Förderung in den Bereichen Digitalisierung und Arbeit 4.0
Als kleines und mittleres Unternehmen mit Sitz in Bremen können Sie bei der Digitalisierung Zuschüsse vom Land Bremen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bremer Aufbau-Bank GmbH
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bremen
- Förderbereich
- Beratung,Digitalisierung,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zu Digitalisierung und Arbeit in den Themengebieten:
- Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie (zum Beispiel zur Vernetzung von Anlagen), - Big-Data, - Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, - Digitale Prozessberatung und Prozessmanagement, - Organisationsentwicklung, Change- und Projektmanagement, - Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte. Die Beratungen müssen von ausgewählten Digitalisierungsexperten aus der Region ausgeführt werden. Es muss sich um externe Beratungsdienstleistungen für Arbeiten an Entwicklung und Einführung von Strategien, Prototypen und Mustern handeln. Eine Kombination mehrerer Dienstleister im Projekt ist möglich. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 5.000 EUR.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen.
Verfahrensablauf
Anträge sind vor Beauftragung der Beratung einzureichen bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) oder bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.