Etablierung von Familienzentren
Wenn Sie in Hessen ein Familienzentrum einrichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Einrichtungen für Menschen aller Generationen und Kulturen als Familienzentren etablieren möchten. Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung und Inbetriebnahme von weiteren Familienzentren als wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für Familien in Hessen unter besonderer Berücksichtigung der Etablierung von Familienzentren im ländlichen Raum und - die strukturelle, qualitative und nachhaltige Sicherung der familienbezogenen Angebote und Maßnahmen in den bestehenden Familienzentren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 18.000 pro Einrichtung und Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. des Vorjahres an das Regierungspräsidium Kassel.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale und gemeinnützige Träger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie bieten auf der Grundlage eines Konzeptes und der Bedarfslage im Sozialraum Angebote einer ganzheitlichen familienbezogenen Infrastruktur an oder entwickeln diese weiter und arbeiten auf der Basis des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes. - Sie müssen die Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren im Stadtteil (zum Beispiel Vereine, Familienbildungsstätten, Migrationsdienste, Jugendhilfe, Sozial- und Gesundheitswesen, Sport, Kultur) gewährleisten. - Das Familienzentrum wird von einer pädagogischen, sozialen oder anderen qualifizierten Fachkraft geleitet und bietet entsprechende Räumlichkeiten. - Sie weisen nach, dass Ihr hauptamtliches Personal regelmäßig an Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt. - Das von Ihnen betriebene Familienzentrum muss Angebote mit einem generationenübergreifenden sowie interkulturell sensiblen Ansatz bereithalten, - die sich mindestens an Familien, Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, Paare und Alleinstehende als Zielgruppe richten, - die als Kurse, offene Treffs, Veranstaltungen, Informations-, Beratungs- und Kinderbetreuungsangebote, Mittagstisch, Ferienangebote stattfinden und - die regelmäßig an mindestens 3 Tagen der Woche zu familienfreundlichen Öffnungszeiten stattfinden und in der Woche mindestens 6 Kurse, Beratungen, Veranstaltungen und so weiter (mit je 2 Unterrichtseinheiten) umfassen.
Rechtsgrundlage
Fach- und Fördergrundsätze des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 9. Dezember 2020, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 53 vom 28. Dezember 2020, S. 1426.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.