Förderprogramme für Verbände und Vereinigungen
1.174 aktuelle Programme der Förderdatenbank des Bundes nennen „Verband/Vereinigung“ als Förderberechtigte. Ob ein Vorhaben gefördert werden kann, entscheidet der Fördergeber nach den Richtlinien des Programms.
- LandSachsen-Anhalt
Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, mit denen am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen in das Erwerbsleben integriert oder junge Menschen beim Übergang von der Schule in der Beruf unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuschuss - LandHessen
Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuschuss Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Inklusionsscheck“
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuschuss- LandThüringen
Überregionale Familien- und Seniorenförderung
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Wenn Sie überregionale Maßnahmen planen, die Familien und älteren Menschen zugutekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuschuss - LandBayern
Überregionale Offene Behindertenarbeit
Wenn Sie als Dienst der überregionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA) Maßnahmen in Bayern durchführen, mit denen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuschuss - LandSachsen-Anhalt
„REGIO AKTIV“ – Aktive Eingliederung (AE)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen benachteiligte Menschen in den 1. Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung gebracht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuschuss - LandSachsen-Anhalt
„REGIO AKTIV“ – Einbindung der Eltern in den Berufswahlprozess der Kinder (ELTERN BO)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der freien Jugendhilfe Projekte für Erziehungsverantwortliche und weitere Bezugspersonen zur Berufswahl von Schülerinnen und Schülern durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuschuss - LandSachsen-Anhalt
„REGIO AKTIV“ – Kompetenzagenturen (KA)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe eine Kompetenzagentur zur Unterstützung von förderungsbedürftigen jungen Menschen einrichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuschuss - LandSachsen-Anhalt
„REGIO AKTIV“ – STABIL
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die gesellschaftliche Ausgrenzung junger Menschen vermieden und deren berufliche und soziale Wiedereingliederung unterstützt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuschuss - LandSachsen-Anhalt
„REGIO AKTIV“ – Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleiteter betrieblicher Praktika (PRAXIS BO)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe junge Menschen ab Klassenstufe 7 bei betrieblichen Praktika begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuschuss
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-08