„Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten im Drömling und Osten Sachsen-Anhalts“
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 43.14/01/2026veröffentlicht 23.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 10 Monate
- 01.01.2027 – 01.11.2027
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Monate01.01.2027 – 01.11.2027
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
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Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 45 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 11 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrin 11 Tagen
- Bindefrist endetin 53 Tagen42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 01.11.2027
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen besonders und streng geschützter Amphibienarten im Drömling und im Osten Sachsen-Anhalts. Im Jahr 2027 sollen das gesamte Amphibieninventar sowie an den Laichgewässern vorhandene invasive Prädatoren, insbesondere Waschbär und Mink, erfasst werden. Für Vorkommen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sind zudem die Erhaltungszustände zu bewerten. Das insgesamt etwa 1.073,54 km² beziehungsweise 8,43 Messtischblätter umfassende Untersuchungsgebiet ist in vier räumliche Lose aufgeteilt; auf die Lose kann separat geboten werden.
Im jeweiligen Los sind möglichst viele geeignete Gewässer systematisch zu untersuchen; Gewässer mit hohem Potenzial für Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie haben Vorrang. Je Messtischblatt sind mindestens drei Begehungen durchzuführen. Bei einem vollständig enthaltenen Messtischblatt umfasst jede Begehung vier möglichst zusammenhängende Geländetage mit je acht Kartierstunden, insgesamt somit zwölf volle Geländetage unabhängig von der Gewässerzahl. Mindestens 25 Gewässer je Messtischblatt sind möglichst gleichmäßig auf dessen Quadranten zu verteilen. Fehlen geeignete Gewässer, können Gewässer in einem benachbarten Messtischblatt desselben Loses einbezogen werden.
Die Erfassungen finden zwischen Mitte März beziehungsweise Anfang April und Mitte Mai 2027 statt. Der mit dem Auftraggeber abzustimmende Beginn richtet sich nach der Balz von Gras- und Moorfrosch. Zwischen den Begehungen eines Quadranten müssen 14 bis 21 Tage liegen. Kartiert wird teilweise in der Dämmerung beziehungsweise nachts und nur bei geeigneter Witterung. Einzusetzen sind die üblichen Methoden wie Laichsuche, Verhören, Sichtbeobachtungen, nächtliches Ableuchten, Larvensuche und gegebenenfalls Reusenfallen. Amphibiennachweise sind mit Art, Anzahl und Entwicklungsstadium zu dokumentieren. Zusätzlich ist nach Waschbär, Mink und weiteren invasiven Prädatoren zu suchen. Positivbefunde und Prädationsereignisse sind näher, Kranichbeobachtungen punktgenau zu dokumentieren.
Wegen der kurzen Populationsmaxima einzelner Arten ist erforderlichenfalls mit parallel arbeitenden Erfassern zu arbeiten. Ein Bearbeiter darf höchstens zwei vollständige Messtischblätter bearbeiten; je Messtischblatt sind höchstens zwei Hauptbearbeiter zulässig. Jeder Quadrant ist an allen drei Terminen durch dieselbe Person zu kartieren. Das angebotene Personal ist verbindlich; ein Austausch setzt einen sachlichen Grund, die vorherige Zustimmung des Auftraggebers und eine mindestens gleichwertige Ersatzperson voraus.
Die Ergebnisse sind entsprechend den LAU-Vorgaben in einer MultiBaseCS-Datenbank zu erfassen. Zu dokumentieren sind Positiv- und Negativnachweise zu Amphibien sowie Waschbärnachweise beziehungsweise entsprechende Negativnachweise. Die Datensätze sind grundsätzlich mit eindeutig bezeichneten Ortsgeometrien der Untersuchungsgewässer zu verknüpfen. Die Erhaltungszustände der Vorkommen von Arten der Anhänge II und IV sind nach BfN und BLAK (2017) zu bewerten und tabellarisch festzuhalten.
Ein schriftlicher Endbericht ist nicht geschuldet. Bis zum 30. Oktober 2027 sind auf einem physischen Datenträger die MultiBaseCS-Datenbank, eine Shape-Datei aller Untersuchungsgewässer, die tabellarischen Bewertungen der Erhaltungszustände sowie eine Fotodokumentation mit mindestens fünf aussagekräftigen Fotos je Gewässer zu übergeben. An der zentralen Anlaufberatung bis Mitte März müssen alle mit der Geländeerfassung betrauten Personen teilnehmen. Von März bis September 2027 ist der Auftraggeber jeweils zum letzten Werktag per E-Mail über Bearbeitungsstand, weitere Planung und Probleme zu informieren. GIS- und Kartengrundlagen, Bewertungsschemata, Vorlagen und Vorgaben zur Dateneingabe werden bereitgestellt.
