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Landaktuell gelistetDarlehen

IBB Altersgerecht Wohnen

Wenn Sie Wohnungen barrierearm oder altersgerecht umbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Berlin
Förderberechtigte
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen an Wohnraum, mit denen Sie Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchsschutz verbessern. Sie erhalten die Förderung für

- Einzelmaßnahmen, - Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus, - Maßnahmen zum Einbruchschutz, - den Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum sowie - die Umwidmung beheizter Nicht-Wohnflächen in Wohngebäuden. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Dieses wird durch die KfW refinanziert. Die günstigen Zinssätze der KfW-Darlehen werden dabei zusätzlich durch die Investitionsbank Berlin (IBB) verbilligt. Diese weitere Zinsverbilligung beträgt zusätzlich bis zu 0,6 Prozent pro Jahr. Die Höhe des Darlehens je Wohneinheit beträgt maximal EUR 50.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- kommunale Wohnungsunternehmen, - Wohnungsgenossenschaften, - private Vermieterinnen und Vermieter sowie Investorinnen und Investoren, - Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Der Ort Ihrer Investition liegt in Berlin. - Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie bankübliche Sicherheiten stellen.

Rechtsgrundlage

Produktblatt der Investitionsbank Berlin (IBB), Stand August 2021.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.