Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Pilotprojekte)
Wenn Bürgerinnen und Bürger Ihres Bezirks Aktionen und Projekte planen, um das Gemeinwesen im Viertel zu stärken und die öffentliche Infrastruktur zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin unterstützt die Aktionen Ihrer Bürgerinnen und Bürger finanziell, wenn deren Vorhaben der Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und der Stärkung des Gemeinwesens dient. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 30.000 pro Projekt. Ihren Antrag richten Sie bitte an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Bezirke.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es ist eine Problemlage aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung erkennbar. - Es liegt ein Konzept zur Entwicklungsstrategie und Einbeziehung lokaler Akteurinnen und Akteure vor. Ihr Bezirk ist zur Mitfinanzierung bereit. - Die Maßnahmen dienen der Integration, Aktivierung von Bürgern zur Erschließung vorhandener Potenziale, der Vernetzung vorhandener Strukturen sowie der nachhaltigen Festigung der bestehenden Aktionen und Netzwerke.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Stand Januar 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.