2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2489/DK13veröffentlicht 30.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 430,41 Mio. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 6 Jahre
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung Social Media WerbungBerlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 58 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 430,41 Mio. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 6 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Aufnahme der Förderprojekte20 %
- Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Effiziente Projektadministration20 %
- Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP)20 %
- Zuschlagskriterium Nr. 2: Angebotspreis (inkl. USt.)40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, bestehen umfangreiche Anforderungen an die administrative Umsetzung der Breitbandförderprogramme. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben nach den §§ 7, 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie §§ 48, 49 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der vom BMDV als Auftraggeber (AG) beauftragte Projektträger als Auftragnehmer (AN) führt die Förderverfahren zur Breitbandförderung in der Funktion einer Bewilligungsbehörde eigenverantwortlich durch und unterstützt den AG in allen Phasen der Programmadministration durch die Bereitstellung von Informationen über die Breitbandförderung, durch Expertise über förderrelevante Fragen und die Übernahme von förderrelevanten Aufgaben. Der AN hat alle laufenden Vorgänge und Projekte der bisherigen Breitbandförderprogramme sukzessive zu übernehmen und weiterzuführen. Bisherige Breitbandförderprogramme sind das Weiße-Flecken-Programm (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) das Graue-Flecken-Programm (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) und die Gigabitförderung 2.0 sowie ihre erste Änderung („Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0). Die Weiterentwicklungen dieser Programme sind vom Auftrag umfasst, soweit der AG die Administration dem AN überträgt. Entsprechend der beabsichtigten Beleihung und Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel ist der AN für die selbstständige Betreuung aller Förderprojekte in seinem Leistungsgebiet verantwortlich und unterliegt gemäß § 44 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) der Aufsicht des BMDV. Die in der Leistungsbeschreibung exemplarisch genannten Rechte des AG zur Überwachung der Tätigkeit des AN bleiben hiervon unberührt. ***** Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 66161000TreuhandverwaltungHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | 2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme (LosA) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), vgl. Angaben unter Beschreibung gem. Ziff. 2.1 Verfahren. Dieses Los umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 6 Jahre | 290.724.000 € |
| 2 | 2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme (LosB) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), vgl. Angaben unter Beschreibung gem. Ziff. 2.1 Verfahren. Dieses Los umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 6 Jahre | 139.684.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Aufnahme der FörderprojekteStellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, mit der Sie gewährleisten, dass zum Übernahmezeitpunkt sämtliche Förderprojekte unter Ihrer Projektträgerschaft stehen und bearbeitet werden können. Geben Sie dabei an, wieviele Monate ab Vertragsschluss Sie hierfür benötigen (s. § 3 Abs. 3 Satz 3 des Vertragsentwurfs). Beschreiben Sie dabei den Aufbau personeller, räumlicher, sachlicher, organisatorischer und informationstechnischer Strukturen. Machen Sie in Bezug auf personelle Strukturen Angaben zur Auswahl des Personals und zum Aufbau sowie zur Steuerung der Personalressourcen. Gehen Sie darauf ein, wie schnell Personalkapazitäten (Angabe in Vollzeitäquivalenten) mit einschlägigen Qualifikationen aufgebaut werden können, um die Förderprojekte zu übernehmen. Sofern personelle, räumliche, sachliche, organisatorische und informationstechnische Strukturen bereits bestehen und nicht erst aufgebaut werden müssen, kann auch dies Teil des Konzepts sein.Stellen Sie dabei auch dar, wie Sie mit hohen Lastspitzen und Zeiten mit geringen Aufwänden umgehen. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick auf die vollständige Übernahme der Förderprojekte, wobei verschiedene Aspekte eine Rolle spielen, insbesondere: - Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger Projektübernahme - die Sicherstellung der kontinuierlichen Aufgabenerfüllung auch bei Bedarfsspitzen, insbes. durch Flexibilität bei der Personalbereitstellung - die Zweckmäßigkeit und Umsetzbarkeit - die effiziente Organisation - ein zügiger Personalaufbau, auch zu einer ggf. früheren Projektübernahme - die Gewinnung und Vorhaltung qualifizierten Personals für die interdisziplinären Anforderungen - die Bereitstellung räumlicher, sachlicher und informationstechnischer Strukturen ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Effiziente ProjektadministrationBeschreiben Sie, wie Sie ein effizientes Projektmanagement in Bezug auf die Administration der Förderprojekte sicherstellen. Gehen Sie dabei auch auf Ihre Freigabeprozesse und Teamstrukturen sowie die Implementierung von Innovationen (z. B. automatisierte Software-Anwendungen, KI) ein. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick verschiedene, insgesamt zu einem effizienten Verwaltungshandeln und einer effizienten Projektorganisation führende Aspekte, insbesondere: - die Beschleunigung der Verwaltungspraxis - die Verringerung der Aufwände je Projekt - Zweckmäßigkeit Gegenstand der Bewertung ist dabei jeweils auch die nach den Ausführungen des Bieters zu erwartende Umsetzbarkeit des Konzepts. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP)Beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise, wenn Sie im Zuge der Förderverfahren VNP nach Projektrealisierung durchführen. Gehen Sie auf die vertiefte VNP ein. Gehen Sie dabei auch darauf ein, wie Sie die ZWE bezüglich der einzureichenden Unterlagen beraten. Stellen Sie auch dar, wie Sie die Qualität mit der Quantität in Einklang bringen. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick auf die Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP) insbesondere unter den Aspekten - eines effizienten Verwaltungshandeln bei der VNP einerseits - und der Berücksichtigung der Zuwendungsempfängerbedürfnisse andererseits. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Preis
