Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH- Berichtsperiode 2025-2030
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 43.161-01-2024veröffentlicht 10.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 10 Monate
- 01.02.2025 – 30.11.2025
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Halle (Saale).
- Rahmenvertrag Verkehrssicherung Bauwerksprüfung, Sachsen-Anhalt, AM Börde und TheeßenDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)Frist 08.12.2026
- Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt, LRT Wald (2 Lose)Landesamt für Umweltschutz · Halle (Saale)Frist 16.11.2026
- Textile VollversorgungBG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH · Halle (Saale)Frist 27.11.2026
- REZ BBSAT 45ind IdP JC Oberspreewald-LausitzBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum BB/SAT, Niederlassung Halle · Halle (Saale)Frist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 1: Fledermauserfassung im nördlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2025bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 2: Fledermauserfassung im nordwestlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2025bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 3: Fledermauserfassung im nordöstlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2026in 3 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Monate01.02.2025 – 30.11.2025
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 30.11.2025
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH- Berichtsperiode 2025-2030: LOS 1: Fledermauserfassung im nördlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2025 LOS 2: Fledermauserfassung im nordwestlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2025 LOS 3: Fledermauserfassung im nordöstlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2026
Gegenstand nach CPV
- 92533000Dienstleistungen von NaturschutzgebietenHauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fledermauserfassung im nördlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2025 Untersuchungsgebiet 1.1: Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen (FFH0007LSA) • Untersuchungsgebiet 1.2: Elbaue Beuster-Wahrenberg (FFH0008LSA) Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den gängigen Erfassungsstandards für Fledermauserfassungen. Sie sollen das Artenrepertoire in den zu untersuchenden Gebieten widerspiegeln. Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Jahr 2025 zu erbringen, wobei sowohl die eigentlichen Kartierungen als auch der Endbericht im Jahr 2025 erbracht werden müssen. Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind 6 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 3 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2006 a/b). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer Hilfskraft angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2025 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Zudem ist in den Gebieten das Vorkommen der Teichfledermaus möglich, daher sollten einige Fänge in der Standortwahl und Methodik auch auf diese Art ausgerichtet sein. Die Netzfangstandorte sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. Weitere Tätigkeitsbestandteile: - Telemetrie und Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben - Bioakustische Erfassungen zum Nachweis der Fledermausarten - Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern - Vorgaben für die Datenhaltung: Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse, Ergebnisse bioakustischer Erfassungen sowie Ortungsdaten (Koordinaten) sind in tabellarischer Form zu erfassen. Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die bioakustischen Urdaten sind in geeigneter Form zu übermitteln, z.B. als wave-Dateien. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank in MultibaseCS einzugeben. Berichtserstellung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht ist getrennt für die verschiedenen Untersuchungsgebiete folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Für jedes Untersuchungsgebiet: Ergebnisse, Zusammengefasste Artenliste, Fangstandorte und Fangergebnisse, Ergebnisse der Telemetrie, Darstellung der Bioakustischen Ergebnisse, Kurzbeschreibung der vorhandenen Habitatbedingungen und Beeinträchtigungen, Zusammenfassung, Literatur weitere Details finden Sie in der Leistungsbeschreibung zu diesem Los. | 10 Monate | – |
| 2 | Fledermauserfassung im nordwestlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2025 Untersuchungsgebiet 2.1: Buchenwald östlich Klötze (FFH0186LSA) • Untersuchungsgebiet 2.2: Waldgebiet Ferchau bei Salzwedel (FFH0244LSA) • Untersuchungsgebiet 2.3: Kalbescher Werder bei Vienau (FFH0003LSA + nördliche Waldbereiche) Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den gängigen Erfassungsstandards für Fledermauserfassungen. Sie sollen das Artenrepertoire in den zu untersuchenden Gebieten widerspiegeln. Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Jahr 2025 zu erbringen, wobei sowohl die eigentlichen Kartierungen als auch der Endbericht im Jahr 2025 erbracht werden müssen 2.3 Netzfänge zum Nachweis der Fledermausarten Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind 4 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2022). