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2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2489/DK13veröffentlicht 30.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 672 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 58 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
430,41 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
6 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Aufnahme der Förderprojekte20 %
  • Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Effiziente Projektadministration20 %
  • Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP)20 %
  • Zuschlagskriterium Nr. 2: Angebotspreis (inkl. USt.)40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, bestehen umfangreiche Anforderungen an die administrative Umsetzung der Breitbandförderprogramme. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben nach den §§ 7, 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie §§ 48, 49 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der vom BMDV als Auftraggeber (AG) beauftragte Projektträger als Auftragnehmer (AN) führt die Förderverfahren zur Breitbandförderung in der Funktion einer Bewilligungsbehörde eigenverantwortlich durch und unterstützt den AG in allen Phasen der Programmadministration durch die Bereitstellung von Informationen über die Breitbandförderung, durch Expertise über förderrelevante Fragen und die Übernahme von förderrelevanten Aufgaben. Der AN hat alle laufenden Vorgänge und Projekte der bisherigen Breitbandförderprogramme sukzessive zu übernehmen und weiterzuführen. Bisherige Breitbandförderprogramme sind das Weiße-Flecken-Programm (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) das Graue-Flecken-Programm (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) und die Gigabitförderung 2.0 sowie ihre erste Änderung („Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0). Die Weiterentwicklungen dieser Programme sind vom Auftrag umfasst, soweit der AG die Administration dem AN überträgt. Entsprechend der beabsichtigten Beleihung und Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel ist der AN für die selbstständige Betreuung aller Förderprojekte in seinem Leistungsgebiet verantwortlich und unterliegt gemäß § 44 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) der Aufsicht des BMDV. Die in der Leistungsbeschreibung exemplarisch genannten Rechte des AG zur Überwachung der Tätigkeit des AN bleiben hiervon unberührt. ***** Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme (LosA)

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), vgl. Angaben unter Beschreibung gem. Ziff. 2.1 Verfahren. Dieses Los umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

6 Jahre290.724.000 €
2
2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme (LosB)

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), vgl. Angaben unter Beschreibung gem. Ziff. 2.1 Verfahren. Dieses Los umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

