Förderungen im Rahmen des Programms „Ehrenamt digitalisiert!“
Wenn Sie als gemeinnützige Organisation Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Digitalisierung,Gesundheit & Soziales,Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie als gemeinnützige Institution bei Vorhaben der Digitalisierung, vor allem Ihre interne Verwaltung betreffend. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die überwiegend (mindestens 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) folgende aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassen:
- Anschaffung geeigneter Hardware und geeigneter Software sowie - Schulungs-/Anleitungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Hard- und Software. Außerdem können Sie eine Förderung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben sowie in geringem Umfang auch für Anschaffungen von Hard- und Software und Schulungsmaßnahmen und Dienstleistungen für Maßnahmen, die der Digitalisierung Ihres ursprünglichen Betätigungsfeldes dienen (zum Beispiel des Vereinsangebots oder des Vereinszwecks), bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 5.000 EUR und höchstens 15.000 EUR.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- gemeinnützige Vereine, - deren hessische Dachverbände sowie - gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss aus Maßnahmen bestehen, die zur Optimierung interner Prozesse, zur Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen. - Sie müssen in Hessen ansässig sein oder das Projekt in Hessen umsetzen. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Hessischen Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung vom 22. Juni 2022, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 27 vom 4. Juli 2022, S. 766.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die Internetseite oder postalisch an das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation. Die jährlichen Antragsfristen werden im Internet (siehe weiterführende Links) veröffentlicht.
Fristen
Die Antragstellung für 2026 ist vom 27.04.2026 bis 12.05.2026 möglich.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.