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Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, mit denen am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen in das Erwerbsleben integriert oder junge Menschen beim Übergang von der Schule in der Beruf unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen sowie zur Verbesserung des Zugangs junger Menschen zu beruflicher Ausbildung. Sie erhalten die Förderung in diesen Förderbereichen:

- Förderbereich A: Berufliche Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen „Aktive Eingliederung“ (AE), - Förderbereich B: Unterstützung Alleinerziehender und Familienbedarfsgemeinschaften bei der sozialen und Arbeitsmarktintegration „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ (FAMICO), - Förderbereich C: Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen „STABIL – Selbstfindung – Training – Anleitung – Betreuung – Initiative – Lernen“ (STABIL), - Förderbereich D: Kompetenzagenturen (KA), - Förderbereich E: Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleiteter betrieblicher Praktika (PRAXIS BO), - Förderbereich F: Einbindung der Eltern in den Berufswahlprozess der Kinder (ELTERN BO), - Förderbereich G: Verbundausbildung, Erhöhung der Ausbildungsqualität und -attraktivität (VERBUND), - Förderbereich H: Spezifische Modellprojekte, - Förderbereich I: Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen (JUBE), - Förderbereich J: Regionale Koordination (REKO) und - Förderbereich K: Regio-Netzwerkstelle. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, welches Vorhaben Sie in den einzelnen Förderbereichen umsetzen. Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate. Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen. Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ihren Antrag für eine Förderung im Rahmen der Programme „FAMICO“, „JUBE“ und „REKO“ können Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt direkt an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt richten. Für den Förderbereich „Regio-Netzwerkstelle“ werden die Projekte zentral durch die Landesebene eingerichtete Landeskoordinationsgruppe (LAKO) anhand der Projektauswahlkriterien ausgewählt.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie - sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- In dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dem oder der Sie Ihr Projekt durchführen wollen, muss ein Regionaler Arbeitskreis (RAK) als zentrales Gremium der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik eingerichtet worden sein. - Es muss eine Zielvereinbarung zwischen der Gebietskörperschaft und dem zuständigen Ministerium geben, die darstellt, wie die Ziele des ESF+ Sachsen-Anhalt und die Vorgaben der Europäischen Union mit dem regionalen Vorgehen erreicht werden sollen. Für die Zielvereinbarung muss ein Vorum des jeweiligen RAK vorliegen. - Für Ihr Projekt muss normalerweise eine Förderempfehlung als Ergebnis eines Projektauswahlverfahrens des jeweiligen RAK vorliegen. - Der geografische Wirkungsbereich Ihres Projekts soll sich normalerweise auf einen Landkreis oder auf eine kreisfreie Stadt im Land Sachsen-Anhalt beziehen. - Wenn Sie tariflichen Bestimmungen unterliegen, müssen Sie diese einhalten. - Das von Ihnen eingesetzte Personal muss fachlich geeignet sein, die in den jeweiligen Förderbereichen beschriebenen Aufgaben in hoher Qualität umzusetzen, und über einen einschlägigen Berufs- oder Studienabschluss verfügen. - Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen der einzelnen Förderbereiche.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 6. Juni 2022, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 21 vom 20. Juni 2022, S. 211; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 28. März 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 12 vom 11. April 2023, S. 115.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.