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Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des Flächenüberwachungssystems

Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen MLR-446-2026/08/10-71veröffentlicht 25.10.2026erstmals 21.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 12 Tagen · Fragen bis 11.11.2026, 23:59 Uhr
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 05.11.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70182, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 17 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 13 Tagen
  3. Heute
  4. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
    in 4 Tagen
  5. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    in 12 Tagen
  6. Bindefrist endet
    71 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Beschreibung

Durchführung des Flächenmonitorings auf Basis von Sentinel-Satellitendaten für landwirtschaftliche Flächen des Landes Baden-Württemberg gemäß DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2022/1173 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EU) 2021/2116

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit welchem die Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des Flächenüberwachungssystems , auch Area Monitoring System (AMS) genannt, für die Mindestvertragsdauer ab dem Tag nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich Januar 2027 bis 31.12.2028 geregelt wird. Optional kann der Rahmenvertrag seitens des Auftraggebers dreimal um je 12 Monate (01.01.2029 - 31.12.2029, 01.01.2030 - 31.12.2030, bzw. 01.01.2031 - 31.12.2031) verlängert werden, sofern von der vereinbarten Option zur Verlängerung des Rahmenvertrages durch schriftliche Erklärung Gebrauch gemacht wird.

Jeder Mitgliedsstaat errichtet und betreibt ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS ) gemäß Artikel 65 der Verordnung (EU) 2021/2116.

Das AMS gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist integraler Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems. Es ist ein Verfahren der regelmäßigen und systematischen Beobachtung, Verfolgung und Bewertung landwirtschaftlicher Tätigkeiten und Auflagen auf flächenbezogenen Interventionen anhand von Daten der Sentinel-Satelliten im Rahmen des Copernicus-Programms oder anderer mindestens gleichwertiger Daten und dient für die Zwecke der jährlichen Leistungsberichterstattung.

In Baden-Württemberg umfasst die landwirtschaftlich genutzte Fläche rund 1,6 Millionen Hektar. Ca. 40.300 Landwirte beantragen jährlich Fördermaßnahmen im Rahmen des geodatenbasierten Antrages auf ca. 1,4 Millionen Parzellen (=Teilschläge). Dabei handelt es sich um einheitlich bewirtschaftete Flächen.

Das AMS gilt gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2116 in Verbindung mit Artikel 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 für alle Beihilfeanträge für flächenbezogene Interventionen im Rahmen des integrierten Systems, wie die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS), die Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES), die Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (JES), die Ökoregelungen (ÖR), das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), die Landschaftspflegerichtlinie (LPR Teil A), die Ausgleichzulage Landwirtschaft (AZL) oder die Umweltzulage Wald (UZW). Das AMS kommt auch bei der Kontrolle des Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EAPS) der Steillagenförderung Grünland (SLG), des Handarbeitsweinbau (HWB), der Pheromonförderung im Weinbau (PHW) und der Mehrgefahrenversicherung (MGV) zur Anwendung.

Das AMS zielt auf die Überprüfung der geodatenbasierten und flächenbezogenen Anträge durch eine Bewertung landwirtschaftlicher Tätigkeiten und Auflagen. Dabei werden festgelegte Prüfinhalte (Fördervoraussetzungen bestimmter flächenbezogener Interventionen (Fördermaßnahmen)), sogenannte Monitore, auf den gemeldeten Flächen des geodatenbasierten Antrags mittels Sentinel-Satellitenbilddaten oder vergleichbarer Daten auf den gemeldeten Flächen überprüft.

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg (MLR), nachfolgend Auftraggeber genannt, sucht für die Durchführung der Satellitendatenauswertung auf Basis von Sentinel-1 und Sentinel-2 Satellitendaten oder vergleichbarer Daten ein dienstleistendes Unternehmen, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Der Auftraggeber wendet sich mit dieser Ausschreibung an Unternehmen, welche im Bereich der Geoinformatik und Luftbildauswertung tätig sind.

Die Zuständigkeit beim Auftraggeber liegt bei Referat 25 - Ausgleichsleistungen, Agrarumweltmaßnahmen, welches Teil der Abteilung 2 - Landwirtschaft ist. Die Aufgaben und Schwerpunkte des Referates 25 sind die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für den Bereich der Direktzahlungen und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und die Grundsatzangelegenheiten des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems.

Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung12 von 12 angegeben

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat ein Zertifikat über das Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder eines Zertifikats vergleichbarer Art einer akkreditierten Zertifizierungsstelle bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Informationssicherheit
Eigenerklärung zum Datenschutz und Sicherheit der Informationssysteme (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen erklärt, dass es die bestehenden Sicherheitsanforderungen des Informationssicherheits-Managementsystems gemäß Anlage 1 zum Rahmenvertrag "Regelungen zum Datenschutz und zu … ganz lesenEigenerklärung zum Datenschutz und Sicherheit der Informationssysteme (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen erklärt, dass es die bestehenden Sicherheitsanforderungen des Informationssicherheits-Managementsystems gemäß Anlage 1 zum Rahmenvertrag "Regelungen zum Datenschutz und zur Einhaltung der Sicherheit der Informationssysteme unter Berücksichtigung des BSI IT-Grundschutzes und der Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I Punkt 3 der Verordnung (EU) Nr. 2022/127 einhält. Das Unternehmen weist mit der Beschreibung konkreter technischer und organisatorischer Maßnahmen die Umsetzung des IT-Sicherheitskonzeptes nach.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation durch Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen kann Referenzen über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in den folgenden Bereichen nachweisen: 1. Umsetzung eines Flächenüberwachungssystems gemäß Artikel 70 der Verordnung ( … ganz lesenEigenerklärung zur Unternehmensqualifikation durch Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen kann Referenzen über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in den folgenden Bereichen nachweisen: 1. Umsetzung eines Flächenüberwachungssystems gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2116 als integraler Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und Kenntnisse im Bereich der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 zu den GAP-Strategieplänen, 2. Erfahrung in der Satellitendatenbeschaffung und -auswertung auf Basis von Sentinel-1 und Sentinel-2 Satellitendaten oder vergleichbarer Daten im Rahmen des Integrieren Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Als Nachweis gelten nur Referenzprojekte ab dem 1. Januar 2023, die eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren aufweisen. Die Eignung für die genannten Erfahrungsbereiche muss der Bieter durch die Darlegung von je zwei Referenzprojekten nachweisen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung zur Personalqualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen erklärt, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Personal zur Verfügung steht und in der Projektleitung oder deren Vertretung eine mindestens einjährige Erfahrung in der Leitung von Proje … ganz lesenEigenerklärung zur Personalqualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen erklärt, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Personal zur Verfügung steht und in der Projektleitung oder deren Vertretung eine mindestens einjährige Erfahrung in der Leitung von Projekten in den folgenden Bereichen nachgewiesen wird: 1. Flächenüberwachungssystem im Rahmen des Integrieren Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) oder 2. Satellitendatenauswertung. Eine namentliche Benennung von Personen über die Projektleitung und deren Vertretung hinaus ist nur erforderlich, sofern die geforderten Qualifikationen über zusätzliche Personen abgedeckt werden sollen.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Zertifikat - Der aktuelle Nachweis über das Qualitätsmanagement erfolgt durch Vorlage des gültigen Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 oder eines Zertifikats vergleichbarer Art einer akkreditierten Zertifizierungsstelle bei Angebotsabgabe.
Informationssicherheit
Beschreibung von Maßnahmen zum IT-Sicherheitskonzept - Das Unternehmen weist mit der Beschreibung konkreter technischer und organisatorischer Maßnahmen die Umsetzung des IT-Sicherheitskonzeptes nach. Der Bieter hat zu folgenden Maßnahmen die Umsetzung darzulegen: - Datensicherheitsmaßnahmen - Änder … ganz lesenBeschreibung von Maßnahmen zum IT-Sicherheitskonzept - Das Unternehmen weist mit der Beschreibung konkreter technischer und organisatorischer Maßnahmen die Umsetzung des IT-Sicherheitskonzeptes nach. Der Bieter hat zu folgenden Maßnahmen die Umsetzung darzulegen: - Datensicherheitsmaßnahmen - Änderungsmanagement und Testverfahren - Notfallvorsorge - Sicherheitsvorfälle Außerdem hat das bietende Unternehmen weitergehende Maßnahmen der Umsetzung des IT-Sicherheitskonzeptes über eine separate Anlage nachvollziehbar darzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
2 Referenzen zum Flächenüberwachungssystem - Umsetzung eines Flächenüberwachungssystems gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2116 als integraler Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und Kenntnisse im Bereich der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 zu den GAP-Strateg … ganz lesen2 Referenzen zum Flächenüberwachungssystem - Umsetzung eines Flächenüberwachungssystems gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2116 als integraler Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und Kenntnisse im Bereich der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 zu den GAP-Strategieplänen. Als Nachweis gelten nur Referenzprojekte ab dem 1. Januar 2023, die eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren aufweisen. Die Eignung für die genannten Erfahrungsbereiche muss der Bieter durch die Darlegung von je zwei Referenzprojekten nachweisen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
2 Referenzen zur Satellitendatenbeschaffung und -auswertung - Erfahrung in der Satellitendatenbeschaffung und -auswertung auf Basis von Sentinel-1 und Sentinel-2 Satellitendaten oder vergleichbarer Daten im Rahmen des Integrieren Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) Als Nachweis gelten nur Re … ganz lesen2 Referenzen zur Satellitendatenbeschaffung und -auswertung - Erfahrung in der Satellitendatenbeschaffung und -auswertung auf Basis von Sentinel-1 und Sentinel-2 Satellitendaten oder vergleichbarer Daten im Rahmen des Integrieren Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) Als Nachweis gelten nur Referenzprojekte ab dem 1. Januar 2023, die eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren aufweisen. Die Eignung für die genannten Erfahrungsbereiche muss der Bieter durch die Darlegung von je zwei Referenzprojekten nachweisen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Personalqualifikation Projektleitung
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Personalqualifikation Vertretung der Projektleitung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Optional kann der Rahmenvertrag seitens des Auftraggebers dreimal um je 12 Monate (01.01.2029 - 31.12.2029, 01.01.2030 - 31.12.2030, bzw. 01.01.2031 - 31.12.2031) verlängert werden, sofern von der vereinbarten Option zur Verlängerung des Rahmenvertrages durch schriftliche Erklärung Gebrauch gemacht wird.
Optionen
Optional kann der Rahmenvertrag seitens des Auftraggebers dreimal um je 12 Monate (01.01.2029 - 31.12.2029, 01.01.2030 - 31.12.2030, bzw. 01.01.2031 - 31.12.2031) verlängert werden, sofern von der vereinbarten Option zur Verlängerung des Rahmenvertrages durch schriftliche Erklärung Gebrauch gemacht wird.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
71 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: s. Erklärung zur Eignung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYADYY90FBEN# Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 723 (Datendienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.11.2026
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 19.11.2026
  3. BekanntmachungFrist 19.11.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2d6b3d6e-1b07-4775-a289-9a565e141ff3.