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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Wenn Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr für junge Menschen in Hessen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Ebene
Land
Fördergebiet
Hessen
Förderbereich
Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in Hessen durchführen möchten. Sie erhalten die Förderung für

- Maßnahmen des FSJ zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen sowie laufende Kosten, - trägerübergreifende Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung zur Sicherung und Weiterentwicklung des FSJ in Hessen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen sowie für laufende Kosten monatlich EUR 50,00 pro tatsächlich tätiger freiwilliger Person für längstens 18 Monate. Ihren Antrag richten Sie als anerkannter Träger vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.9. für das laufende FSJ-Jahr an das Regierungspräsidium Darmstadt. Für die Förderung trägerübergreifender Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Hessen oder als Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Freiwilligendienste Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Die zu fördernde Einsatzstelle liegt in Hessen. - Sie müssen gewährleisten, dass die Zusammenarbeit von Träger, Einsatzstelle und freiwilliger Person nach den Vorgaben des Jugendfreiwilligendienstegesetzes geregelt ist. - Sie müssen eine diskriminierungsfreie und akzeptierende Grundhaltung haben und einen entsprechenden Umgang mit Vielfalt im Sinne der Grundsätze der Hessischen Antidiskriminierungsstrategie pflegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 25. Juni 2019, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 30 vom 22. Juli 2019, S. 656

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.