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ERP-Bremer Förderkredit KMU (ERP-BFK KMU)

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Ebene
Land
Fördergebiet
Bremen
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Bremer Aufbau-Bank unterstützt junge und etablierte Unternehmen bei der langfristigen Finanzierung von Investitionen im Land Bremen. Hierbei werden die Mittel des KfW-Förderkredit KMU genutzt und zusätzlich vergünstigt. Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:

- Investitionen - Betriebsmittel - Warenlager - Übernahmen und Beteiligungen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) pro Vorhaben. Sie können damit bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- natürliche Personen, - mehrheitlich in Privatbesitz befindliche juristische Personen und - rechtsfähige Personengesellschaften,

die die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen die Investitionen im Land Bremen tätigen. - Ihre Investitionen müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

- Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie - Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Hausbank. Der Förderantrag wird von dort an die Bremer Aufbau-Bank weitergeleitet. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare der Bremer Aufbau-Bank (seihe weiterführende Links).

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.