Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Wenn Sie für einen Kredit eine Bürgschaft, Garantie oder andere Gewährleistung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Landes Niedersachsen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Finanzministerium
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite zur Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen. Sie erhalten die Bürgschaft für Kredite, die der Investitions-, Umlauf- und Avalfinanzierung dienen. Die Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen. Sie sind normalerweise auf 80 Prozent des Ausfalls beschränkt. Für die Bearbeitung des Antrages müssen Sie ein einmaliges Entgelt zahlen. Dessen Höhe ist abhängig von der Kreditsumme, beträgt jedoch maximal EUR 125.000. Ihren Antrag richten Sie bitte unter Verwendung der Antragsformulare an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, - Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, - Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaberin oder tätiger Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art in Niedersachsen beteiligen wollen, - Angehörige freier Berufe, - Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen,
die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.
Die Übernahme einer Landesbürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen kreditwürdig sein und hinreichende Gewähr für die Rückzahlung des verbürgten Kredites bieten. - Der zu erwartende Erfolg muss in angemessenem Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko stehen. - Sie müssen entsprechend Ihrer Vermögenslage in zumutbarem Umfang Eigenmittel für die Finanzierung der Maßnahme einsetzen. - Kredite zur Sanierung eines Unternehmens dürfen nur verbürgt werden, wenn sie einer dauernden und nicht nur vorübergehenden Stärkung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse dienen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 26. Oktober 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 43 vom 26. Oktober 2022, S. 1394.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.