Sportförderrichtlinie
Wenn Sie Vorhaben im Bereich des Breiten- und auch des Leistungssports umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales,Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Projekten, Maßnahmen und Aufgaben des Sports. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Aufgabenfeldern:
- Leistungssport, vor allem Nachwuchsleistungssport, - sportliche Großveranstaltungen, Durchführung von nationalen und internationalen Wettbewerben und Meisterschaften in Hessen, - Breiten-, Amateur-, Wettkampf- und Gesundheitssport, - Integration im und durch Sport, Integration von Flüchtlingen, - Behindertensport und Inklusion im und durch Sport, - Sportmedizinische Versorgung, - Kampf gegen Doping, - Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung im und durch den Sport sowie - Förderung von Vereins- oder Verbandsarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen maximal 25 Prozent und maximal 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportverbände, der Landessportbund Hessen und seine Mitgliedsorganisationen, Sportkreise und Verbände, Sportvereine oder Fördervereine, gemeinnützige Vereine, Gemeinden, Städte, Landkreise und sonstige juristische Personen des Privatrechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen - eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen, - die Verwendung der Mittel nachweisen und - Ihr Vorhaben in Hessen umsetzen.
- Sie müssen Ihr Vorhaben vollständig geplant haben und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. - Wenn Sie Baumaßnahmen durchführen oder Beschaffungen tätigen, müssen Sie eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der Anlagen in finanzieller Hinsicht gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 4. Juni 2020, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 29 vom 13. Juli 2020; Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, Stand Februar 2023.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-BehindertenrechtskonventionHessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
- Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der SchulkinderbetreuungHessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
- DenkmalförderrichtlinieHessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Förderungen im Rahmen des Programms „Ehrenamt digitalisiert!“Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
- Etablierung von FamilienzentrenHessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.