- Zuschlagskriterium Nr. 2: Angebotspreis (inkl. USt.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 6 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Vertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von drei Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr, jeweils zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG. Von dieser Verlängerungsoption k … ganz lesenkürzer
Vertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von drei Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr, jeweils zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG. Von dieser Verlängerungsoption kann der AG insgesamt bis zu dreimal Gebrauch machen. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 6 Jahre. ***** Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/Anpassung der Vergütungsobergrenze: 1. Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Breitbandausbaus oder des Förderverfahrens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen. Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch neue Regelungen im Rahmen der Breitbandförderung, neue Sonderprogramme oder neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der Breitbandförderung erforderlich werden. Außerdem kann die Anzahl der Projekte maßgeblich, insbesondere in Abhängigkeit der durchschnittlichen Projektgrößen/-volumina und der bereitgestellten und gebundenen Mittel, variieren. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neue Vorgaben durch den Bund kann sich die Anzahl der Projekte oder auch der Aufwand verändern. Umfangreiche Sonderprogramme, die neue Bereiche für die Breitbandförderung erfassen, wie beispielsweise ein Lückenschlussprogramm, können, abhängig von ihrer Größe, den Aufwand gleichfalls verändern. Dies gilt ebenso für im Fall neuer Fördervorhaben bzw. Förderverfahren im Bereich der Breitbandförderung, wie beispielsweise die Etablierung eines Voucher-Programms. Die entstehenden unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der zu administrierenden Projektanzahl wurden exemplarisch im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hergeleitet (vgl. Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung). 2. Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Nr. 1 aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen. Dies ist zu begründen und zu belegen. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten, Pauschalen) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: ht … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. ht … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu entnehmen. ***** WEITERE INFORMATIONEN ZUM VERFAHREN: Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Teilnahmeanträge sind möglich sowohl für ein Los als auch beide Lose. Für die später einzureichenden Angebote gilt: Angebote können für eines der Lose oder für beide Lose abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, welches nach Maßgabe der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist (§ 127 Abs. 1 S. 1 GWB). Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches in Anwendung der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung die höchste Punktzahlt erhält. Die Bieter können Angebote auf eines der Lose oder auf beide Lose (Hauptangebote) abgeben. Ungeachtet dessen können auch Angebote auf eine Kombination von Losen, d.h. beider Regionallose A und B, abgegeben werden (zweites Hauptangebot je Los). Auf diese Loskombination kann nur gemeinsam der Zuschlag erteilt werden. Die Wertung erfolgt folgendermaßen: Die Angebote auf eine solche Loskombination werden genau wie alle anderen Angebote zunächst losweise nach Maßgabe der Zuschlagskriterien, einschließlich ihrer Gewichtung und der dargestellten Wertungsmethode gewertet. Liegt mindestens ein Angebot auf die Loskombination vor, erfolgt die Prüfung, ob der Zuschlag auf eine Loskombination zu erfolgen hat. Ein Angebot auf eine solche Loskombination erhält dann den Zuschlag, wenn die Summe der Punktzahlen in beiden Losen in dem Loskombinationsangebot höher ist als die Summe der Punktzahlen bei einer Vergabe der Einzellose ohne Berücksichtigung der Loskombination. Liegen mehrere Angebote auf eine Loskombination vorn, so erhält das Angebot auf eine Loskombination mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag. Mit dieser Vorgehensweise macht der Auftraggeber von der in § 30 Abs. 3 VgV unter Berücksichtigung des Erwägungsgrundes 79 zur Richtlinie 2014/24/EU Gebrauch, wonach im Fall einer solchen Loskombination die Gesamtwirtschaftlichkeit des Angebotes maßgeblich ist. ***** Ergänzende Information zu den Zuschlagskriterien - Bewertungsmaßstab: Für die vergleichende Wertung der Bieterkonzepte im Kriterium „1. Leistungskonzept“ und den drei zur Anwendung gelangenden Unterkriterien 1.1. Aufnahme der Förderprojekte, 1.2 Effiziente Projektadministration sowie 1.3. Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP) wird eine Punkteskala von 0 bis 4 Punk …- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informat … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | aconium GmbH, Berlin | – |
| 2 | aconium GmbH, Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Invalidenstr.44, 10115 Berlin
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmdv.bund.de
Bei uns erfasst
- 24127/G25 Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministe-riums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr ein-schl. des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)02.06.2025
- 2502/DB Tg - Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Überwachung der Transformation DB Cargo AG24.04.2025 · 5 Angebote
- 2503 Technische Begleitung der eIDAS VO15.04.2025
- 2514/DK15-Projektträgerschaft zu Fördermaßnahmen für neue softwaregesteuerte Netztechnologien, einschließlich Open RAN07.04.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Cloppenburg_Rahmenvereinbarung_DienstradleasingLandkreis CloppenburgFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c78f7f52-645e-442e-bcc5-ffff7b1ac8a2.