Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt
Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune, Einrichtung oder Verein bei Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Menschen in Hessen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität offen und ohne Furcht vor Diskriminierung leben können. Sie erhalten die Förderung für Projekte
- zum Aufbau und Ausbau von Strukturen und Netzwerken der Selbstorganisation von LSBT*IQ, - zur Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Emanzipations- und Beratungsarbeit, - zur Beratung und zum Empowerment (Stärkung und Selbstbestimmung) von LSBT*IQ, - zur Information der Öffentlichkeit über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie über Besonderheiten der Lebenslagen von LSBT*IQ durch Publikationen und Veranstaltungen, - zur Medienarbeit zur Stärkung der Emanzipation von LSBT*IQ und der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, - zur Aufarbeitung der Geschichte der Diskriminierung von LSBT*IQ und zur Sicherung von Zeitzeugnissen, - zu Forschungsarbeiten zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und zu Lebenswelten und Lebenslagen von LSBT*IQ, - sowie mit regional begrenzter Reichweite und begrenztem Umfang, die insbesondere darauf abzielen, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum zu stärken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
- Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch 100 Prozent. - Die Höhe der von Ihnen beantragten Zuwendung muss grundsätzlich 1.000 EUR übersteigen. - Im Fall von regional begrenzten Projekten dürfen die Gesamtausgaben des Projekts nicht mehr als 5.000 EUR betragen. Der Förderbedarf muss 500,00 EUR übersteigen und darf nicht mehr als 2.500 EUR betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte per Post oder online bis zum 01.10. des Vorjahres an das Regierungspräsidium Darmstadt. Beantragen Sie eine Förderung für ein regional begrenztes Projekt, können Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. des laufenden Jahres einreichen. Senden Sie bitte außerdem eine Kopie Ihres Antrags per Mail (ads@hsm.hessen.de) an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte, Gemeindeverbände, Gemeinden, Vereine, Institute, Universitäten und Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Trägerinnen und Träger, die an einer Zusammenarbeit mit oder in Community-basierten Strukturen und Angeboten interessiert sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie - eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten, - in der Lage sein, die Verwendung der Zuwendung bestimmungsgemäß nachzuweisen, sowie - die finanzielle Eigenleistung zur Finanzierung des Vorhabens erbringen.
- Sie erhalten keine Förderung unter anderem für vom Land erhobene Verwaltungsgebühren und investive Baumaßnahmen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 30. März 2022, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 17 vom 25. April 2022, S. 491.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.