Förderungen im Rahmen des Programms „Europa im Quartier“
Wenn Sie ein Projekt zur Entwicklung von Stadtteilen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre sozio-integrativen und baulich-investiven Projekte in den abgegrenzten Handlungsräumen der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere (GI) sowie im Handlungsraum „Stadtrand Süd“. Zu den Handlungsräumen gehören Falkenhagener Feld/Spandauer Neustadt Heerstraße, Märkisches Viertel, Auguste-Viktoria-Allee, Reinickendorf-Ost, Wedding, Moabit-Nord, Kreuzberg-Nord, Neukölln-Nord, Neu-Hohenschönhausen, Marzahn-Nord, Hellersdorf-Nord sowie Stadtrand Süd. Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur, - Umsetzung von Projekten zur Mehrfachnutzung von sozialen Infrastruktureinrichtungen, - Verbesserung und Anpassung der sozialen Infrastruktur an lokale Erfordernisse – mit Fokus auf die Bereiche Bildung, Integration, Nachbarschaft und Armutsbekämpfung, - Qualifizierung des öffentlichen Stadtraums/Aufwertung von Freiflächen unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Vermeidung von durch den Klimawandel ausgelösten Benachteiligungen, - Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, zur Förderung der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements, - Maßnahmen zur Unterstützung von Armut betroffener Personen durch Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen mit lokalen, niedrigschwelligen Bildungsangeboten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten. - Ihre sozio-integrativen Projekte werden ab einer Gesamtkostenhöhe von 100.000 EUR für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren gefördert. - Ihre Bauprojekte werden ab einer Gesamtkostenhöhe von 500.000 EUR für eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren gefördert. Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen der jährlichen Projektaufrufe vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bezirke, Hauptverwaltungen, Personengesellschaften oder juristische Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss mit der gebietsbezogenen Entwicklungsstrategie im Einklang stehen. Es muss sich aus dem integrierten Handlungskonzept der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere ableiten lassen. - Ihr Projekt darf keine Pflicht- oder Regelaufgabe des Landes Berlin darstellen. Vergleichbare Angebote dürfen innerhalb der Kulisse nicht oder nicht ausreichend verfügbar sein. - Bei baulichen Maßnahmen müssen Sie die Verfügungsberechtigung über die betroffenen Grundstücke nachweisen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 31. Januar 2023, Amtsblatt für Berlin Nr. 6 vom 10. Februar 2023, S. 543.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.