6 Jahre139.684.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Aufnahme der Förderprojekte20 %
Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Effiziente Projektadministration20 %
Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP)20 %
Zuschlagskriterium Nr. 2: Angebotspreis (inkl. USt.)40 %
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Aufnahme der FörderprojekteStellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, mit der Sie gewährleisten, dass zum Übernahmezeitpunkt sämtliche Förderprojekte unter Ihrer Projektträgerschaft stehen und bearbeitet werden können. Geben Sie dabei an, wieviele Monate ab Vertragsschluss Sie hierfür benötigen (s. § 3 Abs. 3 Satz 3 des Vertragsentwurfs). Beschreiben Sie dabei den Aufbau personeller, räumlicher, sachlicher, organisatorischer und informationstechnischer Strukturen. Machen Sie in Bezug auf personelle Strukturen Angaben zur Auswahl des Personals und zum Aufbau sowie zur Steuerung der Personalressourcen. Gehen Sie darauf ein, wie schnell Personalkapazitäten (Angabe in Vollzeitäquivalenten) mit einschlägigen Qualifikationen aufgebaut werden können, um die Förderprojekte zu übernehmen. Sofern personelle, räumliche, sachliche, organisatorische und informationstechnische Strukturen bereits bestehen und nicht erst aufgebaut werden müssen, kann auch dies Teil des Konzepts sein.Stellen Sie dabei auch dar, wie Sie mit hohen Lastspitzen und Zeiten mit geringen Aufwänden umgehen. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick auf die vollständige Übernahme der Förderprojekte, wobei verschiedene Aspekte eine Rolle spielen, insbesondere: - Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger Projektübernahme - die Sicherstellung der kontinuierlichen Aufgabenerfüllung auch bei Bedarfsspitzen, insbes. durch Flexibilität bei der Personalbereitstellung - die Zweckmäßigkeit und Umsetzbarkeit - die effiziente Organisation - ein zügiger Personalaufbau, auch zu einer ggf. früheren Projektübernahme - die Gewinnung und Vorhaltung qualifizierten Personals für die interdisziplinären Anforderungen - die Bereitstellung räumlicher, sachlicher und informationstechnischer Strukturen ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Effiziente ProjektadministrationBeschreiben Sie, wie Sie ein effizientes Projektmanagement in Bezug auf die Administration der Förderprojekte sicherstellen. Gehen Sie dabei auch auf Ihre Freigabeprozesse und Teamstrukturen sowie die Implementierung von Innovationen (z. B. automatisierte Software-Anwendungen, KI) ein. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick verschiedene, insgesamt zu einem effizienten Verwaltungshandeln und einer effizienten Projektorganisation führende Aspekte, insbesondere: - die Beschleunigung der Verwaltungspraxis - die Verringerung der Aufwände je Projekt - Zweckmäßigkeit Gegenstand der Bewertung ist dabei jeweils auch die nach den Ausführungen des Bieters zu erwartende Umsetzbarkeit des Konzepts. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP)Beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise, wenn Sie im Zuge der Förderverfahren VNP nach Projektrealisierung durchführen. Gehen Sie auf die vertiefte VNP ein. Gehen Sie dabei auch darauf ein, wie Sie die ZWE bezüglich der einzureichenden Unterlagen beraten. Stellen Sie auch dar, wie Sie die Qualität mit der Quantität in Einklang bringen. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick auf die Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP) insbesondere unter den Aspekten - eines effizienten Verwaltungshandeln bei der VNP einerseits - und der Berücksichtigung der Zuwendungsempfängerbedürfnisse andererseits. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Preis
Zuschlagskriterium Nr. 2: Angebotspreis (inkl. USt.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Vertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von drei Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr, jeweils zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG. Von dieser Verlängerungsoption k … ganz lesenVertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von drei Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr, jeweils zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG. Von dieser Verlängerungsoption kann der AG insgesamt bis zu dreimal Gebrauch machen. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 6 Jahre. ***** Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/Anpassung der Vergütungsobergrenze: 1. Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Breitbandausbaus oder des Förderverfahrens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen. Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch neue Regelungen im Rahmen der Breitbandförderung, neue Sonderprogramme oder neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der Breitbandförderung erforderlich werden. Außerdem kann die Anzahl der Projekte maßgeblich, insbesondere in Abhängigkeit der durchschnittlichen Projektgrößen/-volumina und der bereitgestellten und gebundenen Mittel, variieren. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neue Vorgaben durch den Bund kann sich die Anzahl der Projekte oder auch der Aufwand verändern. Umfangreiche Sonderprogramme, die neue Bereiche für die Breitbandförderung erfassen, wie beispielsweise ein Lückenschlussprogramm, können, abhängig von ihrer Größe, den Aufwand gleichfalls verändern. Dies gilt ebenso für im Fall neuer Fördervorhaben bzw. Förderverfahren im Bereich der Breitbandförderung, wie beispielsweise die Etablierung eines Voucher-Programms. Die entstehenden unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der zu administrierenden Projektanzahl wurden exemplarisch im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hergeleitet (vgl. Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung). 2. Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Nr. 1 aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen. Dies ist zu begründen und zu belegen. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten, Pauschalen) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: ht … ganz lesenUnternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. ht … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu entnehmen. ***** WEITERE INFORMATIONEN ZUM VERFAHREN: Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Teilnahmeanträge sind möglich sowohl für ein Los als auch beide Lose. Für die später einzureichenden Angebote gilt: Angebote können für eines der Lose oder für beide Lose abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, welches nach Maßgabe der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist (§ 127 Abs. 1 S. 1 GWB). Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches in Anwendung der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung die höchste Punktzahlt erhält. Die Bieter können Angebote auf eines der Lose oder auf beide Lose (Hauptangebote) abgeben. Ungeachtet dessen können auch Angebote auf eine Kombination von Losen, d.h. beider Regionallose A und B, abgegeben werden (zweites Hauptangebot je Los). Auf diese Loskombination kann nur gemeinsam der Zuschlag erteilt werden. Die Wertung erfolgt folgendermaßen: Die Angebote auf eine solche Loskombination werden genau wie alle anderen Angebote zunächst losweise nach Maßgabe der Zuschlagskriterien, einschließlich ihrer Gewichtung und der dargestellten Wertungsmethode gewertet. Liegt mindestens ein Angebot auf die Loskombination vor, erfolgt die Prüfung, ob der Zuschlag auf eine Loskombination zu erfolgen hat. Ein Angebot auf eine solche Loskombination erhält dann den Zuschlag, wenn die Summe der Punktzahlen in beiden Losen in dem Loskombinationsangebot höher ist als die Summe der Punktzahlen bei einer Vergabe der Einzellose ohne Berücksichtigung der Loskombination. Liegen mehrere Angebote auf eine Loskombination vorn, so erhält das Angebot auf eine Loskombination mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag. Mit dieser Vorgehensweise macht der Auftraggeber von der in § 30 Abs. 3 VgV unter Berücksichtigung des Erwägungsgrundes 79 zur Richtlinie 2014/24/EU Gebrauch, wonach im Fall einer solchen Loskombination die Gesamtwirtschaftlichkeit des Angebotes maßgeblich ist. ***** Ergänzende Information zu den Zuschlagskriterien - Bewertungsmaßstab: Für die vergleichende Wertung der Bieterkonzepte im Kriterium „1. Leistungskonzept“ und den drei zur Anwendung gelangenden Unterkriterien 1.1. Aufnahme der Förderprojekte, 1.2 Effiziente Projektadministration sowie 1.3. Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP) wird eine Punkteskala von 0 bis 4 Punk …
Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informat … ganz lesenDas Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1aconium GmbH, Berlin–
2aconium GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c78f7f52-645e-442e-bcc5-ffff7b1ac8a2.