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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen)

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ebene
Land
Fördergebiet
Berlin
Förderbereich
Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte
Privatperson, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Eigenleistung außerhalb der für das Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete. Die Förderung erhalten Sie für Sachmittel mit Bezug zu folgenden Einrichtungen und Anlagen:

- Schulen einschließlich Horte, - Kindertagesstätten, - Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime, - Seniorenfreizeiteinrichtungen, - sonstige soziale Einrichtungen, - Sportanlagen, - Grünanlagen, - öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze. Mittel für Einzelmaßnahmen können Sie auch im Rahmen von FEIN-Pilotprojekten einsetzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 3.500 je Einzelmaßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim örtlichen Bezirksamt.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- Bewohnerinnen und Bewohner sowie - gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen Ihre selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und die Notwendigkeit der dafür eingesetzten Sachmittel beschreiben. - Sie beteiligen sich am Vorhaben durch ehrenamtlich erbrachte Leistungen. - Die angeschafften Gegenstände verbleiben im Eigentum der Stadt Berlin.

Rechtsgrundlage

Merkblatt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand Januar 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.