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„REGIO AKTIV“ – Kompetenzagenturen (KA)

Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe eine Kompetenzagentur zur Unterstützung von förderungsbedürftigen jungen Menschen einrichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Einrichtung von Kompetenzagenturen, die jungen Menschen niedrigschwellig berufliche Perspektiven eröffnen und den Übergang in eine Berufsausbildung vereinfachen. Elemente des Unterstützungsangebots Ihrer Kompetenzagentur können vor allem sein:

- Einzelfallberatung und Begleitung der Teilnehmenden, - soziale Gruppenangebote, - Eltern- und Familienarbeit (zum Beispiel Informationsveranstaltungen), - fachlicher Austausch der beteiligten Akteurinnen und Akteure im Hilfesystem, - Abstimmung mit den Akteurinnen und Akteuren der Rechtskreise Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Achtes Buch Sozialgesetzbuch und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, - Koordinierung von Hilfsangeboten und darüberhinausgehende Netzwerkarbeit, - aufsuchende Arbeit, zum Beispiel in der ländlichen Region, sowie - Mobilitätsunterstützung zur Wahrnehmung einschlägiger Termine. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate. Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen. Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Zuwendungsempfänger kann nur ein Träger sein, Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen Unternehmen, Einrichtungen oder Bildungsträgern als Grundlage für die Organisation gemeinsamer Projekte sind aber nach Abstimmung mit der bewilligenden Stelle zugelassen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Zielgruppe der von Ihnen eingerichteten Kompetenzagentur sind förderungsbedürftige junge Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, in Ausnahmefällen auch bis unter 35 Jahre. - Die Kompetenzagenturen müssen eine sozialpädagogische und ganzheitlich ausgerichtete Einzelfallhilfe für alle jungen Menschen bieten, die Eltern sowie weitere Erziehungsverantwortliche und Bezugspersonen in die Begleitung einbeziehen und einen intensiven Kontakt mit regionalen Unternehmen pflegen. - Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 6. Juni 2022, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 21 vom 20. Juni 2022, S. 211; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 28. März 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 12 vom 11. April 2023, S. 115.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.