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Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen wettbewerbsfähiger werden wollen und Investitionen planen, kann die Bürgschaftsbank Bremen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften übernehmen.

Eckdaten

Fördergeber
Bürgschaftsbank Bremen GmbH
Ebene
Land
Fördergebiet
Bremen
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Bremen unterstützt Sie als kleines oder mittleres gewerbliches Unternehmen (KMU) mit Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften. Sie können so Ihre Eigenkapitalbasis erweitern, um damit vor allem betriebliche Maßnahmen wie Bau-, Maschinen- oder Einrichtungsinvestitionen und Erhöhungen Ihres Warenlagers zu finanzieren. Gefördert werden auch Kooperationen, Innovationen, Umstellungen bei Strukturwandel sowie Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen. Sie erhalten die Förderung als Beteiligungsgarantie. Die Höhe der Garantie beträgt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und bis zu 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Ansprüche der Beteiligungsgesellschaft auf den Ertrag aus der Beteiligung. Die Beteiligungsobergrenze liegt bei EUR 400.000. Sie stellen Ihren Antrag mit den entsprechenden Formularen bei der Bürgschaftsbank Bremen GmbH. Dem Antrag fügen Sie außerdem die Erklärungen des Beteiligungsnehmers und der Beteiligungsgesellschaft sowie die entsprechenden Anlagen bei.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen sind an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie sind als kleines oder mittleres Unternehmen in Bremen antragsberechtigt, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. - Ihr Unternehmen muss von seiner Ertragskraft und der Qualität Ihrer Unternehmensführung her eine langfristig angemessene Rendite und eine vertragsmäßige Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. - Die garantierte Beteiligung soll Ihr vorhandenes Eigenkapital als Beteiligungsnehmer nicht überschreiten. Dies gilt auch für mehrere Beteiligungen. - Die Laufzeit der garantierten Beteiligung ist auf maximal 10 Jahre begrenzt. - Beteiligungen, die der Festigung oder der Umschuldung, der Nachfinanzierung oder der Sanierung dienen, sind ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Bürgschaftsbank Bremen GmbH vom 15. Mai 2014.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.