Überregionale Familien- und Seniorenförderung
Wenn Sie überregionale Maßnahmen planen, die Familien und älteren Menschen zugutekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei überregionalen Maßnahmen für Familien und Senioren. Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen von Familienverbänden und Familienorganisationen, - Maßnahmen in Familienferienstätten und überregionale Maßnahmen der Familienerholung und der Familienbildung (Familienerholung, Beschäftigung von Sozialpädagogischen Fachkräften, überregionale Familienbildungsangeboten), - überregionale Projekte der Familien- und Seniorenpolitik innerhalb des Landesfamilienförderplans, - Modellprojekte und zeitlich begrenzte Vorhaben der Familien- und Seniorenpolitik außerhalb des Landesfamilienförderplans Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bis zum 15.11. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für überregionale Projekte der Familien- und Seniorenpolitik außerhalb des Landesfamilienförderplans reichen Sie sich bitte 3 Monate vor Beginn der Maßnahme ein Konzept beim zuständigen Ministerium ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- gemeinnützige Familienverbände und Familienorganisationen in Thüringen, - Träger von Familienferienstätten sowie überörtliche Einrichtungen der Familienerholung in Thüringen als freie Träger der Jugendhilfe, - überörtliche Träger der Familienbildung als freie Träger der Jugendhilfe, - freie gemeinnützige Träger von Maßnahmen für Familien und Senioren.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Je nach Vorhaben müssen Sie spezifische Voraussetzungen einhalten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 17. April 2024
Ähnliche Förderprogramme
- Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der ArmutsbekämpfungThüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Assistierte ReproduktionThüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen (RL-SPOG)Land
- Investive Förderung von FamilieneinrichtungenThüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) BehinderungenThüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen RaumThüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.