78 Förderprogramme
- LandBremen
Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (Landesbürgschaften)
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Wenn Sie als Einrichtung der Wirtschaft, freiberuflich Tätiger, Verein oder Einrichtung ohne Erwerbszweck für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bremen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandRheinland-Pfalz
Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandBayern
Bürgschaften der LfA
Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die LfA Förderbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - Bundbundesweit
Bürgschaften des Bundes und der Länder
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bürgschaft - LandBrandenburg
Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg
Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel über einen Kredit finanzieren, kann das Land Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandMecklenburg-Vorpommern
Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Investitionen, Betriebsmittel oder eine Nachfolgeregelung finanzieren, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandNiedersachsen
Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Niedersächsisches Finanzministerium
Wenn Sie für einen Kredit eine Bürgschaft, Garantie oder andere Gewährleistung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Landes Niedersachsen erhalten.
Bürgschaft - LandSchleswig-Holstein
Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.
Bürgschaft - Bundbundesweit
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Bürgschaft - LandNordrhein-Westfalen
Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft
Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Nordrhein-Westfalen eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandSachsen
Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF)
Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Bürgschaft - LandHessen
Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Hessisches Ministerium der Finanzen
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandThüringen
Bürgschaften und Beteiligungen – BBT/MBG kombi
Wenn Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder etabliertes Unternehmen Sicherheiten für die Finanzierung Ihres Vorhabens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung erhalten.
BeteiligungBürgschaft - LandThüringen
Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Thüringen eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandBerlin
Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger in Berlin nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandBerlin
Bürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
Wenn Sie als Künstlerin und Künstler Arbeitsräume für Ihre Tätigkeit kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Bürgschaft - LandBaden-Württemberg
Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft
Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler für Ihr Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die L-Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandBaden-Württemberg
Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Kombi-Bürgschaft 50
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe ein Förderdarlehen der L-Bank zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln beantragen möchten, Ihnen aber dafür die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine 50-prozentige Bürgschaft erhalten.
Bürgschaft - LandHamburg
Express-Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hamburg
Bürgschaftsbank Hamburg GmbH
Bürgschaft - LandBayern
Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien – HFR)
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Wenn Sie finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung von schweren Schäden durch Elementarereignisse benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen des Freistaates Bayern erhalten.
BürgschaftZuschuss
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03