Eckdaten
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die zur Überwindung sozialer Problemlagen beziehungsweise zur Bearbeitung besonderer sozialer und integrationspolitischer Herausforderungen beitragen. Gefördert wird
- der Auf- und Ausbau eines Quartiersbüros im Stadtteil/Quartier und - die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e. V. als Servicestelle zur Unterstützung des Landes, der Kommunen und aller am Programm beteiligten Akteurinnen und Akteure. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent, in besonderen Fällen bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme jeweils bis zum 31.10. eines Jahres für das folgende Jahr bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e. V. Diese leitet Ihren Antrag dann an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales weiter.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Kommune müssen Sie die Fördergebiete anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Indikatoren auswählen und die besonderen sozialen oder integrationspolitischen Herausforderungen im ausgewählten Gebiet nachweisen. - Planen Sie eine Unterstützungs- und Koordinationsstelle, dann müssen Sie hiermit vor allem folgende Aufgaben übernehmen: - Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Beteiligung, Förderung von Selbsthilfepotenzialen und Partizipation, insbesondere von durch Armut und Ausgrenzung betroffener Personen, Ermöglichung von sprachlicher Teilhabe, - Förderung von Kommunikation, Vernetzung und Kooperation durch den Auf- und Ausbau beziehungsweise die Umsetzung geeigneter Kooperationsstrukturen, - Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, Abbau von Konflikten und Stärkung der Integration der verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppen im Quartier und Stadtteil, - Entwicklung von Strategien zur Verbesserung von Lebenslagen, - Förderung, Unterstützung und Koordination des ehrenamtlichen Engagements im Stadtteil beziehungsweise Quartier zur stärkeren Aktivierung, Beteiligung und Mitwirkung von Quartiersbewohnerinnen und -bewohnern, - Schaffung von Angeboten zur niedrigschwelligen Beratung unterschiedlicher Fragestellungen und zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen, Hilfe und Vermittlung durch vernetzende Einbindung der kommunalen Altenhilfe, Pflege- und Gesundheitsberatung beziehungsweise Vermittlung zu Diensten (Clearing), - Beratung bei Projektentwicklung und Mitteleinwerbung, - Verbesserung des Images des Quartiers oder des Stadtteils.
Für investive Projekte und Baumaßnahmen erhalten Sie keine Förderung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Soziales und Integration vom 19. November 2019, Staatsanzeiger für das Hessen Nr. 49 vom 2. Dezember 2019, S. 1245.
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Passende öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge mit Bezug zu diesem Förderbereich:
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-06. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.