Liquiditätshilfen
Das Land Bremen gewährt zur Stabilisierung und Stärkung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens Kredite für Vorhaben, deren Durchführung aufgrund fehlender Bereitschaft der Kreditwirtschaft zur Abdeckung des Finanzierungsbedarfs gefährdet ist.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bremer Aufbau-Bank GmbH
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bremen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Sie sind antragsberechtigt als kleines und mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie als größeres mittelständisches Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Ihr Unternehmen muss sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und der Gruppenumsatz darf 500 Millionen EUR (500.000.000 EUR) nicht überschreiten. Sie müssen Arbeitsplatz schaffende oder Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen im Land Bremen durchführen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR). Laufzeit und Zinssatz sind abhängig von der Art des Vorhabens.
Verfahrensablauf
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare entweder an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die jeweilige Hausbank zu stellen.
Weitere Informationen
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.