Gegenstand nach CPV
- 90700000Dienstleistungen im UmweltschutzHauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | „Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten zwischen Jahrstedt und Wiepke Los 1 umfasst das Untersuchungsgebiet im Drömling zwischen Jahrstedt im Westen, Wiepke im Nordosten sowie Solpke und Dannefeld im Süden. Das Gebiet hat eine Fläche von etwa 281,84 km² beziehungsweise 2,21 vollen Messtischblättern. Enthalten sind das Messtischblatt 3431 Parsau anteilig mit etwa 30,45 km² sowie die Messtischblätter 3432 Kunrau mit etwa 125,62 km² und 3433 Solpke mit etwa 125,77 km² jeweils vollständig. Im Gebiet sind 2027 möglichst viele geeignete Gewässer systematisch auf das gesamte Amphibieninventar sowie auf Hinweise zu invasiven Prädatoren, insbesondere Waschbär und Mink, zu untersuchen. Gewässer mit hohem Potenzial für Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sind vorrangig zu bearbeiten. Je Messtischblatt sind mindestens drei Begehungen vorgesehen; je vollständig enthaltenem Messtischblatt sind dafür insgesamt zwölf volle Geländetage zu absolvieren. Mindestens 25 Gewässer je Messtischblatt sind möglichst gleichmäßig über das Gebiet und die Messtischblattquadranten verteilt zu erfassen. Die Kartierung erfolgt zwischen Mitte März beziehungsweise Anfang April und Mitte Mai 2027 teilweise in der Dämmerung und nachts. Die Begehungstermine müssen 14 bis 21 Tage auseinanderliegen. Die Amphibien sind mit Art, Anzahl und Entwicklungsstadium zu dokumentieren. Hinweise auf invasive Prädatoren, nachgewiesene Prädationsereignisse sowie Kranichbeobachtungen sind ebenfalls zu erfassen. Für Vorkommen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie ist der Erhaltungszustand nach BfN und BLAK (2017) zu bewerten. Die Ergebnisse einschließlich Positiv- und Negativnachweisen sind nach den Vorgaben des LAU in MultiBaseCS einzugeben und mit eindeutig bezeichneten Ortsgeometrien der Untersuchungsgewässer zu verknüpfen. Bis zum 30. Oktober 2027 sind auf einem physischen Datenträger die MultiBaseCS-Datenbank, eine Shape-Datei aller Untersuchungsgewässer, die tabellarischen Bewertungen der Erhaltungszustände und eine geordnete Fotodokumentation mit mindestens fünf aussagekräftigen Fotos je Gewässer zu übergeben. Ergänzend gelten sämtliche allgemeinen methodischen, personellen und organisatorischen Vorgaben der Leistungsbeschreibung. | 10 Monate | – |
| 2 | „Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten zwischen Breitenrode und Calvörde Los 2 umfasst das Untersuchungsgebiet im Drömling zwischen Breitenrode im Westen, Mieste im Norden, Rätzlingen im Süden und Calvörde im Osten. Das Gebiet hat eine Fläche von etwa 279,30 km² beziehungsweise 2,19 vollen Messtischblättern. Enthalten sind das Messtischblatt 3531 Oebisfelde anteilig mit etwa 28,33 km² sowie die Messtischblätter 3532 Rätzlingen mit etwa 124,91 km² und 3533 Mieste mit etwa 126,06 km² jeweils vollständig. Im Gebiet sind 2027 möglichst viele geeignete Gewässer systematisch auf das gesamte Amphibieninventar sowie auf Hinweise zu invasiven Prädatoren, insbesondere Waschbär und Mink, zu untersuchen. Gewässer mit hohem Potenzial für Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sind vorrangig zu bearbeiten. Je Messtischblatt sind mindestens drei Begehungen vorgesehen; je vollständig enthaltenem Messtischblatt sind dafür insgesamt zwölf volle Geländetage zu absolvieren. Mindestens 25 Gewässer je Messtischblatt sind möglichst gleichmäßig über das Gebiet und die Messtischblattquadranten verteilt zu erfassen. Die Kartierung erfolgt zwischen Mitte März beziehungsweise Anfang April und Mitte Mai 2027 teilweise in der Dämmerung und nachts. Die Begehungstermine müssen 14 bis 21 Tage auseinanderliegen. Die Amphibien sind mit Art, Anzahl und Entwicklungsstadium zu dokumentieren. Hinweise auf invasive Prädatoren, nachgewiesene Prädationsereignisse sowie Kranichbeobachtungen sind ebenfalls zu erfassen. Für Vorkommen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie ist der Erhaltungszustand nach BfN und BLAK (2017) zu bewerten. Die Ergebnisse einschließlich