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Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH- Berichtsperiode 2025-2030

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 43.161-01-2024veröffentlicht 25.11.2024erstmals 25.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 657 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate01.02.2025 – 30.11.2025
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 22 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2025
    vor 21 Monaten
  6. Bindefrist endet
    46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH- Berichtsperiode 2025-2030: LOS 1: Fledermauserfassung im nördlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2025 LOS 2: Fledermauserfassung im nordwestlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2025 LOS 3: Fledermauserfassung im nordöstlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2026

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fledermauserfassung im nördlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2025

Untersuchungsgebiet 1.1: Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen (FFH0007LSA) • Untersuchungsgebiet 1.2: Elbaue Beuster-Wahrenberg (FFH0008LSA) Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den gängigen Erfassungsstandards für Fledermauserfassungen. Sie sollen das Artenrepertoire in den zu untersuchenden Gebieten widerspiegeln. Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Jahr 2025 zu erbringen, wobei sowohl die eigentlichen Kartierungen als auch der Endbericht im Jahr 2025 erbracht werden müssen. Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind 6 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 3 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2006 a/b). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer Hilfskraft angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2025 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Zudem ist in den Gebieten das Vorkommen der Teichfledermaus möglich, daher sollten einige Fänge in der Standortwahl und Methodik auch auf diese Art ausgerichtet sein. Die Netzfangstandorte sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. Weitere Tätigkeitsbestandteile: - Telemetrie und Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben - Bioakustische Erfassungen zum Nachweis der Fledermausarten - Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern - Vorgaben für die Datenhaltung: Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse, Ergebnisse bioakustischer Erfassungen sowie Ortungsdaten (Koordinaten) sind in tabellarischer Form zu erfassen. Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die bioakustischen Urdaten sind in geeigneter Form zu übermitteln, z.B. als wave-Dateien. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank in MultibaseCS einzugeben. Berichtserstellung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht ist getrennt für die verschiedenen Untersuchungsgebiete folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Für jedes Untersuchungsgebiet: Ergebnisse, Zusammengefasste Artenliste, Fangstandorte und Fangergebnisse, Ergebnisse der Telemetrie, Darstellung der Bioakustischen Ergebnisse, Kurzbeschreibung der vorhandenen Habitatbedingungen und Beeinträchtigungen, Zusammenfassung, Literatur weitere Details finden Sie in der Leistungsbeschreibung zu diesem Los.

10 Monate–
2
Fledermauserfassung im nordwestlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2025

Untersuchungsgebiet 2.1: Buchenwald östlich Klötze (FFH0186LSA) • Untersuchungsgebiet 2.2: Waldgebiet Ferchau bei Salzwedel (FFH0244LSA) • Untersuchungsgebiet 2.3: Kalbescher Werder bei Vienau (FFH0003LSA + nördliche Waldbereiche) Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den gängigen Erfassungsstandards für Fledermauserfassungen. Sie sollen das Artenrepertoire in den zu untersuchenden Gebieten widerspiegeln. Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Jahr 2025 zu erbringen, wobei sowohl die eigentlichen Kartierungen als auch der Endbericht im Jahr 2025 erbracht werden müssen 2.3 Netzfänge zum Nachweis der Fledermausarten Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind 4 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2022). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer Hilfskraft angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2025 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Die Netzfangstandorte sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. weitere Tätigkeitsmerkmale: - Telemetrie und Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben - Bioakustische Erfassungen zum Nachweis der Fledermausarten - Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern - Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse, Ergebnisse bioakustischer Erfassungen sowie Ortungsdaten (Koordinaten) sind in tabellarischer Form zu erfassen. Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die bioakustischen Urdaten sind in geeigneter Form zu übermitteln, z.B. als wave-Dateien. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank in MultibaseCS einzugeben. - Berichtserstellung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht ist getrennt für die verschiedenen Untersuchungsgebiete folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Für jedes Untersuchungsgebiet: Ergebnisse, Zusammengefasste Artenliste, Fangstandorte und Fangergebnisse, Ergebnisse der Telemetrie, Darstellung der Bioakustischen Ergebnisse, Kurzbeschreibung der vorhandenen Habitatbedingungen und Beeinträchtigungen, Zusammenfassung, Literatur Weitere Details zum Leistungsumfang finden Sie in der Leistungsbeschreibung zu diesem Los.

10 Monate–
3
Fledermauserfassung im nordöstlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2026

Untersuchungsgebiet 3.1: Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg (FFH0050LSA) Untersuchungsgebiet 3.2: Saaleaue bei Groß Rosenburg (FFH0053LSA) Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den gängigen Erfassungsstandards für Fledermauserfassungen. Sie sollen das Artenrepertoire in den zu untersuchenden Gebieten widerspiegeln. Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Jahr 2026 zu erbringen, wobei sowohl die eigentlichen Kartierungen als auch der Endbericht im Jahr 2026 erbracht werden müssen. Netzfänge zum Nachweis der Fledermausarten Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. Im Untersuchungsgebiet 3.1 (FFH0050LSA) sind 6 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind dabei an mindestens 3 verschiedenen, geeigneten Standorten zu erfolgen. Im Untersuchungsgebiet 3.2 (FFH0053LSA) sind 4 Netz-fänge einzuplanen, die an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen sind. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2011). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer Hilfskraft angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2026 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Die Netzfangstandorte sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. Weitere Tätigkeitsbestandteile: - Telemetrie und Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben - Bioakustische Erfassungen zum Nachweis der Fledermausarten - Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern - Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse, Ergebnisse bioakustischer Erfassungen sowie Ortungsdaten (Koordinaten) sind in tabellarischer Form zu erfassen. Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die bioakustischen Urdaten sind in geeigneter Form zu übermitteln, z.B. als wave-Dateien. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank in MultibaseCS einzugeben. - Berichtserstellung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht ist getrennt für die verschiedenen Untersuchungsgebiete folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Für jedes Untersuchungsgebiet: Ergebnisse, Zusammengefasste Artenliste, Fangstandorte und Fangergebnisse, Ergebnisse der Telemetrie, Darstellung der Bioakustischen Ergebnisse, Kurzbeschreibung der vorhandenen Habitatbedingungen und Beeinträchtigungen, Zusammenfassung, Literatur Weitere Details zur Leistungserbringung finden Sie in der Leistungsbeschreibung zu diesem Los.

11 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister Beschreibung: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft: ODER Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)lich:
Kriterium
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Kriterium
Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
30.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
46 Tage
Angebotsöffnung
20.01.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenDieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 925 (Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 9 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.01.2025 auf 19.01.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 19.01.2025
  4. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.01.2025
  5. BekanntmachungFrist 02.01.2025
  6. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 591e310a-dbf1-4573-a05e-aed36607a03e.