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Wegekostengutachten 2028-2032

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2490/StV10veröffentlicht 02.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 731 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 74 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
97 Monate25.11.2024 – 31.12.2032
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 1.1 Vorgehensweise zur Methodik der Gutachtenerstellung35 %
  • 1.2 Konzeptionelle Aufgabenstellung20 %
  • 2.1 Projektmanagement15 %
  • 3 Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2032
    vor 23 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren. Es wird für die europarechtskonforme (Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-RL 1999/62/EG - zuletzt geändert durch die RL (EU) 2022/362) sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Das aktuelle Gutachten umfasst den Prognosezeitraum 2023 bis 2027. Für den Zeitraum 2028 bis 2032 wird dementsprechend ein weiteres Gutachten benötigt, um die Mautsätze hinsichtlich der Infrastrukturgebühren und der angelasteten externen Kosten überprüfen und ggf. anpassen zu können. Hierbei sind ggf. auch zukünftige Anpassungen der Eurovignetten-RL zu berücksichtigen, die bis Ende 2032 umzusetzen sind. Das Wegekostengutachten 2023 bis 2027 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wo notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse, die auch die Entwicklungen im europäischen Raum umfassen, anzupassen. Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik. *** Der Auftragnehmer (AN) hat ein Wegekostengutachten zu erstellen, das in folgende Arbeitspakete (1-6) untergliedert ist: Arbeitspaket 1 (AP 1): Wegekostenrechnung Arbeitspaket 2 (AP 2): Fahrleistungsprognose Arbeitspaket 3 (AP 3): Allokationsrechnung Arbeitspaket 4 (AP 4): Luftverschmutzungskosten Arbeitspaket 5 (AP 5): Lärmkosten Arbeitspaket 6 (AP 6): Kosten der verkehrsbedingten Kohlenstoffdioxid-Emissionen Innerhalb der o.a. Arbeitspakete können nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) Zusatzleistungen anfallen, wie z.B. Variantenberechnungen. Nach Vorlage des Gutachtens beim AG können weitere Leistungen anfallen (AP7).

Beschreibung des Loses

Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren. Es wird für die europarechtskonforme (Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-RL 1999/62/EG - zuletzt geändert durch die RL (EU) 2022/362) sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Das aktuelle Gutachten umfasst den Prognosezeitraum 2023 bis 2027. Für den Zeitraum 2028 bis 2032 wird dementsprechend ein weiteres Gutachten benötigt, um die Mautsätze hinsichtlich der Infrastrukturgebühren und der angelasteten externen Kosten überprüfen und ggf. anpassen zu können. Hierbei sind ggf. auch zukünftige Anpassungen der Eurovignetten-RL zu berücksichtigen, die bis Ende 2032 umzusetzen sind. Das Wegekostengutachten 2023 bis 2027 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wo notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse, die auch die Entwicklungen im europäischen Raum umfassen, anzupassen. Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik. **** Der Auftragnehmer (AN) hat ein Wegekostengutachten zu erstellen, das in folgende Arbeitspakete (1-6) untergliedert ist: Arbeitspaket 1 (AP 1): Wegekostenrechnung Arbeitspaket 2 (AP 2): Fahrleistungsprognose Arbeitspaket 3 (AP 3): Allokationsrechnung Arbeitspaket 4 (AP 4): Luftverschmutzungskosten Arbeitspaket 5 (AP 5): Lärmkosten Arbeitspaket 6 (AP 6): Kosten der verkehrsbedingten Kohlenstoffdioxid-Emissionen Innerhalb der o.a. Arbeitspakete können nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) Zusatzleistungen anfallen, wie z.B. Variantenberechnungen. Nach Vorlage des Gutachtens beim AG können weitere Leistungen anfallen (AP7).

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

1.1 Vorgehensweise zur Methodik der Gutachtenerstellung35 %
1.2 Konzeptionelle Aufgabenstellung20 %
2.1 Projektmanagement15 %
3 Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %
Qualität
1.1 Vorgehensweise zur Methodik der GutachtenerstellungStellen Sie im Angebot Ihre konkrete Vorgehensweise zur Ermittlung der Mautteilsätze für die Infrastrukturkosten und für die externen Kosten der Luftverschmutzung, Lärmbelastung sowie für verkehrbedingten CO2-Emissionen gemäß Leistungsbeschreibung dar. Geben Sie an, welche Kosten dabei zu berücksichtigen sind. Machen Sie für jeden Mautteilsatz Angaben zu den Themengebieten: - rechtliche Rahmenbedingungen, - Auswahl der Datengrundlagen, - Allokationsprinzipien - mögliche Risiken und - Ansätze zur Minimierung dieser Risiken dar. Begründen Sie Ihre Angaben.
Qualität
1.2 Konzeptionelle AufgabenstellungStellen Sie im Angebot weitere Möglichkeiten zur Differenzierung der bestehenden Lkw-Maut in Deutschland dar. Machen Sie jeweils Angaben zu den Themengebieten: - rechtliche Rahmenbedingungen, - mögliche Risiken und - Ansätze zur Minimierung dieser Risiken. Begründen Sie Ihre Angaben.
Qualität
2.1 ProjektmanagementErstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes. Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der relevanten Projektpartner/Akteure ein. Stellen Sie Ihre Personaleinsatzplanung unter Berücksichtigung der Mitarbeiterkompetenzen, Vertretungsregelungen dar. Stellen Sie Ihre Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination dar. Beschreiben und begründen Sie nachvollziehbar, wie Sie während der gesamten Vertragserfüllung einen möglichst effizienten Personaleinsatz - auch bei auftretenden Arbeitsspitzen - gewährleisten. Bitte fassen Sie das Projektteam in der Übersicht F-ZK2.1 ergänzend zusammen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass das Team insgesamt über Erfahrungen in folgenden Leistungsbereichen verfügen sollte: - Projektmangement - monetäre Bewertung von Straßenverkehrsinfrastrukturen - Verkehrsmengenanalysen und -prognosen (Straße) - Berechnung von externen Kosten im Verkehrsbereich Es sollen außerdem Maßnahmen der Qualitätssicherung beschrieben werden.
Preis
3 Angebotspreis (inkl. Ust.)Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.11.2024
Vertragsende
31.12.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und … ganz lesenDer AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. 5 dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung. e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis dieses Vertrages. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: ht … ganz lesenUnternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe- Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Inf … ganz lesenDas Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe- Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www. evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage vonOriginalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Arbeitsgemeinschaft Alfen Consult GmbH / AVISO GmbH, Aachen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

558vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (522 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 25c58a9a-ab71-49cb-a5a8-da313f61555f.