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer Hilfskraft angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2025 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Die Netzfangstandorte sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. weitere Tätigkeitsmerkmale: - Telemetrie und Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben - Bioakustische Erfassungen zum Nachweis der Fledermausarten - Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern - Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse, Ergebnisse bioakustischer Erfassungen sowie Ortungsdaten (Koordinaten) sind in tabellarischer Form zu erfassen. Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die bioakustischen Urdaten sind in geeigneter Form zu übermitteln, z.B. als wave-Dateien. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank in MultibaseCS einzugeben. - Berichtserstellung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht ist getrennt für die verschiedenen Untersuchungsgebiete folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Für jedes Untersuchungsgebiet: Ergebnisse, Zusammengefasste Artenliste, Fangstandorte und Fangergebnisse, Ergebnisse der Telemetrie, Darstellung der Bioakustischen Ergebnisse, Kurzbeschreibung der vorhandenen Habitatbedingungen und Beeinträchtigungen, Zusammenfassung, Literatur Weitere Details zum Leistungsumfang finden Sie in der Leistungsbeschreibung zu diesem Los. | 10 Monate | – |
| 3 | Fledermauserfassung im nordöstlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2026 Untersuchungsgebiet 3.1: Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg (FFH0050LSA) Untersuchungsgebiet 3.2: Saaleaue bei Groß Rosenburg (FFH0053LSA) Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den gängigen Erfassungsstandards für Fledermauserfassungen. Sie sollen das Artenrepertoire in den zu untersuchenden Gebieten widerspiegeln. Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Jahr 2026 zu erbringen, wobei sowohl die eigentlichen Kartierungen als auch der Endbericht im Jahr 2026 erbracht werden müssen. Netzfänge zum Nachweis der Fledermausarten Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. Im Untersuchungsgebiet 3.1 (FFH0050LSA) sind 6 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind dabei an mindestens 3 verschiedenen, geeigneten Standorten zu erfolgen. Im Untersuchungsgebiet 3.2 (FFH0053LSA) sind 4 Netz-fänge einzuplanen, die an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen sind. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2011). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer Hilfskraft angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2026 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Die Netzfangstandorte sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. Weitere Tätigkeitsbestandteile: - Telemetrie und Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben - Bioakustische Erfassungen zum Nachweis der Fledermausarten - Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern - Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse, Ergebnisse bioakustischer Erfassungen sowie Ortungsdaten (Koordinaten) sind in tabellarischer Form zu erfassen. Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die bioakustischen Urdaten sind in geeigneter Form zu übermitteln, z.B. als wave-Dateien. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank in MultibaseCS einzugeben. - Berichtserstellung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht ist getrennt für die verschiedenen Untersuchungsgebiete folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Für jedes Untersuchungsgebiet: Ergebnisse, Zusammengefasste Artenliste, Fangstandorte und Fangergebnisse, Ergebnisse der Telemetrie, Darstellung der Bioakustischen Ergebnisse, Kurzbeschreibung der vorhandenen Habitatbedingungen und Beeinträchtigungen, Zusammenfassung, Literatur Weitere Details zur Leistungserbringung finden Sie in der Leistungsbeschreibung zu diesem Los. | 11 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- • A: „Preis“ (60%) • B: „Fachliche Qualifikation und Erfahrung“ (30%) • C: „Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise“. (10%)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2025
- Vertragsende
- 30.11.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenkürzer
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Myotis - Büro für Landschaftsökologie, Halle (Saale) | – |
| 2 | Ökotop GbR, Halle (Saale) | – |
| 3 | Öko-Log Freilandforschung, Parlow | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 06116 Halle (Saale)
- Website
- lau.sachsen-anhalt.de
- Kontakt
- vergabestelle-fub@
lau.mwu.sachsen-anhalt.de
Bei uns erfasst
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 925 (Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DOELL Konservierung Restaurierung2 Zuschläge
- Denkmalpflege Karsten Püschner2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.01.2025 auf 19.01.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 19.01.2025
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.01.2025
- BekanntmachungFrist 02.01.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1ec8b312-d9e4-4cdb-a7c9-a6bc33d3d92a.