukturen vermieden werden. Zusätzlich kann die Verteilung von Daten und Dateien durch Verweise auf die entsprechenden Speicherorte vereinfacht werden und so weiteren Speicherplatzbedarf reduzieren. Insbesondere zur Erfüllung der hohen Sicherheitsanforderungen, aber auch zur Verbesserung der Beherrschbarkeit der Dienste soll eine kombinierte Lösung als Cloud-Dienst beschafft werden. Dies hat nicht nur den Vorteil einer reduzierten Komplexität im Betrieb, sondern stellt darüber hinaus sicher, dass die Interoperabilität aller Komponenten sichergestellt ist. Schließlich führt die Externalisierung möglicher neuer Angriffsvektoren im Ernstfall zu einer Erhöhung der Rückwirkungsfreiheit für die Infrastruktur der Kreis-IT.
Gegenstand nach CPV
- 72300000DatendiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsumfang
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Der Vertrag wird mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten vereinbart. Der Vertrag verlängert sich jeweils jährlich automatisch um 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DRACOON GmbH, Regensburg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hamburger Straße 30, Bad Segeberg 23795
- Website
- segeberg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
segeberg.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ef87efb5-d8e5-4918-bb54-fee9bf8d9bda.