Förderprogramme für Verbände und Vereinigungen
1.173 aktuelle Programme der Förderdatenbank des Bundes nennen „Verband/Vereinigung“ als Förderberechtigte. Ob ein Vorhaben gefördert werden kann, entscheidet der Fördergeber nach den Richtlinien des Programms.
- LandSachsen-Anhalt
Bürgschaften als De-minimis-Beihilfen für Investitions- und Betriebsmittelkredite
Minsterium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Bürgschaft - LandBerlin
Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial
BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
Wenn Sie als gemeinwohlorientiertes Unternehmen für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandBremen
Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (Landesbürgschaften)
Wenn Sie als Einrichtung der Wirtschaft, freiberuflich Tätiger, Verein oder Einrichtung ohne Erwerbszweck für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bremen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandNiedersachsen
Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Niedersächsisches Finanzministerium
Wenn Sie für einen Kredit eine Bürgschaft, Garantie oder andere Gewährleistung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Landes Niedersachsen erhalten.
Bürgschaft - LandHessen
Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Hessisches Ministerium der Finanzen
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandBerlin
Bürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
Wenn Sie als Künstlerin und Künstler Arbeitsräume für Ihre Tätigkeit kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Bürgschaft - LandHessen
Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
Hessisches Ministerium der Finanzen
Sie planen den Bau von Mietwohnungen oder einer sozialen Einrichtung in Hessen? Das Land unterstützt Ihre Finanzierung durch die Übernahme einer Bürgschaft, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen.
Bürgschaft Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Wenn Sie in den Ausbau eines Wärmenetzes investieren wollen und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft- EUbundesweit
InvestEU (2021–2027)
Das InvestEU-Programm stellt langfristige Finanzmittel bereit und soll damit die Erholung aus tiefen wirtschaftlichen und sozialen Krisen unterstützen. Wenn Sie sich als Durchführungspartner beteiligen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine EU-Garantie erhalten. Die EU-Garantie kann bei zahlreichen Arten von Finanzierungen zur Absicherung der Risiken eingesetzt werden.
BürgschaftDarlehenGarantie - LandRheinland-Pfalz
Landesbürgschaftsprogramm
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Wenn Sie als Unternehmen, Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandBayern
Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Wenn Ihnen die notwendigen Sicherheiten fehlen, einen Kredit zur Schaffung oder Modernisierung von Wohnraum zu besichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzung eine Bürgschaft bekommen.
Bürgschaft
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-04