Positiv- und Negativnachweisen sind nach den Vorgaben des LAU in MultiBaseCS einzugeben und mit eindeutig bezeichneten Ortsgeometrien der Untersuchungsgewässer zu verknüpfen. Bis zum 30. Oktober 2027 sind auf einem physischen Datenträger die MultiBaseCS-Datenbank, eine Shape-Datei aller Untersuchungsgewässer, die tabellarischen Bewertungen der Erhaltungszustände und eine geordnete Fotodokumentation mit mindestens fünf aussagekräftigen Fotos je Gewässer zu übergeben. Ergänzend gelten sämtliche allgemeinen methodischen, personellen und organisatorischen Vorgaben der Leistungsbeschreibung. | 10 Monate | – |
| 3 | „Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten zwischen Köthen und Raguhn Los 3 umfasst das Untersuchungsgebiet im Osten Sachsen-Anhalts zwischen Köthen im Westen, Mosigkau im Norden, Sollnitz im Osten und Salzfurtkapelle im Süden. Das Gebiet hat eine Fläche von etwa 256,06 km² beziehungsweise 2,01 vollen Messtischblättern. Enthalten sind die Messtischblätter 4238 Osternienburg und 4239 Raguhn mit jeweils etwa 128,03 km² vollständig. Im Gebiet sind 2027 möglichst viele geeignete Gewässer systematisch auf das gesamte Amphibieninventar sowie auf Hinweise zu invasiven Prädatoren, insbesondere Waschbär und Mink, zu untersuchen. Gewässer mit hohem Potenzial für Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sind vorrangig zu bearbeiten. Je Messtischblatt sind mindestens drei Begehungen vorgesehen; hierfür sind je Messtischblatt insgesamt zwölf volle Geländetage zu absolvieren. Mindestens 25 Gewässer je Messtischblatt sind möglichst gleichmäßig über das Gebiet und die Messtischblattquadranten verteilt zu erfassen. Die Kartierung erfolgt zwischen Mitte März beziehungsweise Anfang April und Mitte Mai 2027 teilweise in der Dämmerung und nachts. Die Begehungstermine müssen 14 bis 21 Tage auseinanderliegen. Die Amphibien sind mit Art, Anzahl und Entwicklungsstadium zu dokumentieren. Hinweise auf invasive Prädatoren, nachgewiesene Prädationsereignisse sowie Kranichbeobachtungen sind ebenfalls zu erfassen. Für Vorkommen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie ist der Erhaltungszustand nach BfN und BLAK (2017) zu bewerten. Die Ergebnisse einschließlich Positiv- und Negativnachweisen sind nach den Vorgaben des LAU in MultiBaseCS einzugeben und mit eindeutig bezeichneten Ortsgeometrien der Untersuchungsgewässer zu verknüpfen. Bis zum 30. Oktober 2027 sind auf einem physischen Datenträger die MultiBaseCS-Datenbank, eine Shape-Datei aller Untersuchungsgewässer, die tabellarischen Bewertungen der Erhaltungszustände und eine geordnete Fotodokumentation mit mindestens fünf aussagekräftigen Fotos je Gewässer zu übergeben. Ergänzend gelten sämtliche allgemeinen methodischen, personellen und organisatorischen Vorgaben der Leistungsbeschreibung. | 10 Monate | – |
| 4 | „Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten zwischen Bitterfeld-Wolfen und Gräfenhainichen Los 4 umfasst zwei Teilgebiete im Osten Sachsen-Anhalts: das Gebiet der Stadt Bitterfeld-Wolfen sowie die Tagebaufolgelandschaft westlich von Gräfenhainichen bis Oranienbaum im Norden und Sollnitz im Westen. Das Untersuchungsgebiet hat eine Gesamtfläche von etwa 256,34 km² beziehungsweise 2,01 vollen Messtischblättern. Enthalten sind die Messtischblätter 4240 Gräfenhainichen mit etwa 128,03 km² und 4339 Bitterfeld-Wolfen mit etwa 128,31 km² jeweils vollständig. Im Gebiet sind 2027 möglichst viele geeignete Gewässer systematisch auf das gesamte Amphibieninventar sowie auf Hinweise zu invasiven Prädatoren, insbesondere Waschbär und Mink, zu untersuchen. Gewässer mit hohem Potenzial für Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sind vorrangig zu bearbeiten. Je Messtischblatt sind mindestens drei Begehungen vorgesehen; hierfür sind je Messtischblatt insgesamt zwölf volle Geländetage zu absolvieren. Mindestens 25 Gewässer je Messtischblatt sind möglichst gleichmäßig über das Gebiet und die Messtischblattquadranten verteilt zu erfassen. Die Kartierung erfolgt zwischen Mitte März beziehungsweise Anfang April und Mitte Mai 2027 teilweise in der