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Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (Landesbürgschaften)

Wenn Sie als Einrichtung der Wirtschaft, freiberuflich Tätiger, Verein oder Einrichtung ohne Erwerbszweck für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bremen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Eckdaten

Fördergeber
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Ebene
Land
Fördergebiet
Bremen
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Bremer Aufbau-Bank entlastet Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtung der Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Verein oder Einrichtung ohne Erwerbszweck mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie für

- Investitionen, - Betriebsmittel und Avale, - die Refinanzierung und Konsolidierung von Unternehmen sowie - die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten einschließlich der Finanzierung von Rettungsmaßnahmen. Auch Garantien und sonstige Gewährleistungen können übernommen werden. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kredits oder Ausfalls. Besprechen Sie mit Ihrem Kreditinstitut, wenn Sie eine höhere Absicherung benötigen. Die Bremer Aufbau-Bank übernimmt Bürgschaften ab EUR 1,25 Millionen. Wenden Sie sich für eine Antragstellung an Ihr Kreditinstitut. Dieses reicht die Anträge bei der Bremer Aufbau-Bank ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Anträge stellen können Sie als

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, - sonstige Einrichtung der Wirtschaft, - Angehörige der Freien Berufe, - Verein und Einrichtung ohne Erwerbszweck.

Auch Personen, die sich an Unternehmen beteiligen, können eine Bürgschaft erhalten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie können mit der Bürgschaft Kredite absichern, wenn Ihnen andere bankmäßige Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus dürfen keine Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen verfügbar sein. - Sie müssen als Unternehmen kreditwürdig sein und die Rückzahlung des verbürgten Kredits gewähren. - Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie alle zumutbaren Sicherheiten stellen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Freien Hansestadt Bremen vom 1. Februar 2019, Amtsblatt der Freien und Hansestadt Bremen Nr. 36 vom 25. Februar 2019, S. 137

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.