Dämmerung und nachts. Die Begehungstermine müssen 14 bis 21 Tage auseinanderliegen. Die Amphibien sind mit Art, Anzahl und Entwicklungsstadium zu dokumentieren. Hinweise auf invasive Prädatoren, nachgewiesene Prädationsereignisse sowie Kranichbeobachtungen sind ebenfalls zu erfassen. Für Vorkommen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie ist der Erhaltungszustand nach BfN und BLAK (2017) zu bewerten. Die Ergebnisse einschließlich Positiv- und Negativnachweisen sind nach den Vorgaben des LAU in MultiBaseCS einzugeben und mit eindeutig bezeichneten Ortsgeometrien der Untersuchungsgewässer zu verknüpfen. Bis zum 30. Oktober 2027 sind auf einem physischen Datenträger die MultiBaseCS-Datenbank, eine Shape-Datei aller Untersuchungsgewässer, die tabellarischen Bewertungen der Erhaltungszustände und eine geordnete Fotodokumentation mit mindestens fünf aussagekräftigen Fotos je Gewässer zu übergeben. Ergänzend gelten sämtliche allgemeinen methodischen, personellen und organisatorischen Vorgaben der Leistungsbeschreibung. | 10 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Bieter hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot die ausgefüllte Anlage 08 „Eigenerklärungen zur Eignung“ einzureichen und anzugeben, ob eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates besteht, in dem der Bieter niedergelasse … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot die ausgefüllte Anlage 08 „Eigenerklärungen zur Eignung“ einzureichen und anzugeben, ob eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates besteht, in dem der Bieter niedergelassen ist. Besteht keine Verpflichtung zur Eintragung, ist darzulegen, auf welche andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden kann. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten Frist geeignete Bestätigungen vorzulegen, insbesondere Gewerbeanmeldung, Berufs- oder Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise ein gleichwertiger anderweitiger Nachweis. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Nachweise des Herkunftsstaates zulässig.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter muss spätestens bei Zuschlagserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall von 1.500.000 Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden verfügen. Mit dem Angebot ist hierzu die ausgefüllte Anlage 08 „Eigenerkläru … ganz lesenkürzer
Der Bieter muss spätestens bei Zuschlagserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall von 1.500.000 Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden verfügen. Mit dem Angebot ist hierzu die ausgefüllte Anlage 08 „Eigenerklärungen zur Eignung“ einzureichen. Besteht der geforderte Versicherungsschutz bei Angebotsabgabe noch nicht, ist zu erklären, dass er spätestens bis zur Zuschlagserteilung hergestellt wird. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten Frist eine Versicherungsbestätigung über den bestehenden Versicherungsschutz oder eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen, wonach im Zuschlagsfall ein Versicherungsschutz mindestens in der geforderten Höhe gewährt wird. Angaben zu Mindestumsätzen oder Bilanzen werden nicht verlangt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 01.11.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 42 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.11.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, soweit die Voraussetzungen der §§ 160 ff. GWB vorliegen. Insbesondere weist der Auftraggeber auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB hin. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsve … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, soweit die Voraussetzungen der §§ 160 ff. GWB vorliegen. Insbesondere weist der Auftraggeber auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB hin. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die zuständige Vergabekammer bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale)
- Kontakt
- vergabestelle-fub@
lau.mwu.sachsen-anhalt.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4b59ab96-4d00-4c6e-bb82-db7905a30e62.